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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Einrad - Einsalzen
Ginrad, s. Velocipcd.
Ginrede (lat. ^xet^tio, s. d.), in der Rechts-
sprache materiell eine Thatsache, welche der Statt-
haftigkeit eines rechtlichen Anspruchs entgegensteht,
der ohne jene Thatsache nicht beseitigt sein würde
oder erhoben werden dürfte. Formell ist E. die
Geltendmachung einer solchen Thatsache im Civil-
prozeß seitens des Beklagten zum Zweck der Ver-
teidigung. Inhaltlich können die E. entweder pro-
zessuale oder sachliche sein. Die Prozeß-
einreden richten sich gegen die formellen Voraus-
setzungen des erhobenen Prozesses oder der erhobe-
nen Klage. Ausgezeichnet unter ihnen sind nach der
Deutschen Civilprozeßordnung die sechs sog. pro-
zeßhindernden E. (der Unzuständigkeit des Ge-
richts, der Unzulässigkeit des Rechtswegs, derRechts-
hängigkeit, der mangelnden Sicherheit für die Pro-
zehkosten, der mangelnden Erstattung von Kosten
des frühern Verfahrens, der mangelnden Prozeß-
fähigkeit oder gesetzlichen Vertretung). Auf Grund
derselben ist der Beklagte berechtigt, die Verhand-
lung zur Hauptsache zu verweigern und eine abge-
sonderte Verhandlung und Entscheidung über diese
E. herbeizuführen. Dies setzt jedoch voraus, daß
er die E. gleichzeitig und noch vor der Verhandlung
zur Hauptsache vorbringt. Nach seinem Eintritt in
diese Verhandlung kann er die E. nur noch insoweit
geltend machen, als er die nicht verschuldete Un-
möglichkeit frühern Vorbringens glaubhaft macht,
oder als die E. vermöge des konkurrierenden öffent-
lichen Interesses nicht dem Parteiverzicht unter-
liegen, d. h. die E. zu 1, 2, 6. übrigens darf auf
Grund solcher E. das Gericht auch von Amts wegen
abgesonderte Verhandlung anordnen. - Die Sach -
einr ed en kehren sich gegen den Klageanspruch selbst.
Die Thatsache, auf welche eine derartige E. sich
gründet, kann eine rechtshindernde, d. h. eine
solche, welche von vornherein die Entstehung des
behaupteten klägerischen Rechts hindert, wie z. B.
die Vertragsunfähigkeit oder der Zwang auf feiten
eines Kontrahenten, oder eine rechtsvernich-
tende, d. h. eine solche sein, welche das an sich ent-
standene Klagerecht wieder aufhebt, wie z. V. die
Erfüllung oder die Verjährung. Ihrer Wirkung
nach zerfallen die Sacheinreden teils in peremto-
rische, d. h. solche, welche dem Anspruch dauernd
entgegenstehen, definitive Abweisung der Klage be-
wirken, teils in dilatorische, d. h. solche, welche
dem Anspruch nur zur Zeit entgegenstehen, Ab-
weisung der Klage nur zur Zeit bewirken (z. B. E.
der Stündung). Die zeitliche Geltendmachung der
E. war im frühern Prozeßrecht grundsätzlich be-
schränkt. Darüber vgl. Eventualmarime. Inwie-
fern das Vorbringen von E. als Geständnis des
Klagegrundes anzusehen sei, bestimmt sich lediglich
nach Lage des Einzelfalles (<iui sxoipit, ucm k^wr).
Ginreffen, soviel wie Reffen, s. Reff.
Ginregistrierung, s. Schiffsregister.
Ginreibung (Inunetio), Arzneimittel, die durch
mechan. Einwirtung, z. B. Reiben, der Oberfläche des
Körpers einverleibt werden, um entweder unmittel-
bar auf die Einverleibungsstelle zu wirken, oder von
da durch die aufsaugenden Gefäße in das Blut und
so in den Gesamtorganismus zu gelangen. Häusig
genug dient die E. auch nur als Mittel, um durch
den mechan. Druck auf die Körperoberstäche in den
darunter gelegenen Geweben Vlutlauf und Stoff-
wechsel zu steigern und so Aufsaugungen, Absonde-
rungen u. dgl. zu befördern. (S. Massage.) Die E.
