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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Fesselbein - Fest
der zweiten im stachen Bogen herabhängt. An
dessen Scheitel greift das Kabel an, am obern Teil
des Trapezes hängt die Gondel (s. Tafel: Luft-
schiffahrt II, Fig. 5). Vei den großen F. der
franz. Ausstellungen ging das Kabel durch den
Hohlraum der ringförmigen Gondel direkt zum
Trapezring. In Voraussicht plötzlicher Windstöße
und der dadurck veranlaßten starken Spannung
giebt man dem Kabel eine so große Festigkeit, als
sich mit der nötigen Leichtigkeit irgend verträgt.
Unübertrefflich ist hierin das des zweiten obenge-
nannten F., das bei 800 in Länge nur 16 K3
wiegt und bei feiner Festigkeit von 500 kF die
erstaunliche Reißlänge von 25000 m hat. Hiermit
kommt es der Festigkeit eines ^eidcnseiles von
gleicher Länge und gleichem Gewichte nahe, über-
trifft es aber durch feine Feinheit und geringe dem
Winddruck gebotene Fläche. - Von besonderer
Wichtigkeit rst die Winde zum Aufwickeln des
Kabels. Sie wird, da Menschenkraft nicht aus-
reicht, von einer Dampfmaschine, die mit ihr auf
demselben Wagen montiert ist, in Bewegung gesetzt
<s. Taf. II, Fig. 4). Das Kabel laust'zuerst über
eine allseitig drehbare Nolle. dann über die Füh-
rungsrolle, die sich bei jeder Umdrehung der großen
Trommel um die Dicke des Kabels verschiebt, so
daß sich dieses endlich in parallelen Windungen re-
gelmäßig auflegt. - Der größte F. ist der von
Gisfard, Paris 1878. Er maß 25000cliin und wog
insgesamt 14000 K3 (s. Taf. I, Fig. 5).
Fefselbein, Fesselgelenk, s. Fessel.
Fehler, Ignaz Aurelins, Geistlicherund Schrift-
steller, geb. 18. Mai 1756 zu Czurendorf in Nieder-
ungarn, besuchte die Scbulen zu Preßburg und
Raab, trat 1773 in den Kapuzinerorden und lebte
als Mönch in verschiedenen Klöstern zu Ofen,
Großwardcin und Schwechat. 1781 in das Kapu-
zinerlloster zu Wien versetzt, machte er in einem
geheimen Schreiben dem Kaiser Joseph Mitteilun-
gen über die Mißbräuche der Klosterdisciplin, was
zwar eine strenge Untersuchung derselben, aber für
^-. die erbittertsten Anfeindungen von feiten der
Geistlichkeit zur Folge hatte. Durch kaiserl. Dekret
aus dem Orden entlassen, ward er 1784 zum Lektor
und später zum ord. Professor der orient. Sprachen
und der Hermeneutik des Alten Testaments in
Lemberg ernannt. Wegen seines als gottlos und
aufrührerisch angefeindeten Trauerspiels "Sidney"
(Bresl. 1784) mußte er sein Amt niederlegen und
1788 nach Schlesien flüchten. Hier fand er bei dem
Buchhändler W. G. Korn zu Breslau Aufnahme
und wurde Erzieher der Söhne des Erbprinzen von
Carolath. F. trat 1791 zur prot. Kirche über. Seit
1796 lebte er in Berlin, wo cr die fog. Mittwochs-
und Humanitätsgesellschaft stiftete und von der dor-
tigen Loge Royal-Yort beauftragt wurde, mit Fichte
die Statuten und das Ritual diefer Loge zu refor-
mieren. Bald darauf erhielt er eine Anstellung als
Konfulent für die katholischen neuerworbcnen poln.
Provinzen. Aus dem Freimaurerorden trat er 1802
wieder aus. Infolge der Schlacht bei Jena 1806
verlor F. sein Amt und lebte in dürftigen Verhält-
nissen, bis er 1809 als Hofrat und Professor der
orient. Sprachen und der Philosophie an die Alexan-
der - Newstij - Akademie nach Petersburg berufen
wurde. Doch auch dieses Amt verlor cr bald, weil
man in seinen philos. Vortragen atheistische An-
schauungen finden wollte. Seit 1811 war er Mit-
vorsteher der Erziehungsanstalt des Kollegienrats
Slobin in Wolsk im Gouvernement Saralow. 1817
schloß er sich in Sarepta der Zerrnhuter Brüder-
gemeine an und wurde 1819 Superintendent und
Konsistorialpräsidentder evang. Gemeinden in Sara-
tow, 1833 Generalsuperintendent und Kircbcnrat der
luth. Gemeinde zu Petersburg, wo er 15. Dez. 1839
starb. F. hat außer einigen orient.-pbilol. Abhand-
lungen zahlreiche belletristische, religiös-kirchliche
und Freimaurerschriften veröffentlicht. Sein bedeu-
tendstes Werk ist aber die "Geschichte der Ungern und
ihrer Landsassen" (10 Bde., Lpz. 1812-25; 2. Aufl.
