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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Feuerversicherung
richtige Begrenzung der Marima, d. h. der Summen,
bis zu denen im äußersten Mlle ein Versicherer für
eigene Rechnung zeichnet. Jedes Risiko, jede Gruppe,
jeder Ort, bei größern jeder Stadtteil haben daher
ihr besonderes Marimum. über letzteres hinaus tritt
die Beteiligung von Rück-, auch Mitversicherern ein.
Der Wert der F. für den Volkswohlstand besteht,
abgesehen von ihrem sittlichen Moment, welches in
der Lebensversicherung zu noch deutlicherm Aus-
druck gelangt, und den auf der Hand liegenden
Vorteilen, welche ihre Benutzung unmittelbar bietet, '
in der Vermehrung der Produktion, Förderung des
Personal- und Realkredits und Hebung der In-
dustrie. Die F. ist demnach als die nächst der Le-
bensversicherung wichtigste, segensreichste und ver-
breitetste Versicherungsart zu bezeichnen.
Die Geschichte der F. zeigt ihr erstes Auftreten
bereits im 17. Jahrh, in England, der Heimat
des ganzen Versicherungswesens. Zunächst entstan-
den öffentliche Brandhilfskasfen für Immobilien,
dann für Mobilien, später erst Privatanstalten.
Die erste Anstalt war die in London 1710 gegrün-
dete "Sun-Fire-Ofsice"; der Londoner Phönir be-
steht seit 1782, North-British and Mercantile zu
London-Edinburgh seit 1809, Liverpool-London-
Globe seit 1836. Außerdem sind nennenswert:
Commercial-Union in London, Imperial in London
(1803), Lancashire in Manchester (1852), London
and Lancashire in Liverpool (1862), Manchester in
Manchester (1824), National-Assurance-Company
of Ireland (1828), Northern in London (1836 in
Aberdeen gegründet), Queen in Liverpool (1856),
Royal in Averpool (1845), Scotifh-Imperial in
Glasgow und Standard in London (1871). In
Frankr eich, wo Paris fchon1745eineImmobiliar-
kasfe hatte, bestehen Feuerversicherungs-Aktiengesell-
schaften seit 1819. In diesem Jahre wurde die Com-
pagnie d'Assurances Gsnörales gegründet, eine be-
deutende Gesellschaft, der Vorläufer zahlreicher an-
derer guter und geachteter Anstalten, wie Phenir,
Nationale, Union, Soleil, France, Urbaine, Pro-
vidence, Aigle, Confiance, Midi, Abeille, Centrale,
Monde u. s. w. Belgien besitzt seit 1821 und
seit 1830 die Compagnie des Proprittaires Munis
und Compagnie Velge d'Assurances Ge'ne'rales,
beide in Brüssel, Lion Velge in Lüttich u. s. w. Die
älteste der zahlreichen Anstalten des Zweiges in
Holland ist die von 1771 zu Amsterdam. Ruh-
land hat größere Gesellschaften in Petersburg (Sa-
lamander, Nadeshda, Erste und Zweite Russische
Compagnie u. s. w.), Moskau (Moskowische Com-
pagnie, Iakor), Warschau, Kiew, Riga u. s. w.;
Rumänien in Bukarest (Dacia-Romania, Natio-
nala). Dänemark, Schweden, Norwegen und
Finland, wo die Ausländer ohne Konzession Zu-
tritt haben, besitzen zahlreiche, mehr oder weniger
bedeutende Institute, ebenso Italien; Spanien,
Italien und Griechenland haben das Feuerver-
sicherungswesen weniger entwickelt, desto mehr die
Seeversicherung. In den Vereinigten Staaten
von Amerika ist die älteste Gesellschaft die Knicker-
bocker-Company in Neuyork von 1787. Außerdem
bestehen dort Home, Continental, Manhattan, Phe-
nir, Germania, Niagara, Star u. s. w., letztere alle
gleichfalls in Neuyork. In der Schweiz besteht
neben den beiden Aktiengesellschaften zu St. Gallen
und Basel außer den mit Monopol ausgestatteten
Kantonalbrandkassen seit 1826 in Bern die "Schwei-
zerische Mobiliarversicherungs - Gesellschaft" auf
Gegenseitigkeit, die nur in der Schweiz arbeitet,
hier aber ein sehr bedeutendes Geschäft hat (Ver-
sicherungssumme 1889 über 1^ Milliarde Frs.)
und die Emmenthaler Mobiliarversicherungs-Ge-
sellschaft in Biglen (seit 1874; Ende 1889 83^
Mill. Frs. Versicherungssumme).
