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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Effekt (elektrischer) - Effektiv
Effökt, elektrischer, das Produkt aus elektro-
motorischer Kraft und Stromstärke- er wird ge-
messen durch die Einheit 1 Volt X 1 Ampöre ^
1 Voltampere ^ 1 Watt. Als größere Essektein-
heit benutzt auch die Elektrotechnik die Pferdestärke
^ n MWrammeter ^ ^ ^ ^^^ ^^,
Sekunde '
auch, namentlich in England, das Kilowatt ---1000
Watt ^ 1,30 Pferdestärken.
Effekten (nach dem frz. 6ik6t8), Bezeichnung sür
Wertpapiere, welche von Staaten, Provinzen, Ge-
meinden oder andern öffentlichen Verbänden, sowie
von Industrie- und Handelsgesellschaften, mitunter
auch von einzelnen Standesherren ausgegeben wer-
den und Gegenstand des Handels bilden. Sie zer-
fallen in zwei .Hauptklassen: Obligationen (s. d.)
oder Fonds im weitern Sinne und in Aktien, je
nachdem sie ihre Entstehung einer Anleihe (s. d.)
verdanken oder die Teilhaberschaft an einem indn-
striellen oder kommerziellen Unternehmen darstellen.
Der Kaufpreis einer verzinslichen Obligation mit
lausendem Coupon (s. d.) in einer zwischen den Zins-
terminen liegenden Zeit enthält sog. Stückzinsen
(s. d.) für die'abgelaufene Zeit. Bei Aktien (s. Aktie
und Aktiengesellschaft) unterfcheidet man gewöhnlich
nach den Unternehmungen Eisendahn-, Bank-, Ver-
sicherungs-, Dampfschiffahrts- und Bergwerksaktien
lKuxe, s. d.), ferner nach der Zeit der Ausgabe oder
nach der Qualität der Aktien, Stammaktien, junge
Aktien und Prioritätsaktien oder Stammpriori-
täten. Über die sog. Vörsenzinsen im Handel mit
Aktien s. Dividende.
Den Effektenmarkt bildet die Börse (s.d.).
Die Preise (Kurse, s. d.) der E. werden ebenso wie
die der Wechsel, Münzsorten und edlen Metalle in
den Kurszetteln notiert, entweder in Verbindung
mit diesen oder in besondern Fondskurs zetteln.
Die Notierung erfolgt meistens in Prozenten des
Nennwertes, seltener für das Stück und dies über-
hanpt nur dann, wenn alle Stücke den gleichen Nenn-
wert haben, z. V. Prämienlose und (in Wien) Aktien.
) Der Handel mit E. vollzieht sich an den Börsen
durch Effekten- oder Fondsmakler (f. Makler).
Die Umsätze in E. an den Börsen werden im Deut-
schen Reiche (und anderwärts) durch Schlußnoten-
stempel besteuert (s. Vörsensteuer). Im kommissions-
weisen An- und Verkauf von E. durch Banken oder
Bankiers ist der Stempel zweimal (sowohl vom
Anschaffungs- als auch vom Abwicklungsgeschäft)
zu entrichten. Wie der Stempel den Kontrahenten
gegenüber zu verrechnen ist, entscheidet Verordnung
oder Usance. über die Ausgabe der E. und die Ein-
führung derselben in den Verkehr s. Emission.
Effektenbanken, spekulative, gewöhnlich in
großem Stil betriebene Vankunternehmungen, die
neben gewöhnlichen Bankgeschäften besonders An-
leiheemissionen, Gründung von Aktiengesellschaften,
Handel mit Börsenesfekten u. dgl. betreiben. (S.
< ^eäit modiUcr.) - Vgl. Sattler, Die E. (Lpz. 1890).
Effektenbörse, s. Börse (Bd. 3, S.325H).
Effektencheck, s. Effekten-Girodepot.
Effektengeschäft, im engern Sinne der gewerb-
mäßige Ankauf und Verkauf von Wertpapieren
(Wechsel und dergleichen Papiere ausgenommen)
entweder sür eigene Rechnung der Banken und
Bankiers oder in Kommission. Eine wichtige Art
dieses E. ist die Essektenarbitrage. Im weitern
^inne kann man auch die Zur Emission (s. d.) von
Effekten gehörigen Geschäfte, ferner die Beleihung
derselben in der Form von Lombard (s. d.), Report
und Deport (s. d.), sowie das Coupongeschäft, d. i.
die käufliche Übernahme von Zins- und Dividenden-
scheinen oder die Einlösung für Rechnung der
Emittenten zum E. rechnen.
