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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Französisches Heerwesen
zierrange stehenden Beamten und Ärzten (General-
stab, Adjutantur, Artillerie- und Geniestab, Inten-
danz-, Sanitäts- und Veterinärdicnst, Post, Kassen-
wesen, Feldgendarmerie und Eskorte), 322 Unter-
offizieren und Soldaten, 280 Pferden und 43 Fahr-
zeugen; d. 2 Infanteriedivisionen (Hauptquartier
einer jeden: 20 Offiziere u. s. w., 103 Unteroffiziere
und Soldaten, 87 Pferde, 10 Fahrzeuge) mit 2 In-
fanteriebrigaden zu je 2 Regimentern zu 3 Batail-
lonen, 6 fahrenden Batterien in 2 Gruppen, 1 Genie-
compagnie mit Divisionsbrückentrain, 3 Munitions-
sektionen, 2 für Artillerie, 1 für Infanteriemuni-
tion, 1 Ambulanz, 1 Proviantkolonne: c. 1 Kaval-
leriebrigade zu je 2 Regimentern (1 Dragoner- und
1 leichtes) zu 4 Eötadrons und 1 Ambulanz;
ä. die Korpsartillerie mit 6 fahrenden Batterien in
2 Gruppen, 2 reitenden Batterien in 1 Gruppe,
4 Munitionssektionen für Artilleriemuuition; 6. die
Geniereserve, 1 Compagnie mit Korpsbrückentrain;
t'. Trains des Armeekorps: 1 Artilleriepark, 1 Genie-
park, 1 Ambulanz des .Hauptquartiers, 8 Feldlaza-
rette, 2 - 4 Proviautkolonnen, 5 Hilfsproviant-
kolonnen, 1 mobiles Bekleidungsdepot, 1 mobiles
Pferdedepot und 1 Feldbäckerei/
Eine selbständige Kavalleriedivision setzt sich zu-
sammen aus dem Hauptquartier (4 Offiziere des
Generalstabs, Adjutautur, Intendanz, Feldgendar-
merieabteilung, Post- und Kriegstasse, 1 Genie-
kapitain und Telegraphenpersonal), 3 Kavallerie-
brigaden zu je 2 Regimentern zu 4 Eskadrons,
1 Gruppe von 2 reitenden Batterien, 1 Ambnlanz
und eventuell 1 Proviantkolonne und 1 leichte Feld'
telegraphenfektion. In der Regel sollen sich bei jeder
Kavalleriedivision 1 Kürassier-, 1 Dragoner- und
1 leichte Brigade (Jäger oder Husaren) befinden.
Doch ist es nicht ausgeschlossen, daft vorstehende Zu
sammensetzung eines Armeekorps durch Zuteilung
von Reserveformationen sich dahin ändert, daß 3 In-
fanteriedivisionen mit entsprechend vermehrter Ka-
vallerie und Artillerie dazu gehören.
Die Kriegsstärke des franz. Heeres an ausgebilde-
ten Soldaten wird (Ende 1894) auf etwa 4 350000
Maun geschätzt.
Neben der Zahl der Truppen suchte man auch
den innern Wert derselben zu steigern; die neuen
Reglements geben den Unterführern eine bisher in
Frankreich unbekannte Selbständigkeit und Ver-
antwortlichkeit; das Lager von Chälons hat seine
Bedeutung längst verloren, denn jetzt manövrieren
die Armeekorps nach deutschem Muster in wechseln-
dem Gelände ihrer Regionen und ziehen dazu die
Hälfte ihrer Reserven alljährlich zur Übung ein.
Der beständige Wechsel des Kriegsministers (in
18 Jahren 20mal), der sich nickt aus rein mili-
tärischen, sondern meist polit. Gründen vollzieht,
lieh die franz. Heeresorganisation jedoch nicht zur
Ruhe kommen und hat den innern Zusammenhang
der Truppen schwer geschädigt. Nicht der Präsident
der Republik - so heißt es in "I^a piii889.ne6 trau-
<M86 Mr uu kmcikn oliieisi- 1885" -, dem die
Autorität des Kriegsherrn fehlt, nicht der Kriegs-
minister, kein General steht an der Spitze der Ar-
mee, sondern diejenige Fraktion der Deputierten-
kammer, die im Augenblick die Majorität hat und
die nicht allein die wichtigsten organisatorischen Fra-
gen entscheidet, sondern sich auch in die innersten
Angelegenheiten des Heers mischt, die außerhalb
ihres Wirkungskreises und ihres Verständnisses
liegen. Nur auf rein technischem Gebiet ist Tüchti-
ges geleistet worden, insbesondere sind die neuen
Geschütze und Gewehre den besten Waffen anderer
Mächte durchaus ebenbürtig.
