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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Feuerspritzenschlauch; Feuerstahl; Feuerstätte; Feuerstehler; Feuerstein

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Feuerspritzenschlauch - Feuerstein

tion der F. (Stuttg. 1883); Fried, Katechismus für die Spritzenmannschaft der Feuerwehr (Münch. 1893); die histor. Entwicklung Magirus, Das Feuerlöschwesen (Ulm 1877).

Feuerspritzenschlauch, ein biegsames Rohr, welches zur Leitung des Wassers nach der Spritze zu und von ihr weg nach der Brandstelle dient. Je nachdem die Schläuche einer innern Pressung oder einem äußern Überdruck zu widerstehen im stande sind, unterscheidet man Druck- und Saugschläuche. Nach dem Material unterscheidet man Hanf -, Leder- und Gummischläuche. Die erstern werden aus Hanf ohne Naht gewebt; und zwar werden die sog. rohen Hanfschläuche bis 60 mm lichten Durchmesser von einfachem, von 45 mm aufwärts vorzugsweise aus doppeltem Gewebe hergestellt. Gummierte Schläuche sind von gleichem Gewebe wie die rohen Hanfschläuche und inwendig mit schwarzem oder rotem Paragummi dünn ausgekleidet; dieselben vereinen die bequeme Handlichkeit des rohen Hanfschlauches mit der absoluten Dichtigkeit des Lederschlauches, häufig imprägniert man das Hanfgewebe noch mit Gerbsäure oder Katechu, um es gegen Fäulnis widerstandsfähiger zu machen. Lederschläuche werden aus gutem Rinds(kern)leder von möglichst gleichmäßiger Beschaffenheit und gleicher Stärke hergestellt und zwar mit schwachgepichtem starkem Hanfdraht (Spinal) genäht oder, was gebräuchlicher und vorteilhafter ist, mit Kupferstiften genietet. Lederschläuche werden bei den Feuerwehren mehr und mehr durch die gummierten Schläuche verdrängt. Gummischläuche aus vulkanisiertem Kautschuk mit ein oder mehrern Hanfeinlagen sind als Druckschläuche nicht zu empfehlen, sie finden nur als Saugschläuche Verwendung und erhalten zu diesem Zweck in der Wandung eine Spirale von galvanisiertem Eisendraht, Kupfer- oder Messingdraht. Zur Schonung gegen außen erhalten die Gummispiralschläuche noch eine Umlage von Segeltuchüberzügen. Als Schlauchverbindungen hat man Schlauchverschraubungen (Holländer) mit einem den Landesvorschriften entsprechenden Normalgewinde und die sog. Bajonettkuppelungen, bei welchen beide Teile vollkommen gleich sind und das beliebige Vertauschen der zu verbindenden Schlauchenden zulassen, was bei den Verschraubungen, welche je aus einer sog. Vaterschraube und aus einer Mutter bestehen, nicht der Fall ist. Die Bajonettkuppelungen sind eine Erfindung der Neuzeit und in verschiedenen Modifikationen ausgeführt, unter denen das System Storz und Grether-Witte am meisten benutzt werden. Mundstück wird das metallene Schlußstück einer Druckschlauchleitung genannt, welches den Zweck hat, die ihm zuströmende Flüssigkeit in Form eines Strahls von gewisser Beschaffenheit austreten zu lassen. Es giebt Mundstücke zur Herstellung eines lang geschlossenen Strahls und solche, welche das Wasser über eine gegebene Fläche möglichst verteilen. Letztere führen den Namen Brausemundstücke. Das konische Rohrstück, welches das Schlauchende mit dem Mundstück verbindet und die allmähliche Überführung des Schlauchquerschnitts auf den Mundstückquerschnitt bezweckt, nennt man Strahlrohr. Zum Verbinden schadhafter Schlauchstellen benutzt man die Schlauchbinde, einen mit vier Schnüren versehenen wasserdichten Leinwand- oder Lederlappen; an Stelle der Bänder wendet man auch Blechbügel und Excenterverschlüsse an. Der Schlauchwinkel oder Sattel, ein aus Holz oder Metall bestehendes Winkelstück mit Riemen zum Festschnallen der Schläuche, findet Anwendung als Unterlage des Schlauches bei Übergängen an Mauerwerkecken, Fensterbrüstungen sowie zur Schonung von Schlauchleinen, Rettungsseilen, beim Aufziehen und Ablassen von Schläuchen, Geräten u. a. Die Schlauchzange, eine aus Eisen bestehende Flachzange mit Zwinge oder Schraube, sowie die Schlauchklemme dienen zum Absperren von mit Wasser gefüllten langen Schlauchleitungen, wenn aus letztern ein defekt gewordener Schlauch ausgewechselt werden soll. Die Schlauchleine ist eine 15-18 m lange, einerseits mit sog. Karabiner, andererseits mit Ring oder Seilöse versehene Hanfleine, welche jeder Rohrführer der Feuerwehr mit sich zu führen hat zum Aufziehen und Herablassen von Schläuchen u. s. w.; sie muß eine Tragfähigkeit von mindestens 250 kg besitzen, damit sie der Rohrführer im äußersten Notfalle zu seiner eigenen Lebensrettung verwenden kann. Schlauchbrücken verwendet man zum Schutze beim Überfahren der Schlauchleitungen. Dieselben bestehen entweder aus schmalen Brettern oder sind aus quer und der Länge nach zusammengenähten defekt gewordenen Nanfschlauchstücken hergestellt. Der Brückenkörper muß hierbei unten offen sein und den unter ihm liegenden Schlauch umschließen, so daß der Schlauch ohne Schaden mit fortrückt, wenn die Brücke durch irgend eine Veranlassung auf dem Erdboden verschoben wird. Zur oberirdischen Führung von Schläuchen über Übergängen benutzt man sog. Schlauchstützen oder -Ständer, die, stativartig mit 3 Beinen versehen, je 2 an jedem Übergange aufgestellt werden. Schlauchhaspeln dienen zum Aufrollen, zur Aufbewahrung und zum Transport von Druckschläuchen; sie werden trag- oder fahrbar aus Holz und Eisen ausgeführt. - Vgl. Bandau, Schlauchkuppelungen mit gleichen Hälften (Lpz. 1894).

