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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Frankreich (Geschichte 1879-87)

ganze tunesische Handel lag, sah sich in seiner Hoffnung, das gegenüberliegende Land selbst in Besitz zu nehmen, getäuscht. Die Erbitterung der Italiener stieg zu so hohem Grade, daß 19. Juni 1881 blutige Auftritte zwischen Franzosen und Italienern in Marseille stattfanden und Demonstrationen in den größern ital. Städten veranstaltet wurden. Der engere Anschluß Italiens an Deutschland und Österreich, der sich später zu einem förmlichen Defensivbündnis gestaltete, war die nächste Folge dieses Schrittes. Doch war mit dem Einmarsch der Franzosen das Land noch nicht erobert. Kaum war ein Teil ihrer Truppen nach F. zurückgekehrt, so erhoben sich die tunesischen Stämme neuerdings in einem Aufstand, der auch nach Algerien hinübergriff, weshalb größere Truppenmassen nach Afrika geschickt werden mußten. Sie nahmen die Städte Sfaks, Gabes, Dscherba, Susa und zogen 26. Okt. in die vom Feinde verlassene heilige Stadt Kairuan ein. Der 1882 zwischen F. und dem Bei abgeschlossene neue Vertrag verwandelte das Protektorat in eine Annexion. Diesem gemäß übernahm F. die tunesische Schuld, stellte, unter Aufhebung der Kapitulationen, ein neues Gericht her, das alle Prozesse zu erledigen hatte, und erhielt das Recht, das Staatseigentum zu überwachen und die Steuern im Namen des Bei einzutreiben.

Inzwischen hatten die Abgeordnetenwahlen vom 21. Aug. 1881 einen entschiedenen Sieg Gambettas dargethan. Gewählt wurden mehr als 450 Republikaner, 57 Bonapartisten und 41 Orleanisten und Legitimisten. Von den vier republikanischen Fraktionen hatte die Union, deren Führer Gambetta war, die meisten (206) Mitglieder, und da er außerdem in Verbindung mit Ferry auch noch die "republikanische Linke" für sich hatte, so gebot er über eine Kammermehrheit von 374 Stimmen. Nachdem die Kammer 28. Okt. Brisson zu ihrem Präsidenten gewählt und das Ministerium Ferry, dessen Stellung durch die Debatte über die tunesische Frage unsicher geworden war, seine Entlassung eingereicht hatte, übernahm Gambetta 14. Nov. die Präsidentschaft und das Auswärtige in dem "großen Ministerium". Daß von den bedeutendern Staatsmännern (Freycinet, Say, Ferry) kein einziger in dieses Kabinett eintrat und Gambetta lauter Männer zweiten und dritten Ranges (Waldeck-Rousseau, Paul Bert, Campenon, Allain-Targé, Cazot u. a.) aufnehmen mußte, gab seinen Gegnern Anlaß, von einem Ministerium der "Enttäuschungen", ja von einem "Bedientenministerium" zu sprechen. Gambetta suchte zunächst seine Stellung durch einen neuen Erfolg nach außen hin zu kräftigen. Er eröffnete, da ein Revanchekrieg gegen Deutschland zur Stunde keine Aussicht auf Erfolg bot, eine diplomat. Korrespondenz mit dem engl. Kabinett, um dieses zu einer gemeinschaftlichen Besetzung Ägyptens, wo die nationale Partei unter Arabi dem übermächtigen franz.-engl. Einfluß ein Ende machen wollte, zu bewegen.

