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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Feuerzeichen; Feuerzeug

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Feuerzeichen – Feuerzeug

Gänsefuß, Fächer, Sonne, Glorie, Mosaik und Kaskade sowie die Dekorationen. Letztere bestehen aus farbigem Feuer, welches entweder die ganzen Massen oder nur die architektonischen Linien oder Konturen des darzustellenden Bildes hervortreten läßt. Oft ist auch das Farbenfeuer so eingerichtet, daß es in gewissen Zeiträumen wechselt, was durch verschiedene Sätze in den Lichterhülsen bewirkt wird. Die Dekorationen werden mit einer über jeden einzelnen Brennpunkt hinlaufenden Zündschnur in einem Augenblicke angezündet. Die beweglichen Stücke drehen sich entweder in horizontaler oder in vertikaler Richtung; die Bewegung erfolgt entweder auf einer Achse oder auf einem Zapfen. Hierher gehören die Feuerräder, die Windmühle, die Caprice, die Spirale u. s. w. Die Papierröhren sind hier auf Unterlagen dergestalt aufgenagelt, daß die Gewalt des Gases bei der Ausströmung die Unterlage zugleich umtreibt und so das Feuer einen Kreis bildet. Man bedient sich außer dem Brillantfeuer auch hier des Farbenfeuers; da dasselbe jedoch langsam abbrennt, muß man den Trieb durch eine Röhre mit weißem Feuer bewirken.

Feuerzeichen, zur Sicherung der Schiffahrt auf dem Meere wie auf Flüssen angewendete Lichtsignale. Am bekanntesten sind die Leuchttürme (s. d.). Wer vorsätzlich ein zur Sicherung der Schiffahrt bestimmtes F. zerstört, wegschafft oder unbrauchbar macht oder ein solches F. auslöscht oder seiner Dienstpflicht zuwider nicht aufstellt oder ein falsches Zeichen, welches geeignet ist, die Schiffahrt unsicher zu machen, aufstellt, insbesondere zur Nachtzeit auf der Strandhöhe Feuer anzündet, welches die Schiffahrt zu gefährden geeignet ist, wird nach dem Deutschen Strafgesetzb. §. 322 mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bestraft; wenn dadurch die Strandung eines Schiffes verursacht ist, tritt Zuchthausstrafe nicht unter 5 Jahren, und wenn der Tod eines Menschen verursacht ist, Zuchthausstrafe nicht unter 10 Jahren oder lebenslängliche Zuchthausstrafe ein. Das mit lebenslänglichem Zuchthaus bedrohte Verbrechen ist mit dem Tode zu bestrafen, wenn es in einem Teile des Reichsgebietes begangen wird, welchen der Kaiser in Kriegszustand erklärt hat, oder wenn es während eines gegen das Deutsche Reich ausgebrochenen Krieges auf dem Kriegsschauplatz begangen wird (§. 4 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch). Wird eine der oben bezeichneten Handlungen fahrlässig begangen, so ist auf Gefängnisstrafe zu erkennen, wenn ein Schaden entstanden ist (§. 326).

Feuerzeug, Vorrichtung zur Erzeugung von Wärme, um damit brennbare Körper zu entzünden. Man unterscheidet je nach der Art der zur Anwendung kommenden physik. Mittel mechanische, chemische und elektrische F. Bei den erstern erzeugt man die Wärme durch Reibung, Stoß, Schlag, Druck oder Zug.

