Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

798
Einhüllende Kurven - Einjährig-Freiwillige
Steppen und baumlose Gebirge als Wohnorte vor-
ziehen und sich vorzugsweise von Gras und Kräu-
tern nähren. Jetzt sind sie nur durch die eigentlichen
Pferde (z.B. derTarpan, s. Tafel: Einhufer,
Fig. 2 und der Dschiggetai, I^uu8 Ii6iniouu8,
Fig. 3), die Tigerpferde oder Zebras (z. B. das
Quagga, Nhmi8 hu^a, Fig. 4) und die Esel (z. B.
der geineine Efel, I^un8 asinuL, Fig. 1) repräfen-
tiert, während es in den Tertiärzeiten Gattungen
gab, bei welchen sich die allmähliche Reduktion der
Zehen von vier auf drei und dann das Schwinden
der beiden äußern Zehen stufenweise nachweisen läht.
(S. Ilippotdorium.)
Einhüllende Kurven, Enveloppen, Kurven,
die man als Ort der Durchschnittspunkte aufein-
ander folgender Kurven einer Kurvcnschar erhält.
Entbält eine Kurvengleichung einen Parameter p, so
erhält man die Gleichung der einhüllenden Kurve,
indem man dieses p zwischen den Gleichungen
eliminiert. Der einfachste Fall ergiebt sich, wenn
man irgend eine Kurve als Einhüllende ihrer Tan-
genten betrachtet. Die Tafel: Kurven l, Fig. 2
enthält eine Kreisschar, deren Mittelpunkte auf
der Achfe einer Parabel liegen, während als Radien
die zugehörigen Parabelordinaten genommen sind;
die cinbullende Kurve dieser Kreise ist wieder eine
Parabel. Obige Grundbegriffe lassen sich auch auf
einhüllende Flächen anwenden.
Einhüllende Mittel (Involvonti^, llmollicn-
tia), Heilmittel, die ein ertränktes Organ mit einer
schützenden Hülle umziehen und dadurch mechanisch
sowie chemisch wirkende Reize von demselben ab-
halten. Bei äußerlichen Verletzungen, wie bei Ver-
brennungen und Verwundungen, bedient man sich
hierzu vorzugsweise der fetten Ole und Salben,
um den schmerzhasten Neiz der atmosphärischen Luft
von den bloßliegenden Hautnerven abzuhalten. Bei
innern Krankheiten wendet man zu gleichem Zweck
schleim-, gummi- und zuckerhaltige Substanzen,
.?uch Milch, Butter, Ole u.dgl. an.'
Ginigungsämter, bleibende Ausschüsse, aus
gewählten Vertretern der Arbeitgeber und der
Arbeitnehmer eines Gewerbes gebildet zum Zweck
der Vereinbarung und Aufrechterhaltung der Ar-
beitsbedingungen, insbesondere des Lohns und der
Arbeitszeit. ' Näheres s. Gewerbegerichle.
Eining, Pfarrdorf im Bezirksamt Kelheim des
bayr. Reg.-Bez. Niederbayern, an der Donau, hat
(1890) 249 kath. E. Durch die 1879 - 80 unter-
nommenen Forschungen des Pfarrers Schreiner in
und außer dem Dorfe ist eine vollständige röm.
Badcanlage mit heute noch heizbaren Hypokausten-
feuerungen unter den Fußböden und zahlreiche röm.
Privatgcbäude bloftgclegt. Die durch Lehrer Sell-
maier fortgesetzten Ausgrabungen haben das Prä-
torium, die Doppclthore und Ecktürme eines röm.
Kastells zu Tage gefördert; ein Teil der Funde wird
in den Ausgrabungsgebäuden, die meisten in der
Sammlung des Historischen Vereins zu Landshut
aufbewahrt. Diese Ausgrabungen haben hier den
Beweis für die lange vergeblich gesuchte Lage des
röm. ^dn8iii9., dcr wichtigsten röm. Militärstation
sc38ti'H LtlUivu) in Bayern, geliefert. Als Knoten-
punkt der Hcercsverbindungen zwischen den Donau-
ländern, dem Rhein und Gallien von den Römern
alsbald nach Eroberung des Landes (15 v. Chr.)
angelegt, wurde dieses Lager mit Kolonie von ihnen
bis zum Ende ihrer Herrschaft (401-402 n. Chr.
zog ^tilicho die letzten Reste röm. Truppen an den
Donauländern zum Kampfe gegen Alarich nach
Italien) mit oftmaliger Unterbrechung gehalten.
