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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Erthal; Ertholmene; Ertogrul; Ertrag; Ertragsanschlag

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Erthal - Ertragsanschlag

Erthal, Franz Ludw., Freiherr von, Fürstbischof von Bamberg und Würzburg, geb. 1730, wurde von Kaiser Joseph Ⅱ. zu einem der Kommissare bei der Untersuchung des Reichskammergerichts in Wetzlar und zum Kommissar am Reichstag zu Regensburg ernannt; 1779 ward er in Würzburg und Bamberg zum Fürstbischof gewählt. Nach einer in jeder Hinsicht trefflichen Regierung starb E. am 16. Febr. 1795 zu Würzburg. Er schrieb: «Über den Geist der Zeit und die Pflichten der Christen» (1793) und «Predigten, dem Landvolk vorgetragen» (Bamb. 1797; 2. Aufl., Würzb. 1841). – Vgl. Bernhard (d. i. H. Reuchlin), Franz Ludw. von E. (Tüb. 1852); Leitschuh, Franz Ludw. von E. (Bamb. 1894).

Erthal, Friedr. Karl Joseph, Freiherr von, Kurfürst von Mainz, Bruder des vorigen, geb. 1719, wurde 1753 in das Kapitel aufgenommen, 1769 zum Mainzer Gesandten am Kaiserhofe ernannt und 1774 zum Erzbischof und Kurfürst gewählt. Entgegen der freisinnigen Politik seines Vorgängers Emmerich Joseph zog E. die Jesuiten von neuem heran und duldete, daß die im Kultus und im Schulwesen begonnenen Reformen rückgängig gemacht wurden. Doch nach einigen Jahren kehrte E. in die liberalen Bahnen seines Vorgängers zurück und suchte nun auch seinerseits die Polizei und die Verwaltung, insbesondere die Unterrichtsverwaltung, zu bessern und zu heben. Sein Werk war 1784 die Neugestaltung der Mainzer Universität. Im folgenden Jahre schloß sich der Kurfürst dem Fürstenbunde Friedrichs d. Gr. an. Unter preuß. Vermittelung wurde das seit der Emser Punktation 1786 sehr gespannte Verhältnis zur Römischen Kurie wieder gebessert, ohne daß es jedoch zu einem vollen Ausgleich kam; die Reformbestrebungen, die Wünsche nach einer größern Unabhängigkeit von Rom, blieben unter der Mainzer Geistlichkeit erhalten. Nach Ausbruch der Revolution nahm sich der Kurfürst sehr eifrig der franz. Emigranten an und betrieb den Krieg gegen die Republik. 1792 mußte er vor den siegreichen franz. Heeren aus Mainz flüchten. Durch den Frieden von Lunéville verlor er den linksrhein. Teil seines Erzbistums an Frankreich, bald darauf starb er 1802 zu Aschaffenburg.

Ertholmene, s. Christiansö.

Ertogrul, türk. Heerführer, Vater Osmans (s. d.), des Begründers des Osmanischen Reichs.

Ertrag, der Überschuß, der sich ergiebt, wenn von der Gesamtheit der Einnahmen, die aus einem einzelnen Produktionsbetrieb oder einer andern besondern Einkommensquelle innerhalb einer bestimmten Periode, insbesondere eines Jahres, erzielt werden, die Gesamtheit der zur Beschaffung dieser Einnahmen aufgewandten Ausgaben oder Kosten abgezogen wird. Der E. in diesem Sinne heißt auch Reinertrag, indem man ihm den Wert des Produktes oder unmittelbaren Ergebnisses einer Ertragsquelle als Rohertrag gegenüberstellt. Der Unterschied des E. von dem Einkommen (s. d.) liegt darin, daß der erstere keine Beziehung auf die wirtschaftende Persönlichkeit enthält, sondern sich an ein bestimmtes Objekt, z. B. ein Grundstück, ein Miethaus oder an einen ebenfalls als selbständige Einheit angesehenen Produktions- oder Berufsbetrieb knüpft. Der E. kann sich also auf mehrere selbständige Wirtschaften als Einkommen verteilen, und umgekehrt kann sich das Einkommen einer Person aus den Ergebnissen mehrerer Ertragsquellen zusammensetzen.

