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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Ficker; Fickler; Ficoidēen; Ficorōnische Ciste; Ficquelmont; Ficta possessĭo; Fictoor; Ficus; Fidalgo

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Ficker (Jul.) - Fidalgo

stellung der Landwirtschaft und Montan-Industrie der Bukowina» (Wien 1854), «Bevölkerung der Österreichischen Monarchie» (Gotha 1860), «Völkerstämme der Österreichisch-Ungarischen Monarchie» (Wien 1869). Ferner veröffentlichte er «Jahresberichte des Unterrichtsministeriums für 1870‒72». – Vgl. Schwab, Adolf F. (Wien 1880).

Ficker, Jul., Rechtsgelehrter, geb. 30. April 1826 zu Paderborn, studierte zu Bonn, Münster und Berlin Rechtswissenschaft und Geschichte, habilitierte sich 1851 in Bonn, wurde 1852 ord. Professor der Geschichte zu Innsbruck, trat 1863 daselbst in die jurist. Fakultät ein und las über deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte, bis er sich 1879 in den Ruhestand versetzen lieft. Er veröffentlichte: «Reinald von Dassel» (Köln 1850), «Münsterische Chroniken des Mittelalters» (Münst. 1851), «Engelbert der Heilige» (Köln 1853), «Über einen Spiegel deutscher Leute» (Wien 1857), «Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels» (Innsbr. 1859), «Vom Reichsfürstenstande» (ebd. 1861), «Das deutsche Kaiserreich in seinen universalen und nationalen Beziehungen» (ebd. 1861), «Vom Heerschilde» (ebd. 1862), «Deutsches Königtum und Kaisertum» (gegen H. von Sybel, ebd. 1862), «Über das Eigentum des Reichs am Reichskirchengute» (Wien 1873), «Über die Entstehungszeit des Schwabenspiegels» (ebd. 1874), «Beiträge zur Urkundenlehre» (2 Bde., Innsbr. 1877‒78), «Untersuchungen zur Rechtsgeschichte» (Bd. 1 u. 2,1, ebd. 1891‒93). Seine umfassendste Arbeit sind die «Forschungen zur Reichs- und Rechtsgeschichte Italiens» (4 Bde., ebd. 1868‒74). Von J. F. Böhmer mit der Verwertung von dessen wissenschaftlichem Nachlasse beauftragt, veröffentlichte er daraus insbesondere die «Acta imperii selecta» (Innsbr. 1870) und leitet die Fortsetzung und Neubearbeitung von Böhmers «Regesta imperii»; die von ihm selbst bearbeitete Abteilung 1198‒1272 ist zum größten Teil bereits veröffentlicht (ebd. 1879 fg.).

Fickler, Jos., einer der Führer der bad. Demokratie, geb. 3. März 1808 zu Konstanz, war daselbst Kaufmann, gründete 1830 ein liberales Wochenblatt und redigierte seit 1836 die «Seeblätter», die zuerst das Organ der liberalen Opposition., später das der Demokratie waren. In der Revolution von 1848 wirkte er für Errichtung einer Republik und beantragte zur Zeit des Vorparlaments ein bad. Plebiscit über Beibehaltung der Monarchie oder Einführung der Republik. Da er im Verdacht stand, mit den Zuzügen deutscher Arbeiter aus Frankreich und mit der franz. Regierung in Verbindung zu stehen, wurde er von Mathy in Karlsruhe 8. April verhaftet. Im Mai 1849 freigesprochen, wurde er 13. Mai von der Offenburger Volksversammlung in den Landesausschuß und 1. Juni in die bad. provisorische Regierung gewählt. Als er aber den Versuch machte, auch Württemberg in die Revolution zu ziehen, wurde er 3. Juni in Stuttgart verhaftet und auf die Festung Hohenasperg gebracht. Gegen eine Kaution entlassen, ging er zuerst in die Schweiz, dann nach England und zuletzt nach Nordamerika. In dem großen Kampfe der Vereinigten Staaten stand er auf seiten der Gegner der Sklaverei. Nach der Niederlage der Konföderierten kehrte er nach Konstanz zurück und starb hier 26. Nov. 1865.

Ficoidēen, Pflanzenfamilie, s. Aizoaceen.

