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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Flacheisen - Flächensteuer
krummen F., deren analytische Gleichung vom zwei-
ten Grade ist. Sie werden eingeteilt in F. mit einem
Mittelpunkt (Kugel, Ellipsoid'ss. Tafel: Flächen 1,
Fig. 4^, einschaliges und zweischaliges Hyperboloid
Oig. 5 u. 6^, Kegel) und in F. ohne einen solchen
(elliptisches und hyperbolisches Paraboloid ^Fig. 7
u. 8^, Cylinder Wg. W. (S. die Einzelartikel.)
Schneidet man F. zweiter Ordnung durch Ebenen, so
erhält man Kegelschnitte (s. d.), wie Taf. I, Fig.
1-3 zeigen. Auf Taf. II, Fig. 1 u. 2 sinden sich
Durchdringungen von F. zweiter Ordnung (s. Durch-
schnitt). - Von besonderer theoretischer Bedeutung
sind noch die Steinersche (s. Taf. II, Fig. 7) und die
Kummersche F. (s. Taf. II, Fig. 8), die F. vierter
Ordnung sind, diePseudosphärische F. (s. Taf. II,
Fig. 4) und die Schraubenflächen (f. Taf. II, Flg. 5
u. 6), die transcendente Gleichungen haben (s. die be-
treffenden Artikel). Der Kreisrin'g (f. Taf. II, Fig. 3)
und die erwähnte Pseudosphärische F. sind Nota-
tionsflächen (s. d.). Über die Schillingfche Minimal-
fläche (f. Taf. II, Fig. 9) s. Minimalfla'chen. - Unter
F. einer Figur, z.B. eines Dreiecks,einesKreifes,
versteht man auch den Flächeninhalt (s. d.) derselben.
Flach eisen, s. Bandeisen.
Flachenblitze, s. Blitz (Bd. 3, S. 132a).
Flächenfachwerk,forstlich-technischer Ausdruck,
s. Flächenmethoden.
Flächenfuß, Maß, s. Fuß.
Flächeninhalt, diejenige Anzahl Quadratein-
heiten (z. B. Quadratcentimeter, Quadratmeter,
Quadratkilometer u. s. w<), die in einer Fläche (s. d.),
namentlich in einer ebenen Fläche, enthalten ist.
Für jede geometrisch definierbare Figur (Dreieck,
Quadrat, Kreis u. s. w.) läßt sich der F. durch eine
Formel angeben (s. die betreffenden Artikel). Zur
mechan. Bestimmung des F. einer aufgezeichneten
Figur dient das Planimeter (s. d.).
Flächenmatze, die Maße, welche zur Bestim-
mung der Größe einer Fläche dienen. Es liegt ihnen
das Quadrat eines Längenmaßes zu Grunde; mag
auch ein Flächenmaß ursprünglich ohne Rücksicht
darauf festgesetzt worden sein, wie z. B. auf Grund
der Fläche, die an einem Tage mit einem Paar
Ochsen bepflügt werden kann, oder anf Grund einer
gewissen Menge Saatkorn (z. B. das Joch und der
Scheffel Ausfaat), fo hat man ein solches Flächen-
maß doch nachträglich in ein Verhältnis zumLängen-
mahe gebracht. Man unterscheidet bei den F. ge-
wöhnlich: 1) geometrische F., die Quadrate der
untern Stufen des Längenmaßes (z.B. Quadratfuß,
Quadratrute, Quadratmeter), welche zur Bestim-
mung der übrigen F. dienen; 2) geographischeF.,
für die Messung ganzer Ländergebiete, aus den Qua-
draten einer höhern Stufe des Längenmaßes (wo
bei diesem noch besondere Wegmasie im Gebrauch
sind, aus deren Quadraten) bestehend; 3) Feld-,
Land- oder Ackermaße (z. B. ^luadratmeile,
Quadratkilometer), s. Feldmaße.
Flächenmesfer, s. Planimeter.
Flächenmethoden, in der Forstwirtschaft die-
jenigen Methoden der Waldertragsregelung (s. d.),
die den jährlichen oder periodischen .Hiebssatz (s. d.)
der Abtriebsnutzungen lediglich aus der Abtriebs-
fläche entwickeln. Der Massen-Hiebssatz ist also
Folge des vorher bestimmten Flächen-Hiebssatzes.
