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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Ekkehard; Ekkerö; Ekklesia; Ekklesiarch; Ekklesiastes; Ekklesiastikus; Ekkyklema; Eklampsie

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Ekkehard - Eklampsie

Kenntnis des menschlichen Herzens und der Sitten jedes Standes, Feuer und Korrektheit der Deklamation und treffendes Gebärdenspiel erhoben E. zu einem der ersten dramat. Künstler. "Seine Redegewalt wurde von einem Organ getragen, das an donnernder Macht, Zartheit und Wohllaut seinesgleichen auf der deutschen Bühne nicht gefunden hat", sagt sein bedeutendster Nachfolger Schröder von ihm. Im Tragischen galt die tief erschütternde Darstellung des Odoardo als seine beste Leistung. Zugleich war aber E. auch von einschneidendster Bedeutung als Vorbild und Lehrer sowie durch seine Bemühungen um die sittliche Hebung seines Standes und dessen materielle Sicherheit. Seine litterar. Leistungen beschränken sich auf Übersetzungen franz. Werke, Gedichte u. s. w. - Vgl. Uhde, Konrad E. (im "Neuen Plutarch", Bd. 4, Lpz. 1876).

Ekkehard, Mönche in Sankt Gallen, s. Eckehart.

Ekkehard von Aura, Geschichtschreiber, erscheint um 1108 als Abt des Klosters Aura bei Kissingen und starb nach 1125. Seine "Weltchronik" ("Chronica Ekkehardi Uraugiensis", hg. von Waitz in den "Monumenta Germaniae historica, Scriptores, Bd. 6) hat E. in ihrem Hauptteile fünfmal umgearbeitet, bald mehr in kaiserlichem, bald mehr in päpstl. Sinne, wie gerade seine wechselnden Anschauungen waren. Die vorzügliche Geschichte des ersten Kreuzzuges "Hierosolymita" gab er besonders heraus. Vgl. Buchholz, E. von Aura (Tl. 1, Lpz. 1888).

Ekkerö, Älandsinsel, s. Eckerö.

Ekklesia, im alten Athen die Volksversammlung, d. h. die Vereinigung aller im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindlichen attischen Bürger vom 20. Altersjahre an, welcher die souveräne Entscheidung über alle durch den Rat (die Bule, s. d.) vorbereiteten und an die E. gebrachten oder auch durch eigene Initiative aus dem Kreise der versammelten Bürger angeregten Angelegenheiten der innern und äußern Politik (Krieg und Frieden, Bündnisse und Verträge, Gesandtschaften, Ehrenbezeigungen an einzelne und Korporationen), des öffentlichen Kultus, der Finanzen und der Gesetzgebung, die Wahl der Beamten (soweit solche nicht durchs Los bestimmt wurden), Erledigung etwaiger Beschwerden gegen diese u. dgl., in gewissen Ausnahmefällen (bei den sog. Eisangelien) auch richterliche Entscheidung zustand. Die Einrichtung, daß innerhalb bestimmter Zeiträume regelmäßig solche Versammlungen stattfanden, wird auf Solon zurückgeführt. Er setzte vier Ekklesien für jedes Jahr fest, Kleisthenes (um 509 v. Chr.) zehn. Mit der Erweiterung ihres Wirkungskreises durch die Entwicklung der Demokratie wurde die Zahl nochmals vermehrt, sodaß zur Zeit der höchsten Blüte der demokratischen Verfassung vier regelmäßige Ekklesien in jeder der zehn Prytanieen, also 40 im Jahre stattfanden, von denen jede ihren bestimmten Geschäftskreis hatte. Dazu kamen noch in dringenden Fällen außerordentliche Versammlungen, welche meist von den obersten Beamten des Kriegsdepartements (den Strategen) einberufen wurden.