In betreff der Neubewaffnung der Infanterie
ist Frankreich den übrigen Großmächten durch An-
nahme des 8 mm-Magazingewehrs und Einführung
rauchschwachen Pulvers vorangegangen. Ende 1888
war bereits die Bewaffnung der Infanterie mit dem
(Lebel-)Gewehr N/86 durchgeführt. Jetzt wird ein
neues Gewehr von kleinerm Kaliber geprüft, und
auch das Geschützmaterial der Feldartillerie geht
einer Erneuerung und Verbesserung entgegen. Der
Generalstab wurde nach deutschem Muster reorgani-
siert, blieb jedoch eine Abteilung des Kriegsmini-
steriums. Für den höhern Unterricht in den
Kriegswissenschaften wurde die der preuß.
Kriegsakademie nachgebildete ^cole iniliwii-e 8iip6-
I-16UI-6 ä6 Fii6i-r6 (s. Kriegsschulen) geschaffen.
Das schon seit Jahren erwartete Avancements-
gesetz wurde bisher nicht erledigt, dieBestimmnngen
über Zusammensetzung und Thätigkeit der ('0m-
mi88i0U8 äs c1a.88oni6iit wnrden aber wesentlich ab-
geändert. Im Vereich des Militärgouvernements
Paris und in jedem Korpsbezirk tritt jährlich eine
Kommission zur Aufstellung der Beförderungslisten
für die Offiziere bis einschließlich der Obersten unter
Vorsitz des betreffenden Militärgouverneurs oder
Korpscommandeurs zusammen, der für jede Waffe
und jeden Dienstzweig vom Kriegsminister be-
stimmte Generale zugeteilt werden. Diese Regional-
tommissionen haben auf Grund der Berichte des
Generalinspecteurs für jede Waffe u. s. w. chargen-
weise Listen der znr Beförderung geeigneten Offiziere
aufzustellen. Letztere werden in zwei Kategorien ge-
schieden; die erste umfaßt diejenigen Offiziere, welche
in den Listen für das laufende Jahr Aufnahme fan-
den und deren Beförderung anx onoix beantragt
wird; die zweite solche, die hinsichtlich der Beförde-
rung erst für spätere Zeit empfohlen werden. Nach
Vorlage diefer Liften an den Kriegsminister bestimmt
derselbe für jedes Jahr Zahl und Reihenfolge der in
die definitiven Liften in jeder Region aufzunehmen-
den Offiziere bis zur Charge des Kapitäns; Lieute-
nants und Kapitänen, die das Nrevet ä'ßtkt-in^or
erlangt haben, wird in der Anciennetät ein Zeitraum
von 6 Monaten zugerechnet. Die Vorschläge zur
Beförderung in höhere Chargen gelangn von den
Regionalkommissionen an die ^oinnii^ion 8up6-
rimii-6, zusammengesetzt aus dem Gouverneur von
Paris, dem Generalstabschef, den kommandieren-
den Generalen und den Mitgliedern oev obersten
Kriegsrats, die unter Berücksichtigung der Ancien-
netät eine Liste der zur Weiterbeförderung geeigneten
höhern Offiziere sowie eine solche sür die Generale
aufstellt. Im allgemeinen haben sich die Beförde-
rungsverhältnisse namentlich seit 1893 etwas gün-
stiger gestellt als vorher, doch ist auch während dieser
Zeit nnr ein Teil der im Gesetz vom 25. Juli 1893
neu geschaffenen Offizierstellen besetzt worden. Be-
züglich des Unteroffizierpersonals herrscht noch in
Frankreich wie in den meisten europ. Staaten großer
Bedarf, ganz besonders aber tritt er bei den Fremden-
regimentern hervor.
Die Kolonialarmee ergänzt sich zufolge des
Gesetzes vom 30. Juli 1893 nicht mehr durch aus-
gehobcne Mannschaften, sondern nur nock durch
Freiwillige oder solckc Leute, die sich zum Fortdienen
über die gesetzliche Dienstzeit hinaus verpflichten.
Beiden Kategorien wird ein Handgeld von 100 bi5
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