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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Frankreich (Geschichte 1879-87)

lichen oder Wahlämtern ausschloß, so wurde auch der Herzog von Aumale, der, wie die Herzöge von Chartres und von Alençon, bereits durch das Dekret vom 25. Febr. 1883 in den Stand der Nichtaktivität versetzt worden war, durch ein Dekret des Präsidenten Grévy vom 11. Juli 1886 seines Ranges als General entkleidet. Ebenso verloren die Herzöge von Chartres, von Alençon, von Nemours, von Penthièvre, der Prinz von Joinville, Roland Bonaparte, Murat und Sohn ihre Offiziersstellen. Aumale wurde wegen eines hochmütigen, zurechtweisenden Briefs an Grévy verbannt. Die Seele dieser Maßregeln war Boulanger, der sich damit den Radikalen für ihre Protektion dankbar zu erweisen dachte. Um sich an ihm zu rächen, ließ Aumale einen Brief veröffentlichen, den jener 1880 an ihn geschrieben hatte und der die Versicherung enthielt, daß der Schreiber den Tag für gesegnet halten würde, der ihn unter das Kommando des Herzogs zurückriefe. Den üblen Eindruck, den diese Publikation machte, durch die er als charakterloser Streber entlarvt wurde, suchte der General durch maßlosen Chauvinismus wieder wett zu machen, sodaß Freycinet alle Mühe hatte, auf einer Rundreise im Sept. 1886 durch Betonung der Friedenspolitik den Eindruck abzuschwächen und die Mißstimmung in Berlin zu beschwichtigen.

Die gesetzgeberische Thätigkeit der Kammern, deren erste Session von 1886 am 15. Juli geschlossen wurde, hatte außer dem Ausweisungsgesetz und einem Spionagegesetz keine erwähnungswerten Leistungen aufzuweisen. Die neue Session, die 14. Okt. 1886 eröffnet wurde, erledigte zunächst das Gesetz über die Organisation des Elementarunterrichts, das die Kammer in dem vom Senat 30. März beschlossenen Wortlaut 28. Okt. annahm. Der Kernpunkt lag im Art. 17, der bestimmte, daß in allen Gemeindeschulen F.s nur weltliche Elementarlehrer angestellt werden dürfen; die Emancipation dieser Schulen von der Herrschaft der Geistlichkeit war eine vollständige; der Religionsunterricht wurde aus der Schule verbannt.

Das Kabinett Freycinet scheiterte an den schlechten Finanzzuständen, denen die mit unzulänglicher Kraft ergriffene und auf halbem Wege abgebrochene Expansivpolitik in Hinterasien natürlich nicht aufgeholfen hatte, um so weniger, als das Armeebudget bis auf jährlich 833 Mill. anwuchs und Boulanger für Melinitbomben, Repetiergewehre, Baracken u. dgl. 360 Mill. forderte. Die Kammer rief nach Ersparungen, und die Radikalen wünschten diese am Bestand der Beamten zu machen. Einer der Ihrigen, Colfavru, beantragte die Streichung sämtlicher Unterpräfektenstellen, während die Regierung sich nur zu einer allmählichen Reduktion derselben bereit erklärte. Da traten die Monarchisten der äußersten Linken zur Seite, und als Freycinet 3. Dez. 1886 aus diesem Anlaß die Vertrauensfrage stellte, wurde der radikale Antrag mit 262 gegen 247 Stimmen angenommen, und Freycinet gab seine Entlassung.