InDeutschland gehen die Anfänge einer Unter-
stützung bei Brandschaden sehr weit zurück. Bereits
die mittelalterlichen Gilden suchten nach Kräften
ihren geschädigten Genossen aufzuhelfen. Kleine
Gegenseitigkeitsanstalten finden sich seit dem 15.
und besonders dem 17. Jahrh, auf dem Lande, na-
mentlich in den Domänen lokalisiert. Eine große
Landesbrandkasse besteht bereits im 17. Jahrh, in
Schleswig-Holstein, in Hamburg werden mehrere
kleinere, gildenartige Vrandkassen zu einer großen
vereinigt. An Stelle dieser aus Selbsthilfe und ge-
nossenschaftlichem Princip hervorgegangenen An-
stalten übernahm dann die Staatsgewalt die Neu-
gründung und Weiterführung. So zunächst für
Dorfkreife in Brandenburg 1701 und 1705, für
Berlin 1706, in Kursachsen 1729 und in andern
deutschen Territorien und preuß. Provinzen.
Die Entstehung der deutschen Landesbrandkassen
ist geschichtlich sehr einfach nachzuweisen. Die Für-
sten pflegten, um Verarmung zu verhüten, ihren
Unterthanen, wenn deren Häuser abgebrannt waren,
Bauholz und wohl auch Geld zu schenken. Das sicl
jedoch den Landeskassen beschwerlich und reichte
auch nicht aus, weshalb Brandkassen errichtet wur-
den, von denen das Publikum indes erst wirklich
Gebrauch machte, als es darüber aufgeklärt war,
daß durch größere Beteiligung bei der Brandkasse
die Beiträge des einzelnen geringer würden, und
als ihm die Unterstützung nach Vrandfällen aus
andern Mitteln entzogen wurde. Der erste Zweck
der F. überhaupt war, wie hieraus ersichtlich, die
Leistung einer Beihilfe zur Befriedigung des Woh-
nungsbedürfnisses der civilisierten Menschen; später
erst wurde daran gedacht, daß auch der Inhalt der
Wohnungen, die Mobilien, des Schutzes bedarf.
Die Mobiliarvcrsicherung begann in Deutschland
nach dem Vorbild Englands zugleich mit der pri-
vaten spekulativen Versicherung am Ausgang des
18. Jahrh. Der eigentliche Aufschwung der gesam-
ten F. setzte an mit dem Abschluß der großen Kriege
am Anfang des 18. Jahrh. Bedeutungsvoll für
ihre moderne Entwicklung war die Thätigkeit des
Kaufmanns E. W. Arnoldi (s. d.), der 1821 in Gotha
die "Feuerversicherungsbank für Deutschland" ins
Leben rief. Kurz vorher waren 1819 in Leipzig,
1812 schon in Berlin die bestehenden ältesten Aktien-
gesellschaften entstanden, die jedoch erst nach Jahren
wirkliche Bedeutung erlangten. Seit jener Zeit er-
standen nach und nach die andern der heutigen
großen deutschen Privatgesellschaften. Hier sind
hervorzuheben die durch die eigene Art ihrer Kon-
stitution bemerkenswerte, 1825 von David Hanse-
mann gegründete, durch Direktor Hofrat Vrügge-
mann zu hoher Blüte und Bedeutung gebrachte
Aachen-Münchener Gesellschaft, die ihren Schwer-
punkt im landwirtschaftlichen Geschäft hat und die
Hälfte ihres Reingewinns gemeinnützigen Zwecken
zuführen muß, sowie die 1844 von Friedr. Knoblauch
errichtete Magdeburger Feuerversicherungsgesell-
schaft, welche, im Besitze einer gewaltigen Organi-
sation, ihren Hauptschutz der Industrie zuwendet.
Diesen Aktiengesellschaften verdankt man auch
die Einführung der Rückversicherung (s. d.).