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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Forstbeamte - Forstdiebstahl
Recht, welches R. Schröder auf ein allgemeines ^
Aodenregal der frank. Könige gründet, konnte eine !
Enteignung der Waldungen von Privaten und Mark-
genossenschaften zu jeder Zeit erfolgen und ein ans-
i'chließliches Nutzungsrecht für den König und den
von ihm mit diesem Veliehenen begründet werden !
if0i-68tHi'6, von loi-iä). Solche eingeforsteten, ge- !
bannten Wälder hießen Bann holz er, Bann-
forsten, Bannwälder. (S. Bannforsten.) Man
bezeichnete den F., da die Jagd die vorzüglichste
Nutzungsart bildete, anck als 3L i ld bann. Gegen-
wärtig hat der F. nur noch rechtshistor. Bedeutung ;
doch hat er wesentlich zur Gestaltung der Eigen-
tumsverhältnisse an Wald und Jagd beigetragen.
Der Ausdruck Bannwald wird beutzutage in an-
derer rechtlicher Bedeutung gebraucht. (S. Bann-
wald.) - Vgl. Stieglitz, Geschichtliche Darstellung
der Eigentumsverhältnisse an Wald und Jagd (Lpz.
1832); Verndardt, Geschichte des Waldeigentums in
Deutschland (3 Bde., Berl. 1872-75); Echwappach,
Handbuch der Forst- und Iagdgeschichte Deutsch-
lands (3 Lfgn., ebd. 1882-88). ^waltung.'
Forstbeamte, Forstbehörden, s. Forstver-
Forstbenuizung, die Lehre von den durch Er-
fahrung und Wissenschaft gesammelten Grundsätzen
der zweckmäßigsten Gewinnung, Formung und Ver-
wertung der Waldprodukte. Der zu behandelnde
Stoff gliedert sich in drei Hauptteile: Hauptnutzun-
gen, Ncbennutzungen und forstliche Nebengewerbe.
Der erste Teil behandelt die technischen Eigenschaf-
ten der Hölzer, Verwendung des Holzes bei den holz-
verbrau'chenden Gewerben,Fällungs- und Aufberei-
tungsbetrieb, Abgabe und Verwertung des Holzes,
Holztransport zu Land und zu Wasser, Gewinnung
und Benutzung der Baumrinden. Der zweite Teil
betrifft Harznutzung, Futterstoffe des Waldes, Lese-
holz, Vaumfrüchte, Waldstreu, landwirtschaftliche
Zwischennutzungen (Waldfeldbau u. s. w.), Steine
und Erden, verschiedene kleinere Nebennutzungen.
Der dritteTeil handelt von Holzbearbeitungsmaschi-
nen (Vrettsägen u. s. w.), Holzverkohlnng, Teerschwe-
lerei, Holzimprägnierung, Austlengen des Nadel-
bolzsamens, Gewinnung und Veredelung des Torfs.
Die F. im engern Sinne beschränkt sich auf die
beiden ersten Hauptteile, umfaßt fonach die Grund-
sätze der Gewinnung und Verwendung der Wald-
produkte in ihrem rohen Zustande nach Maßgabe
ihrer natürlichen Eigenschaften. Die Lehre von den
forstlichen Nebengewerben nennt man dann Forst-
technologie, welche die Grundsätze begreift, nach
denen die Veredelung und Verfeinerung der Noh-
produktc erfolgen muß. Im weitesten Sinne des
Wortes wäre alle Holzindustrie hierbcr zu rechnen.
Die jeden wirtschaftlichen Fortschritt begründende
und begleitende Arbeitsteilung scheidet mehr und
mehr die eigentlich technolog. Aufgaben von denen
des Forstwirts aus. - Vgl.K. Gayer,Dic F. l7.Aufl.,
Verl. 1888)' Nördlingcr, Die technischen Eigen-
fchaften der Hölzer (Stuttg. 1860); Erner uno Pfaff,
Werkzeuge und Maschinen zur Holzbearbeitung
<3 Bde., Weim. 1878-83); Schuberg, Der Vald-
wegebau und seine Vorarbeiten (2 Bde., Berl. 1873
-75); G. R. Förster, Das forstliche Transportwesen
^2. Aufl., Wien 1888); außerdem die weiter unter
Holz angegebene Litteratur.
