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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Ehrenkavalier - Ehrenlegion
schied oder Entfernung aus dem Offizierstande.
Dieser Spruch ist mit Gründen und Angabe der
persönlichen Verhältnisse des Angeschuldigten dem
Könige zur Entscheidung zu unterbreiten. Ähnliche
Vorschriften bestehen seit 1867 im österr. Heer.
In studentischen Kreisen gehen E. seit etwa
20 Jahren allen Duellen auf schwere Waffen
(krumme Säbel und Pistolen) voran. Kein Ver-
bindungsstudent darf ein solches ohne E. ausfech-
tcn. Das E. besteht aus ältern Burschen und sucht
zunächst auf gütlichem Wege eine angemessene
Sühne herbeizuführen, wodurch sehr viele schwere
Duelle verhütet werden. Mißlingt das, so erklärt
das E. entweder, daß die Forderung der Beleidigung
nicht entspreche, d.h. zu schwer sei, oder es er-
klärt "seine Thätigkeit für gefchlossen". Dem Aus-
spruch des E. hat sich jeder Beteiligte unbedingt
zu fügen. In neuerer Zeit haben die Strafgerichte
in einigen Fällen die Ehrenrichter wegen Beihilfe
zum Zweikampf bestrast.
Für Nechtsanwälte bestehen nach der Deut-
schen Rechtsanwaltsordnung vomi.Juli 1878 eben-
falls E. Als solches fungiert der Vorstand der An-
waltskammer jedes Oberlandesgerichtsbezirks in
der Besetzung von fünf Mitgliedern. Berufung von
ihren Urteilen geht an den Ehrengerichts Hof,
der aus dem Präsidenten des Reichsgerichts, drei
Mitgliedern des Reichsgerichts und drei Mitgliedern
der Änwaltskammer bei dem Reichsgericht besteht.
Ghrenkavalier, s. Ehrendame.
Ghrenkränkung, soviel wie Beleidigung (s. d.).
Ghrenkreuz, ordensähnliche Auszeichnung.
1) Das E. des fürstl. lippeschen Gesamthauses,
von den Chefs der beiden regierenden Häuser
25. Okt. 1869 in drei Klassen und einer golde-
nen und einer silbernen Verdienstmedaille gestiftet.
Ordenszeichen ist ein vierarmiges, achtspitziges, in
seiner ersten und zweiten Klasse weih emailliertes,
in der ersten Klasse von goldener Krone überhöhtes,
in der dritten Klasse silbernes Kreu-z, belegt mit
goldenem Stern, dem innerhalb kreisrunder blauer
Einfassung mit der in goldenen Buchstaben er-
scheinenden Devise ".Für Treue und Verdienst" im
weißen Mittelfeld die rote Rose des fürstl. lippe-
schen Wappens aufgelegt ist. Das Kreuz wird an
einem goldeingcfaßten roten Bande von den Rit-
tern der ersten Klasse um den Hals, von denen der
beiden andern Klassen auf der linken Brust ge-
tragen. (S. Tafel: Die wichtigsten Orden II,
Fig. 9.) - 2) Das fürstl. reuhische E., von der
jüngern Linie 20. Okt. 1857 speciell sür inländische
Beamte und Diener in zwei Klassen (Gold und
Silber, am roten Bande zu tragen), von der ältern
Linie 15. Scpt. 1858 in derselben Einteilung (am
rot-blau-roten Bande) gestiftet. Außerdem stiftete
Fürst Heinrich XIV. von der jüngern Linie 24. Mai
1869 ein E. für In- und Ausländer. - 3) Das
fürstl. schwarz burgische E., gestiftet 20. Mai
l853 von Fürst Friedrich Günther für Schwarz-
burg-Rudolstadt, zu einem dem fürstl. Gesamthaus
gemeinschaftlichen Ehrenzeichen erweitert 28. Mai
und 9. Juni 1857, hat drcl Klassen und eine Ehren-
medaille. Ordenszeichen ist ein vierarmiges, acht-
spitziges, in seiner ersten und zweiten Klasse weiß
cmaMertes, in der dritten dagegen silbernes Kreuz,
belegt mit ovalem, goldgerändertem, blauem Schild,
darin der goldene schwarzburg. Löwe. Das Kreuz
wird an einem in drei streifen blauen, in zwei
Streifen gelben Bande von den Rittern der ersten
Vrockhaus' KonversationZ-Ll'xilon. 14. Aufl.. V.