u. d. T. "Geschichte von Ungarn", von Klein bear-
beitet, 5 Bde., 1867-83). Seine histor. Romane
"Marc Aurel" (3 Bde., Bresl. 1790-92), "Aristides
und Themistokles" (2 Bde., Verl. 1792), "Matthias
Corvinus" (2 Bde., Vresl. 1793-94) und "Attila"
(2 Bde., ebd. 1794) sind vergessen. Interessant ist seine
Selbstbiographie: "Rückblicke auf meine 70jähriqe
Pilgerschaft" (Bresl. 1826; 2. Aufl., Lpz. 1851)/
Fetzler, Joseph, kath. Theolog, geb. 2. Dez.
1813 zu Lochau in Vorarlberg, studierte in Salz-
burg, Innsbruck und auf dem Klerikalfeminar zu
Vriren, erhielt 1837 die Priesterweibe, wurde dar-
auf Präfekt im adligen Konvikt in Innsbruck und,
nachdem er in Vriren und Wien feine Studien fort-
gefetzt, 1841 ordentlicher Lehrer der Kirchengeschichte
und seit 1843 auch des Kirchenrechts am Seminar
in Briren; 1848 war F. Mitglied des Frankfurter
Parlaments; 1852 übernahm er die Professur der
Kirchengcfchichte an der Universität Wien, die er
1856 mit der des Kirchenrechts verwuMe. 1861
-62 gehörte er in Rom der Kongregation für
die Angelegenheiten der orient. Kirchen an, 1862
wurde er zum Weihbifchof und Generalvikar von
Vorarlberg, im (^ept. 1864 zum Vifchof von
St. Polten ernannt, nachdem er 1863-64 als
Unterhändler der österr. Regierung in Sachen des
Konkordats in Rom gewefen war. Auf dem Vatika-
nifchen Konzil, zu dessen Generalsekretär ihn Pius IX.
1869 berufen hatte, war F. ein eifriger Vertreter
der päpstl. Unfehlbarkeit. Er starb 25. April 1872 in
St. Polten. Sein Hauptwerk sind die "InstitutionoL
Mrolo^s" (2 Bde., Innsbr. 1850-51; 2. Aufl.,
hg. von Iungmann, 1890 fg.); sonst schrieb er: "Ge-
schichte der Kirche Christs (4. Aufl., Wien 1877),
"Sammlung vermischter Schriften über Kirchengc-
schichte und^Kirchenrecht" (Freib. i. Br. 1869), "Die
wahre und die salsche Unfehlbarkeit der Päpste.
Zur Abwehr gegen Herrn Prof. Dr. Schulte" (Wien
1871), "Das vatikanische Concilium, dessen äußere
Bedeutung und innerer Verlauf" (ebd. 1871). -
Vgl. Erdinger, Iof. F. lVriren 1874).
Fest ilat. l^slum, <ii63 tkLtuL), f. Festtage.
Fest, als Physik. Eigenschaft der Körper, s. Ag-
gregatznstand und Festigkeit. - F. bedeutet im
Aberglauben auch soviel, wie unverwundbar; vgl.
Festmachen. - Die feste Verbindung beweglicher
dachen mit einem Gebäude macht die beweglichen
Sachen, wenn die dauernde Verbindung bezweckt
ist, zum Zubehör (s. d.) oder auch zum Bestandteil
des Gebäudes. Man hat als fest vielfach bezeichnet,
was erd-, wand-, band-, mauer-, niet- oder nagelfest
ist. (Vgl. z. V. Österr. Bürgert. Gefetzb. ß. 297.)
Richtiger bezeichnet der Deutsche Entwurf tz. 782
als Bestandteile einer Sache, an welchen ein von
dem Recht an der Sache im ganzen abgesondertes
Recht nicht stattfindet, diejenigen, welche vonein-
ander nicht getrennt werden können, ohne daß der
eine oder andere Bestandteil zerstört oder in seinem