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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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891
Eisenbahntarife
Name der Eisenbahnen
Betrag für 1 km in Pfennig
und Pfennigbruchteilen
Bemerkungen
I. Staatsbahnen.
1) Großh. Badische St.-E.-V. . Personenzug
Schnellzug
N 1 ? 1^ ^e DerMeMlg
^' ^ "' ^"^ ^"^e ^Schnellzug
2) Kömgl. Bayrische Et.-E.-B. Personenzug
Schnellzug
N il)^aae^Personenzug
^-^^^^ Schnellzug
3) Elsaß Lothringische E.-B. . Personenzug
Schnellzug
4) Mam-Neckar-Vahn. .... Personenzug
Schnellzug
R. 31- Tage
5) Großh. Mecklenb. Friedrich-
Franz-E.-V........Personenzug
Schnellzug
R. 31- Tage
iy Königl. Militär- / Bis Zossen Vororttarif
Bahn 1 Von Zossen......
Keine N.
7) Großh. Oberhess. St.-E.-B. Personenzug
^ R. 2* Tage
8) Großh. Oldenburgische E.-B.
illl Lolalverkehr.........Personenzug
R. 1 Tag
im direkt, u. Durchgangsverkehr Personenzug
R. 3-z- und mehr Tage
9) Kömgl. Sächsische St.-E.-B. Personenzug
Schnellzug
N. 3 Tage
w) Kömgl.Württemb.St.-E.-B. Personenzug
Schnellzug
II. Privatbahnen.
1) Hessische Ludwigsbahn . . . Personenzug
Schnellzug
2) Lübeck-Buchener Bahn . . . Personenzug
Schnellzug
R. 1, 31- u. 4 Tage
3) Pfälzische Eisenbahnen. . . Personenzug
Schnellzug
R. 31- Tage
8,00
9,10
N,40
13,00
8,00
9,10
13,30
15,50
8,00
9,10
11,40
j 13,30
7,00
8,40
11,20
9,00
9,00
13,50
8,00
12,00
6,00
11,00
8,00
12,00
8,00
9,00
10,66
5,30 3,40
4,50
5,30
7,50
6,40 4,50
8,00 5,30
10,20
5,30 3,40
6,40 4,50
8,00
10,20
5,30
7,50
5,30 3,40
6,40 4,50
8,00
9,ic
5,30
I) 6,40
6,00
8,00 6
6,00
6,00
6,6?
4,60 3,00
5,60 4,00
7,40 4,60
6,33 4,67 2,33
6,33 4,67
9,50 7,00
6,00 4,00
4,00
,00
4,50 3,00 2,50
8,50 5,50 -
4,00 -
9,00 6,00> -
4,00^2/
4,67
8,00 5,33
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^0,35
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0,56*
^
0,375
0,50
0,40
0,50
0,533
^0,!
Bei Schnellzug Zusahkarten
1 Pf. für 1 km.
8,00
9,10
11,40
13,60
8,00
9,10
12,00
13,65
8,00
9,00
12,00
8,00
9,10
12,00
5,30 3,40
6,40 4,50
8,00 5,30
10,20 7,50
5,30 3,40 2,00
6,40 4,50
7,95 5,10
9,60 6,75
6,00 4,00 2,30
6,6? 4,67
9,00 6,00
5,30 3,40
6,40 4,50
8,00 5,10
^0,35
^0,56*
^0,50
!(),56
I. Staatsbahnen.
Zu 1. N. bis zur nächsten Station
1 Tag, im übrigen seit 1. Okt. 1893
10 Tage. - Keni Freigepäck.
Zu 2. Seit 15. Juni 1892 ist die
Gültigkeitsdauer der R. allgemein
auf 10 Tage erhöht worden. - Kein
Freigepäck.
Zu 3. Kein Freigepäck.
Zu 4. N. zwischen Frankfurt und
Darmstadt einerseits und Mann-
heim andererseits zu erhöhten Prei-
sen für alle Züge gültig, die übrigen
R. (auch Sonntagsrückfahrkarten) er^
balten durch Zukauf einer Zusatztarte
(Gruudtare 1 Pf. pro Kilometer) Gül-
tigkeit zu Schuellzügeu. Die Gültig-
keitsdauer der R. wird durch zwischen-
falleude Festtage in der Weise ver-
längert, daß, wenn auf den Tag der
Ausgabe zwei Festtage oder ein Sonn-
tag mit einem oder zwei Festtagen
folgen, oder wenn die N. an einem
Festtagen unmittelbar vorausgehen-
den Sonntage oder an einem ersten
Festtage gelöst wird, die auf den Aus-
gabetag folgeuden Sonn- und Fest-
tage bei Bemessung der Gültigkeits-
dauer außer Betracht bleibeu. An
Sonn- und Festtage" Sonntagsrück-
fahrkarten für Personenzüge zu er-
mäßigteu Preiseu. - Keiu Freigepäck.
*Im Verkehr mit Mannheim, Bad.
Staatsbahn, 0,35.
Zu 5. 25 kF Gepäck frei.
Zu 6. Kein Freigepäck.
Zu 7. Nur auf einfache Fahrkarten
25 K3 Freigepäck.
Zu 8. Im direkten Verkehr
25 lcs Gepäck frei, im Lokal verkehr
uur Handgepäck frei.
Zu 9. Fahrkarte" IV. Kl. werden
Sonn-und Festtags nicht ausgegebeu.
Diejenigen N., die am Tage vor
Ostern und an den Osterfeiertagen
gelöst werden, gelteu bis einschlief;
lich Mittwoch uach Ostern, die am
Tage vor Pfiugsteu bis zum nächsten
Mittwoch entnommen werden, bis
einschließlich Freitag nach Pfingsten,
uud die ani Tage vor Weihnachten
uud an den Weihnachtsfeiertagen ge-
löst werden, bis einschließlich 28. Dez.
- 25 kg Freigepäck.
Zu 10. R. bis zur uächsten Station
1 Tag, im übrigen seit 15. Juli 1892
10 Tage. - Kein Freigepäck.
II. Privatbahnen.
Zu 1. Kein Freigepäck. * Für je
5 k8 0,23 Pf.
R. an Sonn- und Festtagen 1 Tag
gültig zum einfache" Preise.
Zu 2. 25 Ks Freigepäck.
Zu 3. Keiu Freigepäck.
R - Rückfahrkarte. R mit * gelten 3 Tage, wenn sie am Tage vor einem Sonn- oder Feiertage, solche mit f gelten
4 Tage, wenn sie am Tage vor Ostern, Pfingsten oder Weihnachten gelöst sind.
3) Zusammenstellbare Rundreisehefte
ausschließlich für die Schweiz (dazu Anschluhkarten
von Elsaß-Lothringen).
4) Feste Rundreisekarten für den Verkehr
innerhalb gewisser Gebiete Deutschlands, sowie zwi-
schen Deutschland einerseits und Böhmen, dem
übrigen Osterreich, der Schweiz, Belgien, Nieder-
lande und Frankreich andererseits.
5) Feste Rundreisekarten von London durch
Belgien, Deutschland, Frankreich zurücknach London.