Das Lokal dieser Versammlungen war seit alter Zeit die Pnyr (s. d.), an deren Eingängen 6 Lexiarchen mit 30 Gehilfen die Kontrolle übten. Jeder zur Teilnahme an der Versammlung Berechtigte erhielt beim Eintritt eine Marke, gegen deren Vorzeigung ihm seit der Zeit des Perikles, als Entschädigung für die aufgewandte Zeit, der Versammlungssold (Ekklestiastikos misthos, früher 1 Obolos, später 3 Obolen) ausbezahlt wurde. Anstatt der unbequemen und abgelegenen Pnyr wurden besonders seit der macedon. Zeit lieber die bequemen Räume des Dionysischen Theaters am Südostabhange der Akropolis, bisweilen auch der Markt, ja selbst Lokale außerhalb der Stadt (z. B. im Peiraieus) zur Abhaltung der Versammlungen benutzt. Der Beginn der Versammlungen wurde durch ein auf der Agora sichtbares Zeichen (wahrscheinlich Ausziehen einer Fahne) angezeigt. Sie begann regelmäßig früh am Morgen mit einem Reinigungsopfer und einem vom Herold gesprochenen Gebet; darauf trug der Vorsitzende oder ein anderer Referent die Anträge (Probuleumata, d. i. Vorbeschlüsse) des Rats vor, und wenn die Versammlung durch Procheirotonie (vorläufige Abstimmung) beschlossen hatte, auf die Verhandlung darüber einzutreten, so wurde die Debatte eröffnet, bei welcher nach alter, aber zur macedon. Zeit bereits veralteter Sitte die über 50 J. Alten den Vorrang hatten. Die auftretenden Redner waren während der Dauer ihrer Ansprache zum Zeichen der Unverletzlichkeit bekränzt. Nach Schluß der Debatte wurde über jeden Antrag einzeln durch Erheben der Hände (Cheirotonie) oder auch durch Stimmtäfelchen abgestimmt. Der Schluß der Versammlung mußte jederzeit vor Sonnenuntergang, sonst auch bei plötzlich eintretendem Regen, Gewitter u. dgl. erfolgen; war die Tagesordnung nicht erschöpft, so wurde die Versammlung auf den folgenden Tag vertagt. Ihre Beschlüsse wurden regelmäßig in das Archiv der Stadt eingetragen, in wichtigern Fällen auch in Erz oder Stein eingegraben und dann öffentlich aufgestellt. Den Vorsitz in der Versammlung führte in der ältern Zeit der Epistates, d. h. der Vorsitzende des geschäftsleitenden Ausschusses des Rats (der Prytanen); später wurden jedesmal neun Proëdroi aus der Zahl der übrigen nicht zum Ausschuß gehörigen Ratsmitglieder durchs Los ernannt, die wieder unter sich den Proëdros erlosten. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung standen diesem eine Anzahl Polizeidiener (toxotai, Bogenschützen) zu Gebote. - Vgl. Schömann, De comitiis Atheniensium libri III (Greifsw. 1819). - über E. in der Bedeutung von Kirche s. Ecclesia.

Ekklesiarch (grch.), Kirchenvorsteher; Ekklesiarchie, Kirchengewalt, Kirchenaufsicht.

Ekklesiastes (grch.; lat. Concionator; hebr. Koheleth, s. d.), Prediger, der griech. Titel des alttestamentlichen Buchs "Der Prediger Salomo".

Ekklesiastikus, s. Ecclesiasticus.

Ekkyklema (grch.), eine Vorrichtung im altgriech. Theater, durch die entweder das Innere des Palastes, dessen Außenseite die Bühnenhinterwand bildete, sichtbar gemacht, oder Dinge aus dem Hinterraum auf die Bühne geschoben werden konnten.

Eklampsie (grch.), über den ganzen Körper verbreitete, in heftigen Zusammenziehungen der Muskulatur bestehende und mit Bewußtlosigkeit verbundene Krampfanfälle, welche von der Epilepsie (s. d.) sich dadurch unterscheiden, daß bei letzterer die Krampfanfälle sich in gewissen Perioden regelmäßig wiederholen, während die eklamptischen Krämpfe nur einmal oder nur mit einigen Wiederholungen während einer gewissen Zeit einzutreten pflegen. Man unterscheidet zwei Formen, nämlich die E. der Kinder und die E. der Schwangern und Gebärenden. Die E. oder die Konvulsionen der Kinder (eclampsia infantum), auch wohl