Effekten-Girodepot, die an größeren Börsen-
plätzen durch gewisse Bankinstitute (in Berlin
! durch die Bank des Berliner Kassenvereins, in
Wien durch den Wiener Giro- und Kassenverein)
getroffene Einrichtung, Effekten der Vereinsmit-
glieder in Verwahrung zu nehmen, über die jene
vermittelst sog. Effekten checks verfügen können,
sodaß ohne Herausnahme der Effekten die Über-
tragung auf andere Personen erfolgen kann.
Effektenfocietät, eine mit den Rechten einer
jurist. Person ausgestattete Gesellschaft in Frank-
furt a. M., welche außer den Börsenstunden (an
Wochentagen zwischen 5^ und 6^ Uhr nachmit-
tags, im Winter auch Sonntags von 11^-12^
Uhr) und in ihrem eigenen Lokal Handelsgeschäfte
in Wertpapieren abschließt. Für einen derartigen
außeroffiziellen Börsenverkehr, welcher auch aus
offener Straße stattfinden kann, hat man an andern
Orten, z. B. in Wien, mit Rücksicht auf die Zeit der
Zusammenkunft den Namen Abendbörse (s.d.).
Effektenversicherung. Die E. gegen Kurs-
verlust wird bei denjenigell vcrlosbaren Wertpapie-
ren genommen, deren jeweiliger Kursstand höher ist
als der Parikurs (100), zu welchem sie im Falle der
Verlosung zurückbezahlt werden; bei Prämienan-
leihen und Losen, wenn ihr Kursstand (und dies
ist meistens der Fall) höher ist als der niedrigste
Treffer, zu welchem sie möglicherweise gezogen wer-
den. Die Versicherung wird von den meisten Bank-
häusern übernommen und entweder für eigene Rech-
nung bebalten oder ganz oder teilweise an andere
Bankiers weiter gegeben. Sie besteht in der Regel
darin, daß der Versicherte gegen Bezahlung einer
kleinen Prämie die schriftliche Zusicherung erhält,
daß ihm (im Falle sein Papier in der nächsten
Ziehung ausgelost wird) dafür ein anderes, noch
nicht gezogenes Stück geliefert werde. Die Ver-
sicherung kann eine einmalige sein, oder fort-
laufend genommen werden. Bei großem Besitz
, von verlosbaren Effekten kann man von der Ver-
! sicherung dann absehen (Selbstversicherung nehmen),
wenn der wahrscheinliche Kursverlust bei der Aus-
losung geringer ist als die Summe der Prämien.
! Effektiv (lat.), wirklich, in Wirklichkeit vorhan-
den; bedeutet in den Zusammensetzungen Effek-
tivgeschäft, effektive Lieferung, im Gegen-
! satze znm reinen Differenzgeschäft (s. d.) Geschäfte,
bei welchen die Lieferung der Ware entweder sofort
beim Abschluß des Geschäfts erfolgt oder doch nach
einer gewissen Zeit wirklich beabsichtigt ist. Auch
wendet man das Wort auf Münzsorten an, die als
solche in nHtni-a, und nicht in gleichwertigen Be-
trägen anderer Geldsorten gezahlt oder geliefert
werden müssen. Ferner bezeichnet man es mit
effektiv, wenn dort, wo ein Agio (s.d.) besteht,
in der ursprünglichen Währung, nicht in der ent-
werteten zu zahlen ist; z. B. trassierte man "kraue"
6ft"6ctit8", solange die Papierfranken Disagio hatten.
Hat die in einem Wechsel oder in einem Vertrage
bezeichnete Münzsorte am Iahlungsorte keinen Um-
lauf oder lautet die Verpflichtung auf eine Rech-
nungswährnng, so hat der Gläubiger die in Lan-
desmünze nach dem Wert zur Verfallzeit angebotene
Zahlung anzunehmen. Anders wenn durch Gebrauch