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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Evinzieren - Evolute
neubabylon. König, Nachfolger Nebuladnezars II.,
561-560 v. Chr., wurde von seinem Schwager
Neriglissar, assyr. Nirgalscharusur (d. h. Nirgal
schirme den König), der ihm auf dem Throne
Babyloniens folgte (559-556), ermordet. Bis
jetzt sind keine von ihm selbst herrührenden Texte
bekannt geworden, sondern nur einige Kontrakt-
taseln, die aus den beiden Jahren seiner Negierung
datiert sind. Die Bibel (Buch der Könige und
Ieremias) berichtet, daß er bald nach seinem Regie-
rungsantritt den Iojachin, frühern König von
Iuda, aus seiner 37jährigcn Kerkerhaft befreit und
freundlich behandelt habe. Die Kontrakte aus feiner
Regierung sind herausgegeben von Evetts, "In-
seriptionZ ot' t1i6 r6iFU3 ol Nvil-Nei'oäacd, I^ori-
gli83ar and I^adoroLoarclioä') (Lpz. 1892).
Gvinzieren (lat.), entwähren, s. EntWährung.
Gviscerieren (lat.), die Eingeweide heraus-
nehmen; Evisceration, Ausweidung; auch eine
geburtshilfliche Operation, s. Embryotomie.
Editieren (lat.), vermeiden; Evitation, Ver-
meidung; evitabel, vermeidbar.
üviva., s. I^wiva,.
^. v. H/., hinter wissenschaftlichen Nanien von
Tieren Abkürzung für Eduard von Martens (s. d.).
Nvooäti (lat., "Aufgerufene"), die ausgedienten
röm. Soldaten, welche sich zur Übernahme einer
neuen Dienstzeit verpflichteten. Sie wurden im
Felde nur zum Waffendienst verwendet und waren
von jedem Arbeitsdienste befreit. Entweder verteilte
man sie unter die verschiedenen Centurien, oder sie
bildeten, wie unter Cäsar, besondere Abteilungen.
üvooatio (lat.),das Herausrufen; N.8aci0rnm,
Ausforderung an die Schutzgötter einer belagerten
Stadt, diese zu verlassen (f. Devotion). - N. im
Recht (frz. ovocation, spr. ewokaßiöng), s. Evokation.
Gvocieren (lat.), auf-, heraus-, vorrufen, vor- ^
laden (s. Evokation); Evokatorium,Vorladungs- ^
schreiben.
Gvoe slat.; grch. euoi) und Evan (grch. enan),
Iubelruf beinr Fest des Dionysos; Evan (und
Evius, grch.Nuws) wird auch als Beiname dieses
Gottes gebraucht.
Gvokation (llv0cati0), im Staats- und Pro-
zeßrecht des frühern Deutschen Reichs die Cita-
tion eines Beklagten vor ein auswärtiges Gericht;
im franz. Prozeß bedeutet Lvocatinn die Befugnis
des Gerichts zweiter Instanz, welches ein Urteil
erster Instanz aufhebt, die Sache an sich zu ziehen,
d. h. weiter zu verhandeln und in der Sache selbst
anderweite Entscheidung zu treffen. Im Mittelalter
bezeichnete man dagegen mit E. namentlich das dem
Papst zustehende Recht, Prozesse von den bischöfl.
Gerichten ab- und nach Rom zu berufen. Der
Papst ist nach kanonischem Recht ordentlicher Richter
aller Katholiken und hat daher die Befugnis, Streit-
sachen derselben, die im ordentlichen Wege in erster
Instanz vor bischöfl., in zweiter vor erzbischöfl.
Gericht abzuurteilen sind, aus jeglichem Grunde
schon in erster Instanz vor sein Forum zu ziehen
(evocieren). Die Erschwerung der Gerechtigkeits-
pflege indessen, die durch dieses Recht schon in: Mittel-
alter herbeigeführt wurde, veranlaßte die Einrich-
tung, daß die nach Rom gebrachten Streitsachen nicht
dort, sondern durch einheimische delegierte Richter
^uäiceg in pai-Udus) entschieden werden sollten, und'
das Konzil von Trient hat diese Institution für
die päpstl. Appellationssachen (mit Ausnahme der
can8Ä6 rnaj0i'68) bestätigt, indem dieselben durch
sog. ^I(lic63 8VQ0(1g>i63 im Lande zu entscheiden sind.