Die älteste und einfachste der F. ist die Schlag-
ein t eilung, die urkundlich schon aus deml^.Jahrh.
bekannt, jedenfalls aber noch viel älter ist. Ende
des 18. Jahrh, wurde sie in verschiedener Weise
ausgebildet, namentlich durch Vüchting,Öttelt,Schil-
cher u. a. Die Schlageinteilung teilt die Fläche des
Waldes in Jahresschläge und grenzt diese örtlich
ab. Der Ertrag jedes Jahresschlages ss. d.) ist gleich
dem Hiebssatze der Abtriebsnutzung für das betref-
fende Jahr. Je nachdem man die wirkliche oder die
nach der Standortsgüte reduzierte Fläche der Tei-
lung unterwirft, unterscheidet man die einfache geo<
metrische und die proportionale Schlageiw
teilung. Anwendbar erscheint diese Methode für
Nieder- und Mittelwald, mit gewissen Beschränkun-
gen auch für den Plenterwald, nicht jedoch für den
schlagweisen Hochwaldbetrieb. Für letztern ist allen-
falls brauchbar nur die zweite Art der F., nämlich
das Flächenfachwerk. Diefes verteilt mit Hilfe
eines Wirtschaftsplanes die Nutzung eines Waldes
für eine ganze Umtriebs- oder Einrichtungszeit
(s. Einrichtungszeitraum) derartig, daß die einzelnen
Perioden (Fächer) mit annähernd gleichen wirtlichen,
seltener mit nach der Standortsbonität reduzierten
flächen ausgestattet werden. Der jährliche Hiebs-
satz für die Abtriebsnutzung wird durch Division
der periodischen Hiebsfläche mit der Anzahl der
Periodenjahre gefunden, oderman berechnet ihn, um
die großen Schwankungen des Massen-Hiebssatzes
in den Einzeljahren zu vermeiden, als Quotienten
aus der Anzahl derPeriodenjahre in den periodischen
Massen-Hiebssatz. Die verschiedenen Formen des
Flächenfachwerkes lassen sich in zwei Hauptgruppen
bringen. Die einfachste, aber auch unvollkommenste
Form ist die, welche von einer rationellen Waldein-
teilung (s. d.) absieht und die mehr oder weniger
durch natürliche Linien abgegrenzten Bestände und
Bestandsgrnppen an die einzelnen Zeitperioden ver-
teilt. Eine normale Verteilung der Altersklassen
(s. d.) erreicht dieses Verfahren nicht. Besser ist die
zweite Form, die großes Gewicht auf eine gute
Waldeinteilung legt und derartig die Perioden-
teilung auf den Wald überträgt, daß jede einzelne
Abteilung (s. d.) einer bestimmten Zeitperiode zuge-
wiesen wird. Ein solches Verfahren stellt den Nor-
malzustand des Waldes unbedingt her, soweit dieser
überhaupt erreichbar ist, da es sich mit der Bildung
von Vetriebsklassen ganz gut verträgt. Das Flächen-
fachwerk erfordert Revisionen (s. d.) in Zwischenräu-
men von iX), besser von 10 Jahren. Das Verfahren
hat sich namentlich Anfang des 19. Jahrh, entwickelt
und fand u. a. einen Hauptvertreter in H. Cotta, der
großen Wert auf die Waldeinteilung legte, anfäng-
lich allerdings mehr das Massenfachwerk (f. Massen-
methoden) angewendet wissen wollte, sich abör von
dessen Unvollkommenheit überzeugte. Wegen der
Litteratur s. Forsteinrichtung.
Flächensteuer, eine Steuer, bei der die Größe
der Grundfläche als Maßstab für die Bemessung
der Steuer dient. Die Berücksichtigung für die
Ertragsfähigkeit des Bodens ist dabei nicht ganz
ausgeschlossen, aber nur in ungenügendem Maße
möglich. Da die F., die bei der Grundsteuer
(s. d.), der Weinsteuer (s. d.) und der Tabaksbe-
steuerung (s. d.) vorkommen kann, die zeitlichen
und örtlichen Verschiedenheiten des Bodenertrags
nach Menge und Beschaffenheit nicht genügend be-
rücksichtigt, so wirkt sie sehr ungleich und bei hö-
hern Sätzen drückend. Sie darf deshalb immer nur
mäsüg fein und liefert nur geringen Ertrag. Als
Tabakflächensteuer reizt sie zur Verwendung von
Surrogaten und schlechtem Material; auch fehlt es
für die Steuerrückvergütung bei der Ausfuhr an