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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Edelpapageien - Edelsheim
beiden E. war aber ihr Wert und namentlich auch ihr
Wertverhältnis untereinander bisher hauptsächlich
durch ihre Verwendung zur Geldprägung beherrscht,
indem die Gesetzgebung der Staaten, welche den
Wert der Münzen des einen Metalls gegen die des
andern tarifierte oder, wie in den Ländern der
Doppelwährung (s. d.), freie Prägung beider Me-
talle nach einem festen Wertverhältms gestattete,
einen entscheidenden Einfluß auf das im freien Ver-
kehr geltende Wertverhältnis ausübte. Das Ver-
hältnis des Goldwertes zum Silberwerte fcheint
schon im alten Assyrien 13 ^.: 1 gewesen zu sein,
womit auch die Angabe Herodots ziemlich überein-
stimmt, daß dasselbe unter Darius 13:1 betragen
habe. Bei den Griechen stand es zu Platos Zeit auf
12:1 und zeigte fpäter starke örtliche Schwantungen.
Als Alexander d. Gr. die Schätze Persiens flüssig
machte, stellte es sich wie 10:1; dieses Verhältnis
kommt auch in der Kriegsentschädigung zum Aus-
druck, welche die Römer beim Friedensschluß mit den
Atolern diesen auferlegten, ihnen die Wahl des Zah-
lungsmittels überlassend. In Rom war das Ver-
hältnis in der republikanischen Zeit 11,9:1; nachdem
Cäsar Galliens Tempelschätze ausgeraubt hatte,
brachte er so viel Gold nach Italien, daß sich dessen
Wert zum Silber vorübergehend wie 8,93:1 stellte;
unter dem Kaiserreiche schwankte es in der Nähe
von 12:1, scheint aber in der letzten Periode nach
Konstantin bis 14:1 gestiegen zu sein. Unter den
Karolingern galt das Verhältnis 12:1, bis Ende
des 15. Jahrh, aber wich es allmählick in allen
curop. Ländern auf beinahe 10:1 zurück, um sich
dann nach der Entdeckung von Amerika und der
reichen Ausbeute der füdamerik. Silberminen im
Laufe des 16. Jahrh, wieder auf 12:1 zu heben.
Im 17. Jahrh, stieg das Wertverhältnis allmählich
dis 15:1, und im letzten Viertel des 18. Jahrh,
stellte es sich, nachdem es vorher bis nahe an 14^: 1
zurückgegangen war,indieNähevon15^: 1. Dieses
letztere Verhältnis wurde in Frankreich durch königl.
Verordnung vom 17. Okt. 1785 gesetzlich angenom-
men und später durch das die franz. Doppelwährung
begründende Gesetz von 1803 (7. Germinal des
Jahres XI der Republik) zu einer Art von Normal-
wert gemacht, von welchem der freie Verkehr, weil
die franz. Münzstätte eben jede ihr dargebotene
Menge Gold oder Silber nach diesem Verhältnis
zu Franken prägte, nur wenig abwich. Nach den
Londoner Silberpreisen fand die stärkste Abweichung
zu Ungunsten des Silbers unmittelbar vor den
neuen Goldentdeckungen in den vierziger Jahren
statt (15,93:1); andererseits aber war auch die un-
geheure Goldzufuhr aus Amerika und Australien
nicht im stände, das Verhältnis tiefer als 15,i:1
herabzudrücken. Die Lateinische Münzkonvention
vom 23. Dez. 1865 hat bekanntlich das Wertverhält-
nis von 152/2:1 ebenfalls zur Grundlage der Gold-
und Silbercourantprägung gemacht. Infolge der
deutschen, skandinav. und Holland. Münzreform und
der sich daran anschließenden Einstellung der Silber-
prägungen in den Staaten des Frantcnsystems
wurden der gleichzeitig vermehrten Silberproduktion
die bequemsten Absatzwege versperrt, und es trat seit
1872 eine Erhöhung des relativen Goldwertes ein,
die, überdies noch mit einem verminderten Silber-
abfluß nach Ostindien zusammentreffend, das Wert-
