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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Fixe Luft; Fixen; Fixgeschäft; Fixieren; Fixiersalz; Fixität; Fixlmillner; Fixpunkt; Fixstempel; Fixsterne

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Fixe Luft - Fixsterne

teresse des Inhabers an derselben andere Gedanken oder Interessen in den Hintergrund gedrängt werden.

Fixe Luft, s. Fix.

Fixen, in der Börsensprache soviel wie à la baisse spekulieren (s. Baisse). Der Fixer verkauft eine Börsenware, die er zur Zelt des Vertragsabschlusses noch gar nicht besitzt und die er bis zum Liquidationstermin billiger, als er sie verkauft hat, anzuschaffen gedenkt (Verkauf in blanco, à découvert, auf Zeit, gewöhnlich per Ultimo). Gelingt ihm dies nicht, und ist der Preis (Kurs), zu welchem die Zeitgeschäfte am Liquidationstermin abgewickelt werden, höher als der vereinbarte Kaufpreis, so kann er vielleicht unter Bewilligung eines Deports (s. d.) sein Engagement auf den nächsten Termin verschieben und die Spekulation à la baisse fortsetzen.

Fixgeschäft, ein Kauf, welcher zu einer ganz bestimmten (genau fixierten) Zeit oder innerhalb einer ganz bestimmten Frist zu erfüllen ist (s. Erfüllungszeit). Das F. ist namentlich im Börsenverkehr von großer Bedeutung. Die Börsenzeitgeschäfte sind regelmäßig F. Der Wille, ein F. abzuschließen, kann im Vertrage selbst ausdrücklich bekundet sein, durch Zusätze wie "präcis", "spätestens" u. s. w. oder durch Beifügung der Erlöschungsklausel, oder indem auf die für F. bestehenden Börsenusancen verwiesen wird; er kann aber auch ohne ausdrückliche Erwähnung aus den Umständen des Falles, z. B. aus der Art der zu liefernden Ware, abgeleitet werden. Weil für die Erfüllung die im Vertrage festgestellte Erfüllungszeit wesentlich ist, kann auch der nicht säumige Kontrahent nach deren Ablauf Erfüllung nicht mehr fordern, es sei denn, daß er dies unverzüglich nach Ablauf der Erfüllungszeit dem andern Kontrahenten angezeigt hat. Er kann aber vom Vertrage zurücktreten, als sei derselbe nicht geschlossen, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern (Deutsches Handelsgesetzbuch Art. 357). Um den Verzug des Gegenkontrahenten festzustellen, kann der Nichtsäumige einen Protest aufnehmen lassen (Deutsches Handelsgesetzbuch Art. 358). Verhalten sich beide Kontrahenten am Erfüllungstage (Stichtage) passiv, so wird dies in sehr vielen Fällen die Bedeutung haben, daß das Geschäft aufgegeben ist, - und dies ist in vielen Börsenusancen ausgesprochen. Jene Folge tritt aber dann nicht ein, wenn sich der als säumig angesprochene Kontrahent nach dem Sinn des Vertrags bei dem Gegenkontrahenten am Erfüllungstage hätte melden, die schuldige Leistung abholen müssen, und dieser an diesem Tage in der Lage war, seinerseits zu erfüllen. Das Schweizer Obligationenrecht stimmt im allgemeinen mit den angezogenen Bestimmungen des Deutschen Handelsgesetzbuchs überein; es weicht von demselben darin ab, daß es die Vermutung aufstellt, der Käufer solle berechtigt sein vom Vertrage zurückzutreten, wenn im kaufmännischen Verkehr ein bestimmter Lieferungstermin verabredet ist (Art. 234). Dies Recht hat sonst auch der Verkäufer und bei zweiseitigen Verträgen jeder Art jede von beiden Parteien, wenn sich aus dem Vertrage die Absicht erkennen läßt, daß die Leistung zu einer bestimmten Zeit, weder früher noch später, oder bis zu einer bestimmten Zeit und nicht später erfolgen soll. Der vom Vertrage Zurücktretende kann das von seiner Seite Geleistete zurückfordern, und überdies, wenn er ein Verschulden nachweist, Schadenersatz verlangen (Art. 123, 124).

