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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Eisenbahnregal - Eisenbahnsignale
Eisenbahnwesen betreffenden Gesetze u. s. w. (ebd.
1870-78); Epstein, Entscheidungen in Eisenbahn-
sachen (ebd. 1878 u. 1884); Nöll, Sammlung von
eisenbahnrechtlichen Entscheidungen (edd. 1879,
1886 fg.); Reinitz, Das Eisenbahnwesen Österreich-
Ungarns und dessen neuestes Rechtsgebiet (ebd.
1881); ders., Das Rechtsverhältnis zwischen ^taat
und Eisenbahnen in Österreich (ebd. 1884); Nöll,
Österr. Eisenbahngesetze (ebd. 1885); Haberer, Das
österreichische E. (Wien, Pest, Lpz. 1885); Stein,
Eisenbahngesetzgebung und Rechtsbildung (in der
"Zeitschrift für Eisenbahnen und Dampfschiffahrt",
Wien 1888); Schuster und Weeber, Die Rechtsurkun-
dender österr. Eisenbahnen (ebd. 1889 fg.); von Busch-
mann, Das neue Eisenbahn-Betriebsreglement in
Gegenüberstellung zum internationalen übereinkom-
men über den Eisenbahnfrachtverkehr u. s. w. (ebd.
1892). - über französisches E. vgl. Malapert, llig-
toirs äs 1a ikFikiHtiou 668 ti'HVlmx pudlios (Par.
1880); Vigourour, I^i^ation 6t^uii8pruä6iio6ä68
elieminZ ä6 ksr (ebd. 1886); Picard, ^raite ä68 clie-
min8 ä6 tor (ebd. 1887); über englisches E. giebt die
vollständigste Sammlung: Vrowne und Theobald,
Ilie 1a>v ol Naii^va^ (^0in^)^ili68 (Lond. 1881);
über amerikanisches: Pierce, ^r6ati86 ou tti6 1".^
ok rai1r0Ää8 (Vost. 1881) Auskunft.
Gisenbahnregal, von ältern Rechtslehrern an-
genommene Bezeichnung für denjenigen Ausfluß
des wirtschaftlichen (nutzbaren) Hoheitsrechts des
Staates, kraft dessen derselbe im öffentlichen In-
teresse Bau und Betrieb von Eisenbahnen zu eiucm
unzertrennlichen Bestandteil der Staatswirtschaft
macht und daher selbst in die Hand nimmt. In der
Übertragung dieses Rechts an Private wurde eine
Form der Ausübung des E. (Belehnung mit dem E.)
erblickt. Neuerdings ist man darüber einig, daß ein
E. nicht angenommen werden kann und nicht be-
standen hat. So spricht sich u. a. ein Erkenntnis des
4. Civilsenats des Reichsgerichts dahin aus, daß
der Eisenbahnbau und Betrieb nicht zu den nutz-
baren Regalien (s. d.) gehöre, und der Umstand, daß
der Staat mit der Unterhaltung auch die Einkünfte
einer Privatbahn übernahm (in Preußen), dem Ge-
schäft nicht den Charakter eines Gewerbes entzogen
habe. - Vgl. Encyklopädie des gefamten Eisenbahn-
wesens, hg. von Roll, Bd. 3 (Wien 1891).
Gisenbahnregiment, s. Eisenbahntruppen.
Gifenbahn-Schlafwagengefellschaften, s.
Eisenbahnwagen-Mietgescllschaften.
Gifenbahnfchulen, bei verschiedenen Eisen-
bahnverwaltungen zum Zwecke der Heranbildung
eines den Ansprüchen gewachsenen Personals, be-
sonders an Lokomotivführern und Heizern sowie
für den Stations- und Expeditionsdienst einge-
richtete Anstalten. Bei der Verwaltung der preuß.
Htaatsbahnen werden die Lokomotivführer und Hei-
zer in den von der Verwaltung betriebenen Repa-
raturwerkstätten (s. Eisenbahnwerkstätten) praktisch
und wissenschaftlich für ihren Dienst ausgebildet;
außerdem nehmen die meisten Hauptwerkstätten auch
Lehrlinge zur Ausbildung an (sog. Lehrwerkstätten).
