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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Fränkel; Franken

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Fränkel (Wilhelm) - Franken

2. Aufl., Lpz. 1879), "Skrofulose und Tuberkulose" (in Gerhardts "Handbuch der Kinderkrankheiten", Bd. 3, Tüb. 1878). Auch redigierte er 1877 - 78 die "Zeitschrift für praktische Medizin" und schrieb über die Anwendung des Kochschen Mittels bei der Tuberkulose.

Fränkel, Wilhelm, Ingenieur, geb. 1. Jan. 1841 in Odessa, studierte an der Polytechnischen Schule in Dresden, war als Ingenieur der königlich sächs. Staatsbahnen bis 1866 praktisch beschäftigt, wurde 1868 Docent der Ingenieurwissenschaft am Dresdner Polytechnikum und 1869 ord. Professor. Er starb 13. April 1895 in Dresden. Die Bedeutung F.s liegt auf dem Gebiete der Baustatik und des Brückenbaues. Für die Untersuchung der ausgeführten eisernen Brücken auf ihren Sicherheitsgrad haben die von ihm erfundenen Durchbiegungszeichner und Dehnungszeichner (s. Brückenprobe, Bd. 3, S. 603) großen praktischen Wert. Außer vielen Aufsätzen in Fachzeitschriften schrieb er: "Über Drehscheiben und Schiebebühnen" (als 3. Heft der von Winkler herausgegebenen "Vorträge über Eisenbahnbau", 2. Aufl., Prag 1876) und "Über bewegliche Brücken" (als 2. Abteil, des 2. Bds. des "Handbuches der Ingenieurwissenschaften", 2. Aufl., Lpz. 1888).

Franken, Geldeinheit und Münze, s. Frank.

Franken, ein westgerman. Stamm (s. Westgermanen), der sich um 100 v. Chr. aus dem Völkerverbande der Sueven (Sweben) losgelöst hat, um am untern Rhein seine Wohnsitze zu nehmen. Tacitus und Plinius kennen die F. unter ihrem ältesten, den Kultusverband bezeichnenden Namen Istævones (Istiaiwen). Zu ihnen gehörten die Bataver, Chattuarier, Ubier, Sigambern, Marser, Usipeter, Tenkterer, Chamaven, Brukterer, Ampsivarier und Angrivarier, später auch die Katten (Hessen). Ein großer Teil der F. am linken Rheinufer ist in den ersten Jahrhunderten n. Chr. romanisiert worden; die im heutigen Westfalen wohnenden Stämme wurden von den Sachsen unterworfen. Im 5. Jahrh. eroberten die F. dauernd die Gebiete links vom Rhein und seitdem hat sich die heutige deutsch-franz. Sprachgrenze gebildet. Die F. zerfielen damals in zwei Hauptstämme: 1) die Salier, im Mündungsgebiet des Rheins und der Somme, wo 411 Tongern und Arras röm. Grenzstationen gegen sie waren. Ihr Gesetzbuch, die Lex salica oder das Salische Gesetz (s. d.), ist unter Chlodwig aufgezeichnet worden; damals zerfielen die Salier in mehrere Staaten; 2) die Ripuarier (Ribuarier). Um 500 bildeten sie ein Reich mit der Hauptstadt Köln, das sich von Eifel und Westerwald zu beiden Seiten des Rheins (westlich von der Maas begrenzt) bis an die Zuidersee und die Friesen ausdehnte. Ihr Gesetzbuch, die Lex Ribuariorum (Ausg. von Sohm in den "Monumenta Germaniae historica", Leges V, Sonderabdruck 1883), ist trotz der Verwandtschaft nicht bloß ein Lokalrecht des salischen Rechts. Die weltgeschichtliche Bedeutung der F. begann mit Chlodwig (s. d. und Fränkisches Reich). Außer den genannten galten im Deutschen Reich noch drei Stämme als F.: Lothringer (Moselfranken), Rheinfranken (Nassau, Pfalz, unterer Main, Neckar), beide seit 496 hervorgegangen aus der Mischung der siegreichen F. mit den unterworfenen Alamannen; Ostfranken, entstanden durch Mischung von F. und Thüringern. - Vgl. Zeuß, Die Deutschen und die Nachbarstämme (Münch. 1837); Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte, Bd. 2 (3. Aufl., Kiel 1882); Watterich, Die Germanen des Rheins (Lpz. 1872); Dederich, Der Frankenbund, dessen Ursprung und Entwicklung (Hannov. 1874); R. Schröder, Die F. und ihr Recht (Weim. 1881); ders., Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte (Lpz. 1889); H. Brunner, Deutsche Rechtsgeschichte (Systematisches Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft, Abteil. 2, Tl. 1, Bd. 1, ebd. 1887). - Über die fränk. Mundarten s. Deutsche Mundarten (Bd. 5, S. 31).