Die Unzuverläßigkeit der republikanischen Kammermehrheit machte es für Grévy schwierig, einen Nachfolger zu finden. In diesem Augenblicke ward eine Lösung der Krisis nur dadurch möglich, daß der bisherige Unterrichtsminister Goblet 10. Dez. ein neues Kabinett bildete, in dem acht Minister des vorigen blieben, darunter auch der Kriegsminister Boulanger. Der Vicepräsident des Staatsrates, Flourens, übernahm das Portefeuille des Auswärtigen, Dauphin die Finanzen, Berthelot den Unterricht. Jedenfalls fehlte zunächst Freycinets mäßigende Hand, während Boulangers treibender Eifer freieres Spiel fand. Darum kündigte sich auch das J. 1887 sehr kriegerisch an. Zu den kriegerischen Symptomen gehörten außer Boulangers Militärvorlage, die wesentliche Reformen in der Armee einführen und diese um 44000 Mann vermehren wollte, auch die Rüstungen an der franz. Ostgrenze, wo die Garnisonen verstärkt und Baracken zur Aufnahme neuer Truppen gebaut wurden. Dazu kamen die Aufreizungen der Patriotenliga und eines großen Teils der Pariser Presse gegen Deutschland, sowie die fortgesetzten, bisher vergeblichen Versuche, eine Allianz mit Rußland abzuschließen. Alles dies erregte nicht bloß in Deutschland, dem diese Kundgebungen zunächst galten, sondern in ganz Europa große Beunruhigung und veranlaßte alle Staaten zu militär. Rüstungen. Man glaubte den Ausbruch eines europ. Krieges für Beginn des Frühjahrs als sicher bezeichnen zu können. Als aber die franz. Regierung die Entschlossenheit Deutschlands sah, die namentlich in den Reichstagswahlen im Februar zum Ausdruck kam, und wohl erkannte, daß dasselbe infolge der Einführung des Repetiergewehres einen Vorsprung in den Kriegsrüstungen hatte, ermäßigte sich ihr Kriegseifer. Sie sandte in offiziöser Eigenschaft den Grafen Lesseps nach Berlin, um den dortigen Regierungskreisen genaue Nachrichten von den friedlichen Absichten des franz. Ministeriums zu geben. Die Stimmung wurde allmählich eine ruhigere, bis es Ende April 1887 zu einer neuen Aufwallung der kriegerischen Leidenschaften in F. kam. Gegen den im Grenzdienst angestellten franz. Polizeikommissar Schnäbele war wegen Spionage in seinem Heimatlande Elsaß-Lothringen vom Reichsgericht in Leipzig ein Haftbefehl erlassen worden. Als nun Schnäbele 20. April behufs einer mit dem deutschen Polizeikommissar Gautsch verabredeten geschäftlichen Zusammenkunft die Grenze bei Novéant überschritten hatte, wurde er von zwei deutschen Kriminalbeamten verhaftet und nach Metz abgeführt. Die franz. Presse, auf einige unzuverlässige Aussagen angeblicher Augenzeugen sich stützend, behauptete nun, daß die Verhaftung Schnäbeles auf franz. Boden erfolgt sei, worauf die Organe der Kriegspartei mit Leidenschaft den willkommenen Anlaß ergriffen. Im franz. Ministerrat wurde die Mobilmachung der Armee beantragt und nur mit 7 gegen 5 Stimmen unter dem mäßigenden Einfluß des Präsidenten Grévy abgelehnt. Selbst der Ministerpräsident Goblet war der populären Strömung unterlegen und hatte Krieg in Aussicht gestellt, wenn Schnäbele nicht ausgeliefert würde. Da kam Bismarck den Friedliebenden in F. entgegen, denn obgleich eine genaue Untersuchung die Schuld Schnäbeles erwiesen hatte, wurde er doch 30. April in Freiheit gesetzt. Als leitenden Gesichtspunkt hierbei machte der Fürst geltend, daß Grenzüberschreitungen, die auf Grund dienstlicher Verabredungen erfolgen, als unter der Zusicherung freien Geleites stehend anzusehen seien. Und noch einmal im selben Jahre kam es zu einem ähnlichen Zwischenfall, als im September ein franz. Jagdtreiber, Brignon, durch einen deutschen Jäger im Grenzgebiet erschossen wurde. Wieder war es Deutschland, das nachgab und durch die Höhe der an die Witwe gezahlten Entschädigungssumme, 50000 Reichsmark, die erregten Geister beschwichtigte.