Wohl das älteste mechanische F. ist das Reibholzfeuerzeug, das bei den religiösen Handlungen des indogerman. Urvolks als «Doppelholz» eine große Rolle spielte und dessen sich einige uncivilisierte Volksstämme sowie bei den Indiern die Brahmanen noch heute bedienen. Ein am untern Ende zugespitzter Holzstab wird senkrecht auf ein anderes Holzstück in eine leichte Anbohrung desselben gesteckt und schnell zwischen den Handflächen oder mittels einer mehrmals umgeschlungenen Schnur quirlartig hin und her gedreht, bis die sich abreibenden Holzspänchen, beigestreute Baumwollfasern oder Markstückchen Feuer fangen. Bei den Römern war es zur Zeit des Tacitus üblich, die Spitze eines Schwefelstängelchens in vermodertes Holz zu stecken und dieses durch Reibung an Steinplatten zu entzünden. Im 14. Jahrh. kannte man schon den Gebrauch des Stahls (Feuerstahl), Feuersteins und Zunders oder Schwamms, dem sich der Schwefelfaden und das Schwefelholz beigesellte. Diese F. waren bis 1820 wohl ausschließlich in Anwendung und leisten noch jetzt im Freien vortreffliche Dienste. Dieselben sind in verschiedenen Formen aufgetreten, die das viel Mühe und Geschicklichkeit erfordernde Feuerschlagen erleichtern sollten, so das von Glaeser erfundene F., aus einem geriffelten Stahlrädchen bestehend, das durch einige Räderübersetzungen und eine kleine Kurbel in schnelle Rotation versetzt wird und gegen das durch eine Feder ein Stück feinkörnigen Sandsteins gedrückt wird; der Apparat ist bequem in der Tasche zu tragen. Hieran schließen sich die Zündblättchen, Zündpillen u. s. w., die durch einen mittels einer Feder ausgeübten Schlag, ähnlich wie bei Schußwaffen, explodieren und den Zündschwamm oder Schwefelfaden entzünden.

Hierher gehören ferner auch alle Arten der heutigen Zündhölzchen (s. d.), die sich zwar aus den unten erwähnten chem. Präparaten entwickelten, aber durch Reibung des leicht entzündlichen Phosphors, der bei den gewöhnlichen Zündhölzchen in der Zündmasse, bei den schwedischen an der Streichfläche (in der bekannten roten, amorphen Modifikation) vorhanden ist, entzündet werden. In neuerer Zeit sind wiederholt absolut phosphorfreie Zündhölzer aufgetaucht, die jedoch den phosphorhaltigen keine ernstliche Konkurrenz machen konnten. Das Kompressions- oder pneumatische F. besteht aus einem hohlen Glas- oder Metallcylinder, in dem durch das Hineinstoßen des Kolbens die Luft so schnell verdichtet wird, daß ein an der untern Seite des Kolbens befindliches Stück Schwamm sich entzündet, da bei der raschen Verdichtung ein Teil der aufgewendeten Arbeit in Wärme umgewandelt wird.

Unter den chemischen F. hat namentlich die 1823 von Döbereiner erfundene Zündmaschine Aufnahme gefunden, die heute noch vielfach im Gebrauch ist. Diese Maschine beruht auf der von Döbereiner selbst entdeckten Eigenschaft fein verteilten, porösen Platins, des sog. Platinschwamms, große Gasmengen zu adsorbieren und zu verdichten, und besteht aus einem zum Teil mit verdünnter Schwefelsäure gefüllten Gefäß, in das ein von einer Glasglocke umschlossenes Stück Zink hineinhängt. Innerhalb der Glasglocke, die unten offen ist, also gleichfalls verdünnte Schwefelsäure enthält, entwickelt sich durch Zersetzung des Zinks Wasserstoff, der durch einen Hahn am obern, geschlossenen Ende der Glocke abgeblasen werden kann. Je mehr Wasserstoffgas sich in der Glocke bildet, desto mehr wird die Flüssigkeit aus derselben verdrängt, so daß, da allmählich Zink außer Berührung mit der Säure tritt, die Gasentwicklung aufhört und erst wieder beginnt, wenn man einen Teil des Gases verbraucht hat. Das Gas wird aus dem erwähnten Hahn, dessen Öffnung eine feine Spitze bildet, auf Platinschwamm geleitet, wo es sich durch die plötzliche Verdichtung entzündet. Durch Feuchtwerden sowie auch durch den Aufenthalt in Ammoniakdämpfen, schwefliger Säure, wie dies in Wohnräumen und in der Nähe von Stallungen der Fall ist, wird der Platinschwamm für diesen Zweck unbrauchbar und muß, um die oben