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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Feuertod (Feuerlöschmittel) - Feuerungsanlagen
Portugal, in Frankreich, in Deutschland, in Öster-
reich, in England, überall, wo die röm.-kath.
Kirche herrschte, der sich Staaten und selbst Fürsten
wie der Kaiser Friedrich II. unterwarfen, um die Ur-
teile der Inquisitionsgerichte vollstrecken zu lassen.
Männer wie Savonarola (s. d.) und Huß sind von
der Kirche verurteilt und verbrannt. Luther hatte
zur Duldung gegen Andersgläubige gemahnt, aber
Calvin ließ Servet wegen abweichender Lehrmei-
nungen verbrennen und fand die Zustimmung Me-
lanchthons. Ja seit der Reformation wurde in Zu-
sammenhang mit religiösen Auffassungen die Ver-
brennung von Hexen und Zauberern in prot. wie
in kath. Ländern in gleichem Wetteifer so lebhaft
betrieben, daß man am Ende des 16. Jahrh, seine
Verwunderung aussprach, wo die Hexen alle her-
kämen. Die (^rolma drohte den F. für Zauberer
(Art. 109), Münzfälscher (111), für widernatürliche
Unzucht (116), Brandstiftung (125) und Diebstahl
der Monstranz (172) an. Im 16. und 17. Jahrh,
standen die Hexenprozesse und der F. in voller Blüte.
Friedrich Wilhelm I. von Preußen setzte noch 1725
auf Sodomiterei die Strafe lebendiger Verbrennung,
noch 1728 wnrde eine Hexe in Szegedin lebendig ver-
brannt. In Würzburg, wo wie im gesamten
Frankenlande 1627, 1628 und 1629 Hunderte von
Zauberern und Hexen dem Scheiterhaufen übergeben
worden waren, wurde noch 1749 und zu Glarus noch
1783 eine Hexe gerichtet. Das Leipziger Schöffen-
gericht hat noch 1821 ein Urteil auf F. gefällt. Es
ist freilich nicht bezeugt, daß es auch vollstreckt sei.
Aber die Aufklärung des 18. Jahrh, hatte den all-
gemeinen Abscheu gegen diese Strafe wie gegen die
Stempelung der Ketzerei zum Verbrechen und gegen
den Glauben an Hexen und Zauberer dem Volks-
gemüt so tief eingeprägt, daß ihr die gerichtliche
Praxis und die Gesetzgebungen folgen mußten. In
kultivierten Ländern giebt es die Strafe nicht mehr.
Feuertod, Art der Feuerlöschgranaten (s. d.).
Feuertonne, s. Feuertöpfe; auch fovicl wie
Leuchtboje, f. Vetonnung.
Feuertöpfe, Feuertonnen, auch Sturm-
töpfe, Sprengtonnen, Sprengkufen, Ton-
nen oder Gefäße verschiedenen Materials, welche,
mit Brennstoffen und Zündungen gefüllt, im Alter-
tum und Mittelalter bei Belagerungen viel ge-
braucht wurden.
Feuertürme, s. Leuchtturm.
Feuerungsanlagen, technische Einrichtungen,
in denen durch Verbrennung von Heizmaterialien
(s. d.) Wärme entwickelt und auf andere Körper nutz-
bar übertragen wird. Durch diefe Übertragung kann
bezweckt werden: 1) die Erhöhung der Temperatur
eines Körpers (Heizungsanlagen): 2) die Abände-
rung der Physik. Eigenschaften eines Körpers (Glüh-
und Schweißöfen, Verdampfapparate, Schmelzöfen
u. dgl.); 3) die Sonderung von Körpern (Trocken-
einrichtungen, Eindampfapparate u. s. w.); 4) die
chem. Umsetzung von Körpern (Hochöfen, Cementier-
öfen, Röstöfen u. s. w.).
Die Verbrennung des Brennstoffes in den F. be-
steht in der chem. Verbindung des in demselben ent-
haltenen Kohlenstoffs und Wasserstoffs mit Sauer-
stoff, der in Form von atmosphärischer Luft dem
glühenden Brennstoff zugeleitet wird. Je nach der
zugeführten Sauerstoffmenge ist die Verbrennung
eine unvollständige oder vollständige und danach
auch der Wärmegewinn verschieden groß. Die ent-
wickelte Wärme bleibt zum Teil an den Brennstoff
gebunden und erhält denfelben auf der für die chem.
