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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Englische Weiche; Englischgelb; Englischgrün; Englisch-Horn; Englisch-Jüdische Association; Englisch-Ostafrika

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Englische Weiche – Englisch-Ostafrika

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Englische Verfassung'

schaffung des Star-Chamber-Gerichtshofs aufrecht, trotzdem daß der Dichter Milton seine berühmte «Areopagitica» gegen sie richtete; erst 1695 wurde sie abgeschafft, und es kam in der Folge der Grundsatz zur Geltung, daß der freien Meinungsäußerung nichts im Wege steht, solange sie nicht Einzelne beleidigt oder verleumdet, den Staat oder die Religion bedroht oder Sittlichkeit oder Anstand verletzt. Wo dies geschieht, haben die Gerichte nach den durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht (oder Präjudizien) feststehenden Normen einzuschreiten. Somit war von jener Zeit an auch auf diesem Gebiete die allgemeine Rechtsordnung unter dem Schutze der ordentlichen Gerichte allein maßgebend.

Litteratur. Gneist, Das heutige engl. Verfassungs- und Verwaltungsrecht (2 Bde., Berl. 1857‒60; 3. Aufl. 1883); ders., Engl. Verfassungsgeschichte (ebd. 1882); ders., Selfgovernment, Kommunalverfassung und Verwaltungsgerichte in England (ebd. 1871); ders., Geschichte des Selfgovernment (ebd. 1863); ders., Das engl. Parlament vom 9. bis zum Ende des 19. Jahrh. (ebd. 1886); Preuß, Die engl. Staatsverfassung (Oldenb. 1894). Einzelne Perioden behandeln: Stubbs, Constitutional history of England (3 Bde., 3. bis 5. Aufl., Lond. 1887‒91); Hallam, The constitutional history of England (neueste Aufl., 3 Bde., ebd. 1882; deutsch Lpz. 1828‒29); Erskine May, Constitutional history of England (5. Aufl., 3 Bde., Lond. 1875; deutsch Lpz. 1864). Hauptsächlich historisch gehalten ist Hearn, The government of England (2. Aufl. 1886). Eine vortreffliche Sammlung verfassungsgeschichtlicher Urkunden enthält Stubbs, Select charters (7. Aufl., Oxf. 1890). Über den gegenwärtigen Zustand der E. V. giebt ein übersichtliches Bild das Werk von Anson, Law and custom of the constitution (Bd. 1: The Parliament, 2. Aufl., Oxf. 1892; Bd. 2: The Crown, ebd. 1892). Geistreiche Beobachtungen über das engl. Verfassungsleben enthalten: Bagehot, The English constitution (2. Aufl., Lond. 1872) und Dicey, The Law of the constitution (2. Aufl., ebd. 1886). Über einzelne Gegenstände geben Aufschluß folgende Monographien aus der von Macmillan herausgegebenen Citizen series: Trail, Central government (1881); Cotton und Payne, Colonies and dependencies (1883); Wilson, The national budget (1882); Walpole, Electorate and the legislature (1881); Maitland, Justice and police (1885); Elliot, The State and the Church (1882).

Englische Weiche, s. Eisenbahnbau (Bd. 5, S. 840 a).

Englischgelb, soviel wie Turners Gelb, s. Bleioxychlorid 1.

Englischgrün heißen verschiedene Malerfarben, so Schweinfurter Grün (s. d.), Gemenge von Ultramarin und Chromgelb u. a.

Englisch-Horn (ital. Corno inglese; frz. Cor anglais), eine in der zweiten Hälfte des 18. Jahrh. erfundene tiefstehende Oboe, früher als Oboe da caccia bekannt. Das E. repräsentiert die Alt- oder Tenorlage der Oboe, verhält sich daher zu diesem Instrument wie die Viola zur Violine. Anfänglich war seine Röhre wie eine Sichel gebogen, später in stumpfwinkliger Form gebaut wie die Baßklarinette. Joh. Seb. Bach benutzte das E. oft, bei Mozart, Beethoven, Weber findet es sich nicht; von Meyerbeer, Berlioz, Halévy ward es wieder in Aufnahme gebracht; von ergreifender Wirkung ist die Solostelle in R. Wagners «Tristan und Isolde». ↔ Der Klang des E. ist schwermütig, getragen. Im Orchester ersetzt man es auch durch die Klarinette.