Feuerstahl, s. Feuerzeug.

Feuerstätte, die Stelle in einem Gebäude, wo zu wiederkehrenden Zeiten zur Erwärmung des Raumes oder zu wirtschaftlichen Zwecken Feuer gemacht und unterhalten wird; auch ein Gebäude mit F. in jenem Sinne. Zur Errichtung einer neuen F. oder Verlegung einer F. an einen andern Ort ist nach § 368, Nr. 3 des Deutschen Strafgesetzbuches Einholung polizeilicher Genehmigung bei Geldstrafe bis 60 M oder Haft bis 14 Tagen erforderlich. Gleiche Strafe trifft den, welcher es unterläßt dafür zu sorgen, daß die F. in seinem Haufe in baulichem und brandsicherm Zustande erhalten werden.

Feuerstehler, s. Goldkäfer.

Feuerstein, Flint, eine nichtkrystallisierte, aber krystallinische Varietät des Quarzes, wie dieser wesentlich nur aus Kieselsäure bestehend, von dem spec. Gewicht 2,59 bis 2,61. Der F. hat seine ursprüngliche Lagerstätte in Form von Knollen und Platten in der weißen Kreide, z. B. im nördl. Frankreich, an der Südküste Englands, der Nordostküste Irlands, auf den dän. Inseln, auf Rügen. Die Oberfläche feiner grauen, gelblichen oder schwärzlichen Masse, die sehr leicht zu äußerst scharfkantigen Stücken zersprengbar ist, wird gewöhnlich von einem weißen, an der Zunge klebenden Kieselmehl überzogen. Im Feuer brennt sich auch der dunkle F. weiß, da die Färbung von einer kohlenstoffhaltigen Substanz herrührt. In den F. der Kreide beobachtet man häufig mikroskopische Organismen, namentlich Kieselpanzer von Diatomeen und Fora-