Franken, Herzogtum des alten Deutschen Reichs, dehnte sich aus zu beiden Seiten des Rheins von der elsäss. Grenze bis Bingen und zu beiden Seiten des Mains. Im N. grenzte es an Sachsen und Thüringen, im O. an Bayern, im S. an Schwaben, im W. an Lothringen. Es zerfiel in Francia occidentalis (Rheinfranken) und orientalis, aber es war das mehr eine gewohnheitsmäßige, nicht eine rechtliche Scheidung. Das Stammesherzogtum F. wurde 939 aufgehoben, aber in Rheinfranken hatte das Geschlecht der Salier im Speier- und Wormsgau eine so starke Stellung, daß sie im 11. Jahrh. vielfach als Herzöge (von Worms) bezeichnet wurden, und ebenso sprach man in Ostfranken von dem Herzogtum der Würzburger Bischöfe. Im 12. Jahrh. sind dann Urkunden gefälscht worden, durch welche denselben angeblich das Herzogtum verliehen sein sollte. (Vgl. Breßlau, Die Würzburger Immunitäten und das Herzogtum Ostfranken in den "Forschungen zur Deutschen Geschichte", Bd. 13, S. 87 fg., Gött. 1873.) Den Titel Herzog führte auch der spätere König Konrad III., der in F. viele Güter und Rechte besaß, während sein Bruder Friedrich das väterliche Herzogtum Schwaben erhielt und mit ihm beim Tode König Heinrichs V. die rheinfränk. Besitzungen des salischen Geschlechtes vereinigte. Die Söhne dieses Herzogs Friedrich waren Friedrich I. (Barbarossa), der seit 1152 die deutsche Königskrone trug, und Konrad, der vom Vater die rheinfränk. Besitzungen erbte und von seinem königl. Bruder 1155 die alte lothr. Pfalzgrafenwürde erhielt. Dies Ereignis hat den Grund gelegt zur Bildung der Pfalzgrafschaft bei Rhein im alten rheinfränk. Gebiet, die jedoch nie zu einem geschlossenen Territorium erwuchs. Es gab im alten Rheinfranken neben dem Gebiete der Pfalzgrafen mehrere größere oder kleinere geistliche, wie Mainz, Worms und Speier, sowie weltliche Territorien, wie die Wild-, Rau- und Rheingrafschaft, die Grafschaften Veldenz, Leiningen, Sponheim, Nassau, Katzenellnbogen, Wied, Ziegenhain, Isenburg, Diez, Solms, Erbach, die Herrschaften Falkenstein, Limburg, Runkel und Hanau und die Landgrafschaft Hessen, sowie Teile der Markgrafschaft Baden. Auf Ostfranken aber, wo die Bistümer Würzburg und Bamberg, die Abteien Fulda und Hersfeld, die Burggrafschaft Nürnberg, die Grafschaften Henneberg, Rieneck, Wertheim, Hohenlohe, Schlüsselberg, Löwenstein, Limburg und andere Territorien sich bildeten, ruhte in der Folge und bis heute allein noch der Name F. Als dann Kaiser Maximilian I. das Reich 1500 und 1512 in 10 Kreise teilte, wurde auch ein Fränkischer Kreis gebildet, zudem die Hochstifter Würzburg, Bamberg, Eichstätt, das Hochmeistertum Mergentheim des Deutschen Ordens und das Reichsstift der Abtei Schönthal, ferner die weltlichen Fürstentümer Bayreuth und Ansbach, die gefürsteten Grafschaften Henneberg und Schwarzenberg, die Territorien der Fränkischen Grafenkurie (eines Verbandes von 16 Reichsstandschaften, wie Hohenlohe, Castell,