Bevor aber diese Verhandlungen zu einem Resultat führten, scheiterte Gambetta an seiner innern Politik. Nach dem Wiederzusammentritt der Kammer 10. Jan. 1882 legte er seinen Entwurf einer beschränkten Verfassungsrevision vor. Diesem gemäß sollten für die Kammer die Arrondissementswahlen abgeschafft und die Listenwahlen eingeführt werden, für den Senat eine Änderung des Wahlgesetzes und eine Beschränkung seiner finanziellen Befugnisse stattfinden. Dem Antrage auf beschränkte Verfassungsrevision stellte die äußerste Linke den einer unbeschränkten Verfassungsrevision gegenüber, wonach nicht dem Ministerium oder einer einzelnen Kammer, sondern den zum Kongreß vereinigten Kammern das Recht zustehen sollte, den Umfang und Charakter der Verfassungsrevision zu bestimmen. Diesen Antrag, der die Verfassung von 1875 in radikalem Sinne umgestalten, die Befugnisse der Kammern erweitern, die des Präsidenten und des Ministeriums beschränken wollte, verwarf Gambetta. Auch die Kommission verwarf ihn und sprach sich für die Verfassungsrevision und für Einberufung des hierin souveränen Kongresses aus, wünschte jedoch, daß die Revision auf gewisse Punkte beschränkt werde, zu denen aber gerade die Listenwahl nicht gehören sollte. Der Antrag auf Einführung der Listenwahl wurde dann, trotz Gambettas beredter Fürsprache, 26. Jan. mit 305 gegen 117 Stimmen abgelehnt, der Kommissionsantrag dagegen mit 262 gegen 91 Stimmen genehmigt.

Auf diese Abstimmung folgte sofort der Rücktritt des Ministeriums Gambetta, worauf 30. Jan. 1882 Freycinet ein neues Kabinett bildete, worin er das Präsidium und das Auswärtige, Say die Finanzen, Ferry den Unterricht übernahm. Die Abstimmung vom 26. Jan. wurde in ganz Europa als Friedenskundgebung der Kammer gegenüber den Kriegs- und Revancheplänen des gestürzten Ministerpräsidenten angesehen. Das Ministerium Freycinet erklärte sich im Einverständnis mit den Kammern für eine Vertagung der Verfassungsrevision. Der Gesetzentwurf über Reform der Gemeindeordnung, wonach nicht bloß, wie bisher, in den 33000 kleinern, sondern auch in den 3000 großen Gemeinden, d. h. in allen Gemeinden, außer in Paris, die Gemeinderäte das Recht der Bürgermeisterwahl haben sollten, wurde von der Kammer 4. März, das Unterrichtsgesetz vom Senat, der den Art. VII 1880 verworfen hatte, 23. März genehmigt. Das Gesetz über Wiedereinführung der Ehescheidung wurde 7. Mai, das über Abschaffung des religiösen Eides vor Gericht 29. Juni von der Kammer angenommen, letzteres vom Senat abgelehnt. Waren dies Erfolge des neuen Kabinetts, so konnte es doch seine größern Entwürfe: Decentralisation der Verwaltung und Ordnung der arg geschädigten Staatsfinanzen, nicht durchführen.

In der ägypt. Krisis sträubte sich Freycinet, die Wege Gambettas zu wandeln, ja, um die Politik seines Vorgängers, der ihn 1880 gestürzt hatte, zu diskreditieren, veröffentlichte er im Juni 1882 das franz. Gelbbuch, das Gambettas diplomat. Korrespondenz über die geplante westmächtliche Aktion in Ägypten enthielt. Freycinet, der jede militär. Aktion F.s vermeiden wollte, glaubte zunächst durch eine westmächtliche Flottendemonstration vor Alexandria die Machthaber in Ägypten in Schranken halten zu können, und beantragte, als er die Wirkungslosigkeit dieser Demonstration erkannte, die Einberufung einer Botschafterkonferenz, die in Konstantinopel 23. Juni eröffnet wurde. Er hatte dabei den Zweck, an die Stelle einer westmächtlichen Intervention eine europäische zu setzen und unter gewissen Bedingungen und Beschränkungen sogar eine Intervention der Pforte, die ein europ. Mandat erhielte und unter europ. Kontrolle aufträte, zuzulassen. Dagegen wandte sich Gambetta, der in der Kammer noch immer seine Partei hinter sich hatte.