Englisch-Jüdische Association, s. Alliance Israélite Universelle.

Englisch-Ostafrika (Britisch-Ostafrika), einesteils das Gebiet der Imperial British East African Company (Britisch- oder Englisch-Ostafrikanischen Gesellschaft, I. B. E. A. oder Ibea) auf dem Festland mit den Inseln Lamu, Manda und Patta, andernteils das Protektorat Englands über die Inseln Sansibar und Pemba. Über das letztere s. Sansibar. Das Gebiet der Englisch-Ostafrikanischen Gesellschaft (E. im engern Sinne) grenzt im O. an den Indischen Ocean und den Jub, im N. an Abessinien, im S. an Deutsch-Ostafrika und im W. an den Kongostaat. Im NW. reicht die engl. Machtsphäre bis zum obern Nil; die ehemalige Provinz Bahr el-Ghasal wurde 1894 pachtweise an den Kongostaat abgetreten. Zahlen über den Flächeninhalt und die Bevölkerung können noch nicht, auch nur schätzungsweise, angegeben werden. Zu E. gehören an der Küste die Landschaften der Wadigo, der Galla- und Somalstämme und Witu; weiter im Innern Teita, Ukamba, Kikuju, Leikipia und die Länder der Massai in der Umgegend des Naiwaschasees; am Victoria-Njansa Kawirondo, Ussoga und Uganda und westlich davon Unjoro und Ankori. 180 km von dem Meere entfernt ragt aus der zwischen dem Umba und Sabaki 300‒400 m ü. d. M. liegenden Ebene die 2150 m hohe Bura-Berggruppe empor, an welche sich im NW. das Kjulu- und das Ulugebirge anschließen. Die Hochfläche des Binnenlandes (etwa 2000 m) westlich und nordwestlich vom Kilima-Ndscharo wird durch den großen ostafrik. Graben, in dem der Rudolf-, Baringo- und Naiwaschasee eingebettet sind, in zwei ungleiche Teile getrennt; auf der östl. Seite steigt die Aberdare-Kette (4300 m) und der schneebedeckte Kenia (5600 m) auf; auf der westlichen die Mau-Kette (2910 m) und der Elgon (4300 m). Diese letztere Gebirgsmasse flacht sich nach dem Nordufer des Victoria-Njansa zu einer leichtgewellten Hügellandschaft ab, welche im äußersten Westen zwischen dem Albertsee und Albert-Eduardsee von einem gegen 5600 m aufragenden Gebirgsstock, dem Ruwenzori, begrenzt wird. – Dem Meere zu strömen nur zwei größere Flüsse: der Sabaki und der mit Dampfbarkassen 480 km aufwärts schiffbare Tana. Der Ausfluß des Victoria-Njansa ist der Kivira, jener des Albert-Eduardsees der Semliki: beide münden in den Albertsee und treten aus demselben als Bahr el-Djebel oder Weißer Nil. – Das Klima ist ein tropisches, an der Küste mit zwei Regenzeiten (März bis Juni und Oktober bis Januar) und im Seengebiet mit Regen zu allen Jahreszeiten; auf dem Leikipiaplateau am Fuße des Kenia nähert es sich einigermaßen dem europäischen. Die Gesundheitsverhältnisse in den Hafenplätzen sind wie überall in Ostafrika sehr ungünstig. Westlich der 10‒20 km breiten Küstenzone zwischen dem Umba und Tana, innerhalb welcher Kokospalmen, Mangobäume, Bananen, Zuckerrohr, Korn und Reis gedeihen, dehnt sich bis zum Kilima-Ndscharo und den Kjulubergen und von der Aberdare-Kette bis Kawirondo eine unfruchtbare Fläche aus, bedeckt mit hohem, hartem Savannengras, mit Akazien und Euphorbien, zuletzt in eine wasserlose Wüste von Gneis und Grauwacke übergehend. Die beiden Ufer

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 154.