Diese Nichter haben ihren Namen daher, weil sie von
der Provinzialsynode dem Papste zur Ernennung
vorzuschlagen sind und dann von diesem die Iuris-
diktionsgewalt delegiert erhalten. Gegenwärtig wer-
den die Vorschläge vom Bischof unter Beirat feines
Kapitels gemacht (daher jetzt ^uclic63 p 1-0371106^63).
Auch die Staaten hatten zuweilen bestimmt, daß
inländische Rechtssachen nicht nach Rom gebracht
werden dürften; dies ist altes Neichsrecht, welches zu
schützen die Kaiser in ihren Wahlkapitulationen aus-
drücklich versprechen mußten. Gegenwärtig bestehen
hierüber noch ausdrückliche Vorschriften für Würt-
temberg (Gesetz vom 30. Jan. 1862, ß. 10) und
Preußen (Gesetz vom 12. Mai 1873, §. 1). Jetzt ist
die ganze geistliche Gerichtsbarkeit für das Deutsche
Reich durch das Gerichtsverfassungsgesetz aufgeho-
ben und demgemäß sind die obigen Vorschriften nur
noch für die kirchliche Disciplinargewalt anwendbar.
(S. Gerichtsbarkeit, geistliche.) - über E. als reli-
giöfen Akt bei den Römern s. Devotion.
Gvokatorium (lat.), f. Evocieren.
Gvolena oder Evolene (fpr. -lähn), Pfarrdors
im Bezirk Ering des schweiz. Kantons Wallis, 17 km
südsüdöstlich von Sitten, in 1378 in .höhe-, in der
obern Stufe des Eringerthals, rechts der Borgnein
breitem, grünem Thalboden schön gelegen, hat (l.888)
als Gemeinde 1121 kath. E. und Alpcnwirtschast.
Die großartige Gebirgsnatur und das gesunde
Klima haben E. in neuerer Zeit zu einer beliebten
Sommerfrische gemacht. Rechts wird das Thal von
der Kette des Sasseneire (3259 m), links von dem
aussichtsreichen Pic d'Arzinol (3001 ny überragt;
im SO.erheben sich die majestätischen Firnpyramidcn
der Dent Vlanche (4364 m) und der Dent d'Ze'rcns
(4175 m); im S. steigen die Felsnadeln der Dents de
Veisivi (3189 und 3425 m) und die eisige Dent Perroc
(3655 m) auf und im SW. bildet, an die Gruppe
des Mont-Collon (s. Collon lMont-^j, 3644m) sich
anlehnend, der vergletscherte, scharf ausgezackte Fels-
grat der Aiguilles Rouges (3650 m) den Abfchluß
des Thals/Östlich in das Val d'Anniviors (s. d.)
führt der rauhe Col de Torrent (2924 m), südlich in
das ital. Val Pelline der vergletscherte Col de Collon
(3130 m), nach SW. in das Zermatt- oder Nicolaithal
der großartige Gletscherpaß Col d'He'rens (3480 m).
Evolute (lat.), der geometr. Ort der Krümmungs-
mittelpunkte einer ebenen Kurve (s. Krümmung).
Wenn Ulan einen auf der E. liegenden Faden an
einem Endpunkte befestigt und so abwickelt, daß der
Faden immer gespannt bleibt, so beschreibt der an-
dere Endpunkt die ursprüngliche Kurve, die deshalb
auch Evolv eilte genannt wird. Die Tangente der
E. ist Normale der Evolvente. Der Bogen der E.
ist gleich der Differenz der Krümmungsradien der
Evolvente, die den Endpunkten jenes Bogens ent-
sprechen. Zu einer Evolvente gehört nur eine ein-
zige E., während einer E. unendlich viele (einander
parallele) Evolventen entsprechen. Die Theorie der
E. verdankt man Huygens. Sind x, ^ die laufen-
den Koordinaten der Evolvente, " der Winkel, den
die Tangente derselben mit der x-Achse bildet, so
sind die Koordinaten ^, ^ der E.:
tz
- ^^ -
ä"
, ^)'
In Fig. 1 der Tafel' kurven I ist eine Ellipse
mit ihrer E., und Fig. 11 der Tascl'. Kurven 11
zeigt eine Kreisevolvente, die bei der Evolventen-