Ertragsanschlag, auch Taxation, Güterschätzung, in der Landwirtschaft die auf Wahrscheinlichkeitsrechnung gegründete Ermittelung des Wertes sowohl ganzer Wirtschaften als einzelner Betriebszweige derselben oder auch einzelner Grundstücke. Je nach dem Zwecke des E. sind verschiedene Gesichtspunkte maßgebend. Bei der hypothekarischen Beleihung wird nur der Sicherheitswert ins Auge gefaßt; beim An- und Verkaufe kommt der kapitalisierte Reinertrag in Betracht, der je nach dem Zinsfuße, zu dem der Käufer sein Geld anlegen will, wechselt; bei der Pachtung oder Verpachtung endlich ist nur der Reinertrag maßgebend. Letzterer wird in der Weise berechnet, daß zunächst sämtliche in der Wirtschaft erzeugten Rohwerte (Rohertrag, Bruttoertrag) festgestellt werden, daß das Gleiche mit den Aufwendungs- (Produktions-) Kosten geschieht, und daß letztere von den erstern abgezogen werden; es verbleibt dann der Reinertrag. Beim E. eines einzelnen Grundstücks ist die Berechnung des Reinertrags einfach; schwieriger gestaltet sich dagegen diejenige für eine vollständige Wirtschaft. Es führt dabei nicht zum Ziele, den Reinertrag eines jeden Grundstücks u. s. w. für sich zu berechnen, sondern es kann dies nur mit Rücksicht auf die Gesamtwirtschaft geschehen, da die Höhe des Reinertrags der einzelnen Teile durch ihre Wechselwirkung aufeinander, durch das Zusammenwirken einer ganzen Reihe von Faktoren bedingt ist.

Der E. eines Gutes setzt sich aus folgenden einzelnen Teilen zusammen: Information oder Gutsbeschreibung; Feststellung des Wirtschaftsplanes; Ermittelung des Rohertrags; Bestimmung der Wirtschaftskosten; Berechnung des Reinertrags event. des Kapitalwertes.

Die Information oder Gutsbeschreibung hat sich namentlich zu erstrecken auf die örtliche und klimatische Lage, auf den Umfang und die Art des Areals (Acker, Weide, Wiese u. s. w.), auf die Beschaffenheit des Bodens, auf die bisher gebauten und event. zu bauenden Früchte, auf die Zahl und Beschaffenheit der Gebäude und des Inventars, auf die Arbeiterverhältnisse, auf die etwa vorhandenen technischen Gewerbe, auf die zu tragenden Steuern und Lasten, auf die sonstigen Pflichten und Rechte des Gutes und schließlich auf die Höhe und Art der Verschuldung sowie die Mittel zur Erlangung von Kredit. Die Information ist der wichtigste Teil des E., da sie die Grundlage für die übrigen Ermittelungen, namentlich für den Wirtschaftsplan giebt.

Bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans thut man gut, sich zunächst an den frühern zu halten, besonders wenn er einigermaßen zweckmäßig erscheint; er giebt für den E. die sichersten Grundlagen. Eine Änderung des Wirtschaftsplans ist in der Regel mit erheblichen Kosten verknüpft und die darauf gegründete Rechnung bietet niemals diejenige Sicherheit für den E., wie solche der alte Wirtschaftsplan gewährt. In jedem Falle ist aber die Hauptrichtung des Betriebes, ob hauptsächlich Getreide- oder Hackfruchtbau, ob Rindvieh- oder Schafhaltung u. s. w., festzustellen, dann die auf erstere sich beziehende Fruchtfolge und der Bedarf an tierischen Arbeitskräften zu ermitteln, woraus dann auch die Zahl und Art der Maschinen, Geräte, d. h. das tote Inventar, berechnet werden kann. Bei Projektierung technischer Gewerbe ist darauf Rücksicht zu nehmen, inwieweit dadurch die