Umsetzung erforderlichen Temperatur, zum Teil geht
sie an die sich bildenden brennbaren Gase und gas-
förmigen Verbrennungsprodukte (Kohlenoxydgas.
Kohlenwasserstoffe, Kohlenfäure, Wasserdampf) und
den mit der Luft eingetretenen Stickstoff über und
erhöht deren Wärmegehalt.
In den F. erfolgt entweder vornehmlich die Ver-
wendung der an den Brennstoff gebundenen Wanne
(Glutöfen) oder diejenige der Gas- oder Flammen-
wärme (Flammöfen). Je nachdem sich die Ver-
brennung in einer offenen Grube (Herd) oder in
einem fchachtförmigen Raume vollzieht, werden
Herdfeuer (z.B. Schmiedefeuer) und Schacht-
öfen (z. B. Hochöfen) unterfchieden. Brennstoff und
Wärmgut treten hierbei in der Regel in unmittel-
bare gegenseitige Berührung und Einwirkung, so daß
durch geeignete Leitung der Verbrennung entweder
nur, oder doch vorherrschend, Physik, oder physik.-
chem. Umänderungen des Wärmgutes hervorgehen.
Beispiele hierfür bietet u. a. der zum Umschmelzen des
Roheisens dienende Kupolofen der Eisengießereien
oder der sür die Eisendarstellung hochbedeutsame
Hochofen. In den Flammöfen werden Brennstoss
und Wärmgut zur Verhinderung gegenfcitiger Ein-
wirkung getrennt und die Verbrennung des erstern
in einen Raum (Verbrennungskammer, Feucrraum)
verlegt, der von dem zur Aufnahme des Wärmgutes
bestimmten Raume (Heizraum, Herdraum, Arbeits-
raum) so getrennt ist, daß nur die glühenden Heiz-
gase in diesen überzutreten vermögen. Nach ihm
werden derartige F. auch Herdöfen genannt.
Die Gestaltung des Schachtes und Herdes ist
dnrch den besondern Arbeitszweck des Ofens bedingt.
Der Herd, d. i. die untere Vegrenzungswand oder
die Sohle des Herdraumes, ist zur Stützung und
Aufnahme des Arbeitsgutes bestimmt. Teils ist cr
ebenflächig (Glüh- und Schweißöfen), teils mulden-
förmig vertieft gestaltet (Schmelzöfen). Meist ist
er unbeweglich angeordnet, zuweilen wird ihm zum
Zweck der Mischung des Arbeitsgutes oder bestimm-
ter mechan. Einwirkung auf dasselbe Bewegung er-
teilt (rotierende Puddelöfen, Sodaöfen, Trockenöfen).
Sowohl im Schachtofen als Herdofen kann die
Einwirkung des Brennstoffs und der Heizgase auf
das Arbeitsmaterial durch Einschluß des letztern in
Gefäße verhindert werden, welche teilweise oder all-
seitig geschlossen sind und der im Ofen herrschenden
Temperatur zu widerstehen vermögen. Man pflegt
derartige F. Gefäß öfen zu nennen und unter-
scheidet Gesäß-Glutöfen und Gefäß-Flammöfen, je
nachdem die Erhitzung der Gefäße (Pfannen, Tiegel,
Muffeln, Kessel) entweder durch Einbettung derselben
in den glühenden Brennstoff oder auf dem Herd eines
Herdofens erfolgt. Beispiele: die Tiegelschmelzöfen
der Metallgießereien und Gußstahlfabriken, die
Muffelöfen der Thonwarenfabriken, die Abdamps-
pfannen der Salzsiedereien, die Dampfkefselanlagen,
die Luft- und Ofenheizungen.
DerVerbrennung s-undArb eitsräum einer
jeden Feuerungsanlage ist nach außen durch Wan-
dungen umschlossen,welchenichtalleindas Entweichen
der gebildeten gasförmigen Stoffe verhindern, den
Abfluß der Wärme möglichst einschränken und ver-
möge ihrer Gestaltung die Einwirkung des Brenn-
stoffs auf das Wärmgut regeln, sondern auch Zer-
störungen infolge der erzeugten Temperatur auf
längereZeitzu widerstehen vermögen. Nur da, wo die
Einführung des Brennstoffs und der Verbrennungs-