verhältnis 1876 zeitweife auf 20:1 brachte. Im
Durchschnitt der Jahre 1876-80 stellte sich das
Wcrtvcrhältnis zwischen Gold und Silber nach den
jeweiligen Gold- und Silberpreisen auf 17,86:1,
1881-85 auf 18,60:1, 1886-90 auf 21,i6, 1891
auf 20,93,1892 auf 23,83, 1893 auf 26,62 (niedrig-
ster Stand des Silberpreises in London 31^ Pence
per Unze Standard zu "^y Feinheit). Bei dem gegen-
wärtigen Preisstand des Silbers (1894) von etwa
28^/2 Pence ergiebt sich sogar nur ein Wertver-
hältnis von 33:1. Damit das im deutschen Tha-
ler enthaltene Silber wirklich 3 M. Gold und das
im österr. Gulden 2 M. Gold wert sei, müßte die
Unze Standardsilber in London 60^ Pence stehen,
was seit 1872 nicht mehr der Fall war. Nach
den obigen Angaben ist also das Silber seitdem
um mehr als die Hälfte seines Wertes im Vergleich
zu Gold gesunken. Ob diese Wertverschiebung aus-
schließlich auf Rechnung des Silbers zu fetzen oder
mehr oder weniger auch einer Wertsteigerung des
Goldes zuzuschreiben ist, bildet eine viel erörterte
Frage. (S. Doppelwährung, Geld, Gold, Münze,
Silber, Währung.) - Vgl. Lindsay, Die Preis-
bewegung der E. seit 1850 (Jena 1893).
Edelpapageien (I5ci6ow3 I^a<?l.), stattliche
Vögel von Krähen- bis Rabengröhe und gedrunge-
ner Gestalt, schöner, glänzender Färbung, mit auf-
fallend großem Schnabel, aus Neuguinea, den Mo-
lutken und Philippinen. Sie sind bei uns eingeführt
und um ihrer Schönheit willen beliebt. Weniger
ansprechend ist ihr stumpfsinniges Benehmen, und
auch ihre Sprachfähigkeit ist äußerst gering. Das
Paar der großen E. kostet 80 M. Interesse ge-
währen sie dadurch, daß die früher für befondere
Arten gehaltenen grünen E. als Männchen und die
roten E. als Weibchen zusammengehören, was durch
Züchtung in der Gefangenschaft festgestellt wurde.
Edelpilz, s. Steinpilz.
Edelraute, s. ^i-teinigja.
Edelreife, die volle Reife der Weintrauben im
Gegensatz zur Edelfäule <s. 0.).
Edelreis, ein mit Augen (Knospen) besetztes, im
Vorjahre erwachsenes Zweigstück, das einer edeln,
d. h. nutzbringender" oder schönern Spielart der
Obst- oder Zierbäume entnommen und auf eine
weniger edle, mit Leichtigkeit in Menge zu erzie-
hende Pflanze (Wildling, Unterlage, Grundstamm)
dergestalt übertragen wird, daß beide Teile innig
miteinander verwachsen. Bedingung des Gelin-
gens dieser für die Erhaltung und Vermehrung
von Spielarten wichtigen Operation ist die erfah-
rungsmähig bestehende Verwandtschaft des E. mit
dem Wildlinge. Die zu den Winter- oder Früh-
jahrsveredelungen benötigten E. schneidet man in
den Monaten November und Dezember und schlägt
sie bis zum Gebrauch frostfrei ein, während sie zu
den Sommerveredelungen kurz vor dem Gebrauch
nach Bedarf zu fchneiden sind. (S. Veredelung.)
Edelsheim, Ludw., Freiherr von, bad. Minister,
geb. 24. Okt. 1823 zu Karlsruhe, studierte in Heidel-
berg und in Berlin Rechts- und Staatswissenschas-
ten, machte größere Reisen und wurde 1855 von
der hanauischen Ritterschaft, deren Mitglied er als
Mitbesitzer des Ritterguts Wachenbuchen war, in
die turhess. Erste Kammer gewählt, wo er auf der
Seite der verfassungstreuen Partei an den durch
die reaktionäre Regierung des Kurfürsten hervor-
gerufenen Verfassungskämpfen teilnahm. 1861 nach
Baden berufen, wurde E. bad. Ministerresident in
Wien, 1863 außerordentlicher Gesandter daselbst,
1864 zugleich in Dresden. Im Nov. 1863 ging er im
Auftrag der bad. Regierung als polit. Ratgeber des