Fixieren (lat.), festsetzen, bestimmen (s. Fixation); fest ins Auge fassen; scharf und durchdringend ansehen. - In der Photographie bedeutet F. den Prozeß, durch welchen die photogr. Negativplatte sowie die fertig kopierten photogr. Positivbilder auf Papier durch Auflösung der rückständigen Silbersalze unempfindlich gegen das Licht gemacht werden. (S. Fixiersalz.) - Über das F. von Zeichnungen s. Fixative.

Fixiersalz, das zum Fixieren (s. d.) der photogr. Bilder dienende Fixiernatron (unterschwefligsaures Natrium), welches wesentlich die in dem fertigen Bilde noch enthaltenen empfindlichen Silbersalze auflöst.

Fixität, s. Fix.

Fixlmillner, Placidus, Astronom, geb. 28. Mai 1721 zu Achleuthen bei Kremsmünster, trat 1737 in das Kloster Kremsmünster und erhielt 1762 die Direktion der kurz zuvor von seinem Oheim, dem Abt F., daselbst erbauten Sternwarte; er starb 27. Aug. 1791. Unter seinen Arbeiten sind hervorzuheben seine für die Bearbeitung der Theorie des Merkur wichtigen Beobachtungen dieses Planeten, sowie seine Untersuchung über die Sonnenparallaxe aus den Venusdurchgängen 1761 und 1769, deren Ergebnis dem Enckeschen Wert nahe kam.

Fixpunkt, s. Festpunkt.

Fixstempel, s. Börsensteuer und Stempelsteuer.

Fixsterne (lat. stellae fixae, d.i. feste, unbewegliche Sterne), im Gegensatz zu den Planeten oder Wandelsternen diejenigen Sterne, die ihren Ort gegeneinander nicht verändern. F. sind bei weitem die meisten uns sichtbaren Sterne. Ihre tägliche scheinbare Bewegung von Osten nach Westen, vermöge deren sie auf- und untergehen und über dem Horizont am Himmel teils größere oder kleinere Bogen, teils ganze Kreise beschreiben - von denen der vom sog. Polarstern beschriebene so klein ist, daß dieser Stern fast ganz stillzustehen scheint -, ist die Folge der täglichen Bewegung der Erde um ihre Achse. Hätte die Erde nur diese, so würde uns der gestirnte Himmel, an demselben Orte auf der Erde beobachtet, das ganze Jahr hindurch zu gleichen Stunden der Nacht einen gleichen Anblick gewähren, was bekanntlich nicht der Fall ist. Infolge der Bewegung der Erde um die Sonne oder des scheinbaren Fortrückens der Sonne unter den Sternen ändert sich der einer bestimmten Nachtstunde entsprechende Anblick des Himmels mit den Jahreszeiten. Derselbe Stand der Sterne tritt an jedem Tage 4 Minuten früher als am vorhergehenden ein und trifft nach einem Jahre wieder genau auf dieselbe Nachtstunde.

Auch in den besten und größten Fernrohren erscheinen die F. nicht wie die großen Planeten als kleine Scheibchen, sondern als leuchtende Punkte oder vielmehr als Lichtknoten, die sich um so mehr einem Punkte nähern, je vollkommener das Fernrohr ist. Es rührt dies her von den ungeheuern Entfernungen, in denen sich die F. befinden und die zu bestimmen erst bei sehr wenigen gelungen ist. (S. Fixsternparallaxen.) Selbst die nächsten Sterne, deren Entfernung wir kennen, sind noch so weit entfernt, daß das Licht mehrere Jahre braucht, um von ihnen zu uns zu gelangen, obgleich es in 1 Sekunde 300 000 km zurücklegt. Wir wissen daher auch nichts Sicheres über die wirklichen Größen der F., haben aber triftigen Grund zu vermuten, daß sie im allgemeinen nicht kleiner als die Sonne, ja zum Teil sogar noch weit größer als diese sind. Die