Klasse um den Halö, von denen der beiden andern
Klassen auf der linken Brust getragen. (S.Tafel:
Die wichtigsten Orden II, Fig. 6.)
Ghrenlauf, in der Jägersprache der rechte Vor-
derlauf des Hirsches, der bei der Curöe (s. d.) über-
reicht wird.
Ehrenlegion, Orden der. 1) Der Orden von
Bolivia wurde 1836 vom Präsidenten Santa-
Cruz zur Erinnerung an Simon Bolivar gestiftet.
Er besteht in einem brillantierten, achtspitzigen
Stern, aus dem innerhalb kreisrunder blauer
Bordüre, worauf in goldenen Buchstaben die
Worte "8im0ii Volivar I^iderator" stehen, ein
rotes Medaillon liegt. Dieses ist mit kreisrun-
dem, weißem Schildchen mit dem goldenen, lorbeer-
bekränzten Brustbild Volivars belegt. Er wird an
einem grün-gelb-rot gestreiften Bande getragen.-
2) Der Orden der E. von Frankreich (i^iou
ä'kouueui'), jetzt der einzige dafelbst bestehende
Orden, wurde durch Gesetz vom 29. Floreal des
Jahres X (19. Mai 1802) zur Belohnung aller
Dienste und Verdienste im Militär- und Civilfach
errichtet, 11. Juli 1804 organisiert. Die Verwal-
tung des Ordens besorgt ein Großkanzler, der
direkt mit dem Staatsoberhaupt verkehrt und das
Ordenshaus (('I^ucelieiis <1o la iEZiou ä'kounLur)
in der Rue de Lille zu Paris bewohnt. Der Orden
besteht aus Rittern, Offizieren, Commandeuren,
Großoffizieren und Großkreuzen. Militärs der
5. Ordenstlasse erhalten 250, Offiziere 500, Com-
mandeure 1000, Großoffiziere 2000, Grohkreuze
3000 Frs. jährliche Pension. 1892 gab es:
Inhaber
Militärkreuze
Civil-kreuze
Zu-sammen
Großkreuze .... Grohoffizierc . . . Commandeure . . Offiziere...... Ritter.......
45 181 849 4 216 26 102
14 51
252 1637 10 504
59 232 1101
5 853 36 606
31393
12 458
43 851
Das Ordenszeichen ist ein sternähnliches, aus
fünf Armen gebildetes, also zehneckiges, von gol-
dener Krone überhöhtes Kreuz, auf dessen Vor-
derseite ursprünglich das von einem Eichen- und
Lorbcerkranz eingefaßte Bildnis Napoleons I. mit
der Umschrift "Xapolöon, UmpLreur cl68i^ra,iih3.i8",
auf der andern Seite der kaiserl. Adler mit der
Devise"Ü0UU6UI- 6t?ati-ic;". Nach der Restauration
trat an die Stelle jener Darstellung das Bildnis
Heinrichs IV. und die Lilien der Vourbonen, die
1830 durch zwei dreifarbige Fahnen ersetzt wurden.
Ein Dekret vom 31. Jan. 1852 stellte die ursprüng-
! liche Form wieder her; seit 1870 trägt das Ordens-
5 zeichen das Sinnbild der Französischen Republik
mit der Umschrift "NsMdliquß I^5m<^i86" und die
! Jahreszahl 1870, auf der Rückseite zwei Fahnen
mit der Umschrift "Honneur 6t. I^ti-W"; statt der
Krone wird es von einem Kranz, halb Eichenlaub,
halb Lorbeer, gehalten. (S. Tasel: Die wich-
tigsten Orden I, Fig. 14.) Das weißemaillierte
! Ordenszeichen, für die Ritter von Silber, für die
! böhern Grade von Gold, hängt an rotem Bande.
Die Ritter tragen es auf der linken Brust, die Offi-
ziere an derselben Stelle mit einer Art Knopf an
! rotem Band (Rosette), die Commandeure um den
^ Hals. Die Grohoffiziere tragen auf der rechten
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