Ficorōnische Ciste (s. Tafel: Etruskische Kunst, Fig. 8), eine 1744 bei Palestrina gefundene Ciste (s. d.), die von dem Antiquar Ficoroni dem Kircherschen Museum im Collegio Romano zu Rom geschenkt wurde, wo sie sich noch heute befindet. Die eingravierten Ornamente und bildlichen Darstellungen auf der Außenfläche des aus Erz gebildeten zylindrischen Gefäßes (0,50 m hoch, 0,42 m Durchmesser) zeichnen sich durch Feinheit und geistvolle Komposition aus. Auf dem Deckel sind Jagdscenen, auf dem Gefäße selbst Episoden aus dem Argonautenzug dargestellt. Der aus drei Figuren bestehende Griff des Deckels (Dionysos zwischen zwei Satyrn) ebenso wie die Füße der Ciste sind von gänzlich verschiedener, derber Arbeit; ersterer durch eine darauf eingegrabene altlat. Inschrift aus dem 3. Jahrh. v. Chr. merkwürdig, welche als Verfertiger (vielleicht nur des Griffs) einen Novius Plautius zu Rom nennt. – Die besten Reproduktionen dieser Ciste bei Bröndsted, Den Ficoroniske Cista (Kopenh. 1847); Braun, Die Ficoronische Cista (Lpz. 1850); vgl. O. Jahn, Die Ficoronische Cista (ebd. 1852).

Ficquelmont (spr. fickälmóng), Karl Ludw., Graf von, österr. General und Staatsmann, geb. 23. März 1777 auf Schloß Dieuze bei Nancy, aus einem alten lothr. Adelsgeschlecht, trat in die österr. Armee und wurde 1809 Oberst und Generalstabschef der Armee des Erzherzogs Ferdinand von Este, befehligte 1811 und 1812 drei Reiterregimenter gegen die Franzosen in Spanien, wurde 1814 Generalmajor, brachte 1815 die Kapitulation von Lyon zu stande und wurde dann zu verschiedenen diplomat. Sendungen verwendet. Seit 1829 Botschafter in Petersburg, war er der bedeutsamste Vermittler des Einflusses der Metternichschen Politik auf den Zaren Nikolaus. 1830 zum Feldmarschalllieutenant, 1831 zum Inhaber eines Dragonerregiments, 1840 zum Staats- und Konferenzminister ernannt und 1843 zum General der Kavallerie vorgerückt, übernahm er 20. März 1848 das Portefeuille des Auswärtigen in dem ersten verantwortlichen Ministerium (Kolowrat), mußte aber, als Anhänger der Metternichschen Partei und Russenfreund verdächtigt, durch Volksdemonstrationen gezwungen, 4. Mai zurücktreten. Von da an lebte F. in Wien und Venedig, wo er 7. April 1857 starb. Von seinen Schriften sind bemerkenswert: «Aufklärungen über die Zeit vom 20. März bis zum 4. Mai 1848» (2. Aufl.,Lpz. 1850), «Deutschland, Österreich und Preußen» (Wien 1851), «Lord Palmerston, England und der Kontinent» (2 Bde., ebd. 1852), «Rußlands Politik und die Donaufürstentümer» (ebd. 1854) und «Zum künftigen Frieden» (ebd. 1856).

Ficta possessĭo (lat.), fingierter Besitz. Mit der Vindikation (s. d.) und der Erbschaftsklage (s. d.) kann der, welcher die dem Kläger gehörige Sache oder zur Erbschaft des Klägers gehörige Sachen zur Zeit der Klagerhebung besitzt, auf Herausgabe belangt werden. Das Recht hat diese Haftung auf zwei andere Fälle ausgedehnt. Ein Nichtbesitzer soll diesem Kläger haften, als ob er besäße; sein Besitz wird also fingiert 1) wenn der Beklagte, wohl wissend, daß er nicht besitze, dem Kläger vorgespiegelt hat, er besitze, und sich so auf die Klage eingelassen hat (qui liti se obtulit, s. Falsches Vorgeben); 2) wenn der Beklagte im Bewußtsein, daß er fremdes Eigentum oder fremde Erbschaftssachen besitze, sich des Besitzes entäußert, um sich so der Klage zu entziehen (qui dolo desiit possidere).

Fictoor, Jan, holländ. Maler, s. Victors.

Ficus, s. Feige.

Fidalgo, s. Hidalgo.