Den Anwärtern des Stations-, Expcditions- und
Bureaudienstes werden von höhcrn Beamten regel-
mäßige Unterrichtsstunden gegeben, die sich auf
alle Zweige des praktischen Dienstes erstrecken. Zu
Nippcs bei Köln war von der vormaligen Rheini-
schen Eifenbahngcsellschaft eine technische Eisen-
bahnschule eingerichtet, um dcn Söhnen von Be-
amten der Rheinischen Eisenbahn Gelegenheit zur
Ausbildung im Eisenbahnwesen zu geben. Mit dem
Erwerb der Rheinischen Eisenbahn hatte der preuß.
Staat diese (inzwischen ausgelöste) Schule mit über-
nommen, die den Söhnen von Beamten der Staats-
eisenbahnverwaltung zugänglich war. In Italien
bestehen staatlich unterstützte E. in Rom, Neapel
und Florenz. Die Schüler, welche diese Anstalten
besucht haben, erwerben zwar keinen unmittelbaren
Anspruch auf Anstellung bei der Eisenbahn, werden
aber von den Verwaltungen im eigenen Interesse
bei der Stellenvergebung bevorzugt. In Rußland
sind E. eingerichtet hauptsächlich sür die Ausbildung
von Maschinenpersonal, Bahnmeistern und Tele-
graphisten. Diese Schulen wurden früher von den
Eifenbahngefellfchaften unter allgemeiner Staats-
aufsicht verwaltet, 1886 sind sie zu Staatsanstalten
erhoben worden. In der Schweiz besteht seit I.Mai
1891 eine Eisenbahnschule in Viel.
Gisenbahnsignale oder E i s e n b a h n z e i ch e n.
Die Eigentümlichkeiten des Eisenbahnbetriebes, fer-
ner die eigene Bauart des Weges, die ein Aus-
weichen und Überholen der Fahrzeuge iu der ein-
fachen Weise wie auf den Wafser- und Landstraßen
ausschließt, sowie die große Geschwindigkeit und
das starke Geräusch der Züge machten bald die Ein-
führung bestimmter, ein für allemal festgesetzter
Zeichen zur Verständigung der bei dem Betriebe be-
teiligten Personen notwendig, um die Sicherheit
und Schnelligkeit des Verkehrs zu erhöhen. Die E.
sollen einerseits die Strecken- und Stationsbeamten
von der Annäherung eines Zuges in Kenntnis
setzen, andererseits den Zugbeamten ersichtlich ma-
chen, ob der Zug seinen Weg ungehindert fortfetzen
kann oder nicht. Nach dem Orte, wo sie gegeben
werden, unterfcheidet man drei: Strecken-, Sta-
tions- und Zugsignale, nach ihrer Wahrnehm-
barkcitzwei: hörbare oder akustische und sicht-
bare oder optische; letztere zerfallen in Tages-
und Nachtsignale.
Die Vorteile der hörbaren E. bestehen darin,
daß sie von Tag und Nacht, Nebel und sonstigen
Beleuchtungsverhältnissen unabhängig sind und die
Aufmerksamkeit unmittelbar auf sich ziehen; sie
eignen sich daher befonders zur Ankündigung außer-
gewöhnlicher Vorkommnisse. Ihre Nachteile bestehen
in der Beschränktheit ihrer Wirksamkeit (der Schall-
weite), in ihrer nur vorübergehenden Wirkung, in
der leichten Beeinflussung derselben durch Wind,
starke Geräusche u. s. w. Die Nachteile der be-
schränkten Schallweite lassen sich, wenn auch mit
nicht unerheblichen Kosten, durch Anwendung elek-
trischer Einrichtungen oeseitigen.
Die sichtbaren E. haben den Vorteil größerer,
von Luftströmungen unabhängiger Fcrnwirkung,
auch halten sie die Zeichen dauernd fest. Ihre Nacb-
teile, starke Beeinträchtigung der Wirkung durch
atmosphärische Einflüsse, treten allerdings gerade
dann ein, wenn sie am notwendigsten werden.
Von den zur Anwendung kommenden hörbaren
E. sind besonders zu erwähnen: die Perron-
glocken, durch die für das Publikum das Zeichen
zum Einsteigen in den Zug und für das Zugper-
sonal das Zeichen zur Abfahrt gegeben wird; die
Hies hörn er, mittels deren bei vielen Bahnen die
Annäheruug eines Zuges von Bahnwärter zu Bahn-
wärter angekündigt oder in gegedcncm Falle eine
Hilfsmafchine von der nächsten Station herbeigerufen
wird; die Damvfpfeife (s.d.) der Lokomotive, mit
der allgemeine Achtungssignale fowie für das Zug-