Ginjährige oder Annuelle, diejenigen Ge-
wächfe, welche in einem Sommer den ganzen
jähriger Lebensdauer ist G. Einer wärmern Zone
entstammenden Gewächsen der Gärten, denen unser
Sommer nicht lang genug ist, um das Endziel
ihres Daseins zu erreichen, verschafft man die hierzu
nötige Zeit dadurch, daß man sie frühzeitig unter
Glas erzieht und erst mit dem Eintritt dauernd
milder Witterung in das Land pflanzt. In dieser
Weise werden auch manche zweijährige, ja selbst
strauchartige Gewächse (IlioiuiiF) als E. kultiviert.
Zu den einjährigen Zierpflanzen gehören die Aster,
Levkoje, Balfamine, Refeda u. a. Einjährige Ge-
müfe sind: Erbsen, Bohnen, Spinat, Salat u.a.
Einjährig-Freiwillige, eine zuerst in der
prcuh. Armee eingeführte, 1867 auf den Norddeut-
fchen Bund und 1871 auf das Deutsche Reich über-
tragene Einrichtung. Dieselbe beruht auf §. 11 des
Gesetzes betr. die Verpflichtung zum Kriegsdienste
vom 9. Nov. 18li7: "Junge Leute von Bildung,
welche sich während ihrer Dienstzeit selbst bekleiden,
ausrüsten und verpflegen, und welche die gewon-
nenen Kenntnisse in dem vorschriftsmäßigen Um-
fange dargelegt haben, werden schon nach einjähri-
ger Dienstzeit im stehenden Heere (vom Tage des
Diensteintritts an gerechnet) zur Reserve beurlaubt.
Sie können nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und
Leistungen zu Ofsizierstellen der Reserve und Land-
wehr vorgeschlagen werden." Die Berechtigung zum
Dienst als Einjahrig-Freiwilliger wird nach §.88 der
Deutschen Wehrordnung vom 22. Nov. 1888 durch
Erteilung eines Berechtigungsscheins zuerkannt. Der
Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung hat durch
Schulzeugnisse oder Prüfung zu geschehen. Die-
jenigen Lehranstalten, die gültige Zeugnisse über
die wissenschaftliche Befähigung ausstellen dürfen,
werden durch den Reichskanzler anerkannt und
klafsifiziert und unterscheiden sich in: a. solche, bei
denen dcr einjährige erfolgreiche Besuch der zweiten
Klasse genügt (Gymnasien, Realgymnasien, Real-
schulen erster Ordnung)' d. solche, bei denen der
einjährige erfolgreiche Besuch der ersten Klasse nötig
ist (Progymnasien, Realschulen zweiter Ordnung);
c. solche, bei denen das Bestehen der Entlassungs-
prüfung gefordert wird (Höhere Bürgerschulen, In-
dustrie-, Handelsschulen, auch höhere Privatlehr-
anstalten)', ä. solche, für die besondere Bedingungen
festgefetzt sind (Gewerbeschulen, Privatlehranstalten).
Junge Leute, die sich in einem Zweige der Wissen-
schaft oder Kunst oder in einer andern dem Ge-
meinwesen zu gute kommenden Thätigkeit auszeich-
nen, ferner kunstverständige oder mechan. Arbeiter,
die Hervorragendes leisten sowie zu Kunstleistungen
angestellte Mitglieder landesherrlicher Bühnen dür-
fen von dem Nachweis der wissenschaftlichen Befähi-
gung entbunden werden; sie haben sich nur cinerPrü-
fung in den Elementarkenntnissen zu unterwerfen.
Nach §. 5)0 des Rcvchsmv^ärc^setzes vom 2. Mai
1874 verlieren E., die während ihrer Dienstzeit mit
Versetzung in die zweite Klasse des "^oldatenstandcs
bestraft werden, die Eigenfchaft als E. und den An-
spruch auf Entlassung nach einjähriger Dienstzeit.