Forstbeschreibung, die eingehende Beschrei-
bung eines Forstreviers, die bei jeder Forstcinrich- !
ttmg (s. d.) gefertigt wird. Sie erscheint im Wirt- ^
1'chaftsplan (s. d.) auch u. d. T. Allgemeine Be-
schreibung und hat den Zweck, eine kurze Übersicht
über den forstlichen Thatbestand und eine Vegrün-
dnng der Einrichtung überhaupt sowie der Ertrags-
regelung im besondern zu geben. Sie soll ferner
den Sinn und Geist darlegen, in dem die Forstver-
waltung bei der lüuftigen Bewirtschaftung zu ban-
deln bat, so daß in Fällen, wo die gegebenen Be-
stimmungen nicht mehr ausreichen, sich erkennen
läßt, was zu tbun sei, um im Sinne des Ganzen zu
verfabren. Bezüglich des forstlichen Thatbestandes
dat sich die F. zu erstrecken auf die topogr., geschicht-
lichen und Eigentumsverhältnisse des Forstes, auf
den allgemein wirtschaftlichen Zustand der Gegend
<Arbeitcrvcrbältnisse u.s. w.), auf die summarischen
Resultate der geometr. und taxatorischcn Vorarbei-
ten, auf bisberigc Erträge und Kosten, frühere Ve-
bandlung des Waldes und deren Einfluß auf dessen
gegenwärtigen Zustand u. s. w. Sie hat ferner die
Ansichten und Grundsätze zu entwickeln, nach denen
die Valoeintcilung ausgeführt wurde, eine kurze
Begründung über "die Wahl des vorläufigen Um-
triebes sowie über die Ermittelung des Hiebssatze^
zu geben, endlich die künftige Waldbehandlung zu
erörtern. Lokale Verhältnisse können uoch manchem
andere der Besprechung wert machen. - Vgl.
Iudeich, Forsteinrichtung (4. Aufl., Dresd. ^885).
Forstbetriebseinrichtung, ein namentlich in
Preußen üblicher Ausdruck fürForsteinrichtung ls.d.).
Forstbotanik, die Kenntnis der forstlichen Kul-
turpflanzen und Unkräuter sowie die ihrer Lebens-
dedingungen und Krankheiten, besteht aus Anwen-
dungen der allgemeinen Botanik, der Anatomie
und Physiologie der Pflanzen für die Forstwissen-
schaft, und zwar in engster Verbindung mit einer
wissenschaftlich begründeten Standortslehre. Die
forsibotan. Litteratur, zu der im weitern Sinne alle
Litteratur über Dendrologie (s. d.) gehört, ist sehr
reich.- Vgl. TH.Hartig, Vollständige Naturgeschichte
der forstlichen Kulturpflanzen Deutschlands (Berl.
1840 - 51; neue unkolorierte Ausg., ebd. 1852);
Willkomm, Forstliche Flora von Deutschland und
Österreich (2. Aufl., Lpz. 1887); Nördlinger, Deutsche
F. (2 Bde., Stuttg. 1874 u. 1876); Döbner, Botanik
für Forstmänner (4. Aufl., von Nobbe, Berl. 1882);
Hartig, Lehrbuch der Baumkrankheiten (2. Aufl.,
ebd. 1889); Hempel und Wilhelm, Die Bäume und
Sträucher des Walocs (Wien 1889 fg.); Schwarz,
Forstliche Botanik lVerl.1892); Fischbach, Katechis-
mus der F. lö. Aufl., Lpz. 1894).
Forstdiebstahl, eine besonders und milder
behandelte Art des gemeinen Diebstahls, welcher
verübt wird in einem Forst oder auf einem andern
bauptsächlich zur Holznutzung bestimmten Grund-
stücke, und zwar an Holz, welches noch nicht vom
Stamme oder vom Boden getrennt, oder welches
durck Zufall abgebrochen oder umgeworfen ist,
fowie an Spänen, Abraum, Borke. Auch andere
Walderzcugnisse gehören hierher, insbesondere Holz-
pflanzen, Gras, Heide, Plaggen, Moos, Laub,
Streuwerk, Nadelholzzapfen, Waldsämereien,Vaum-
saft und Harz. Vorausgesetzt ist überall, daß das
Holz nock nicht zugerichtet und daß die andern
Walderzeugnisse noch nicht geworben oder einge-
sammelt sind; im andern Falle kommen die Strafen
des gemeinen Diebstahls zur Anwendung. Die
Strafe des F. besteht in einer Geldstrafe, welche
einem, nach der Schwere des F. gesteigerten Mehr-
fachen vom Werte des Entwendeten gleichkommt.
Das Strafverfahren ist ein abgekürztes, darauf be-