sind meist flüssiger oder festweicher Beschaffenheit,
am häufigsten Fette (Öle, Schmrre, Vaseline, Lano-
lin, Glycerin) oder flüchtige Flüssigkeiten (z. B. Sal-
miakgeist, Spiritus und darin aufgelöste Stoffs
Chloroform, ätherische Öle). Bei halbflüssiger Be-
schaffenheit nennt man sie Linimente (besonders
die aus Ammoniak und Fetten zusammengesetzten
sog. flüchtigen Linimente), bei mehr festweicher,
schmieriger Beschaffenheit hingegen Salben (uu-
8N6iita). Die E. mit fettigen Stoffen ohne Zusatz
stärker wirkender Medikamente dienen dazu, die
Haut geschmeidiger zu machen, das Aufspringen der-
selben zu hindern oder schmerzhafte Spannung zu
lindern. Die mit reizenden Stoffen versetzten E.
erregen an Ort und Stelle mehr oder minder heftige
Entzündungen, z. B. Hautrötungen (wie Senföl,
Salmiakgeist), oder Blasen (wie starke Essigsäure,
Kantharidentinktur), oder Knötchen und Eiterbläs-
chen (wie die sog. Pustelsalben aus Brechweinstein
oder Crotonöl), zuweilen auch nur ein Geftchl von
Prickeln (wie die sog. Prickelsalben aus Veratrin
und Aconitin); man bedient sich ihrer mit Vorliebe
in den Fällen, wo man durch künstliche Erregung
von entzündlichen Zuständen der Haut ableitend
auf Krankheiten innerer Organe wirken will. (S.
Ableitung.) Andere Arten der E. bewirken örtlich
keine solchen Zufälle, dafür aber eine Veränderung
in tiefer liegenden Teilen (z. B. Aufsaugung abge-
lagerter Krankheitsstoffe) oder im Gesamtorganis-
mus, wie die allgemeine Merkurialwirkung bei der
sog. Schmier- oder Inunktionskur mittels grauer
Quecksilbersalbe beweist. Man bedient sich bei den
E. am besten der flachen Hand; nur bei sehr scharfen
Salben schützt man die letztere durch einen über-
zogenen Lederhandschuh. Die E. gehören zu den
wichtigsten und gangbarsten Heilmitteln der ältern
Medizin, werden aber gegenwärtig vielfach durch
schneller und sicherer wirkende Mittel (subkutane In-
jektion, Massage, Elektricität) ersetzt.
Ginreiten, s. Emlager.
Einrenkung Mspo^tio), die Wiedereinrichtung
eines verrenkten Gliedes, s. Verrenkung.
Ginrichtungszeitraum, in der Forstwirtschaft
ein Zeitraum, in dem man einmal mit dem Hiebe
das ganze Revier durchlaufen will, um wenigstens
einige Ordnung in die Vestandsverhältnisse zu brin-
gen. Er tritt für die Ertragsregelung an die Stelle
des Umtriebes (s. d.), wenn die Verteilung der Al-
tersklassen eine sehr ungünstige ist.
Ginrücken und Ausrücken, im Maschinenbau
die Räder eines Getriebes oder auch die Klauen und
sonstigen Mitnehmerteile einer Kuppelung in und
außer Eingriff bringen; auch das Hinüberschieben
eines Transmissionsriemens von der Losscheibe aus
die feste Scheibe und umgekehrt, zu dem Zwecke, eine
Transmissionswelle oder Arbeitsmaschine aus dem
Stillstand in den Arbeitsgang oder umgekehrt zu
versetzen. >S. 650a).
Ginsägemaschine, s. Buchbinderei (Bd. 3,
Ginfalzen, eine Art der Konservierung (s. d.),
bei welcher die zu konservierenden Stosse mit Salz
behandelt werden. Am wichtigsten sind die Metho-
den des E. bei der Fleischkonservierung (s. d.) und
der Fischkonservierung (s. d.). Auch bei andern tie-
rischen Stoffen, als ungegerbten Häuten, Vogel-
bälgen, kommt das E. zur Anwendung; außer-
dem dient dasselbe auch zur Konservierung pflanz-
^ licher Stoffe, als Citronenschalen, Nelken und
anderer Gewürze; Rosen werden eingesalzen, um