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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Freiherr - Freikorps

fungen der F. (Wien 1865); Mittelstädt, Gegen die F. (Lpz. 1880); Schwarze, Die F. (ebd. 1880); Lange, Das Deutsche Strafrecht und die Pädagogik (Hamb. 1880); Schmölder, Die Strafen des deutschen Strafgesetzbuchs und deren Vollzug (Berl. 1885); Revisita di discipline carcerarie etc. (Flor. und Rom 1871 fg.); Bulletin de la Société générale des prisons (Par. 1877 fg.); ferner die Hand- und Lehrbücher des Strafrechts von Binding (Lpz. 1885), Berner (15. Aufl., Berl. 1888), H. Meyer (4. Aufl., Erlangen 1888), Kofner (Münch. 1888), Merkel (Stuttg. 1889), Tissot, Le droit pénal (2 Bde., 2. Aufl., Par. 1880).

Freiherr, im Mittelalter auch Edelherr, die ursprüngliche Bezeichnung eines wahrhaft «Freien Mannes», der in seinem Gebiete nach keiner Richtung hin einem andern unterthan oder von solchem abhängig war. (S. Freie Herren.) Der von derartigen Dynasten schon im 14. Jahrh. gebrauchte Titel F. wich bei diesen allmählich dem Grafen- und Fürstentitel, während er zur Bezeichnung einer eigenen hinter dem Grafenstande rangierenden Klasse des niedern Adels wurde. In neuester Zeit verlor der Freiherrentitel dadurch, daß er in einzelnen Ländern nicht mehr als höhere, den Besitz des Adels voraussetzende Adelsstufe, sondern unmittelbar mit der Adelsverleihung vergeben wird, immer weiter an Bedeutung. Dem F. entspricht der in der Anrede gebräuchliche Titel Baron (s. d.).

Freiherrenkrone, eine Rangkrone (s. d.), ist gewöhnlich ein Reif, aus dessen oberm Rande sieben perlenbesetzte hohe Zacken hervorwachsen (s. Tafel: Kronen Ⅱ, Fig. 8); bei einer niedern Form liegen die Perlen dem Reif unter Wegfall der Zacken unmittelbar auf (Fig. 9). Außer dieser deutschen F. kommen hier noch in Betracht die französische (Fig. 10), die schwedische (Fig. 11), die spanische (Fig. 12), die portugiesische (Fig. 13), die belgische (Fig. 14) und die englische (Fig. 15).

Freihufe, eine von Abgaben freie Hufe. Solche wurden im Mittelalter bei Kolonisationen teils der Kirche, teils den Unternehmern der Kolonisation zu deren Förderung verliehen.

Freiin, s. Freifrau und Freifräulein.

Freikarten der Eisenbahnen, s. Freifahrtordnung.

Freikirche (engl. Free church), jede von der Landes- oder Staatskirche losgelöste Kirchengemeinschaft. Die Freien Gemeinden (s. d.) in Deutschland waren ein mißglückter Versuch; dagegen sind eine Anzahl kleinerer strenglutherischer F. meist aus dem Widerspruch gegen die Union oder das landeskirchliche Regiment hervorgegangen, so in Altpreußen, Hannover, Hessen, Bayern, Württemberg und Baden (s. Lutheraner). Ähnlich auf reform. Gebiet, besonders in Schottland, wo die Verteidiger der Gemeinderechte gegenüber den Patronatsherren (1843), geführt von Th. Chalmers (s. d.), die «Freie schott. Kirche» gründeten, in den Niederlanden, wo 30 Gemeinden (1839) gegenüber der dogmatischen Ungebundenheit die alte Rechtgläubigkeit vertreten wollten, in Genf (1848) und im Waadtland (1846) im Sinne eines strengen, methodistisch gefärbten Calvinismus (s. Mômiers). In Frankreich entstand 1849 die Église libre (1887 an 40 Gemeinden) durch Graf Gasparin und Fr. Monod. Die Chiesa libera in Italien (s. Gavazzi), 1854 aus der Waldenserkirche hervorgegangen, hat neben sich die darbystische Chiesa cristiana libera. Über letztere beiden vgl. Borgia, Ursprung und Entwicklung der freien christl. Kirche in Italien (Triest 1880); Angelico, Die freie christl. Kirche in Italien und ihr Evangelisationswerk (Rom 1887); Free Christian Church in Italy (Flor. 1887). ^[Spaltenwechsel]

Freiknecht, soviel wie Abdecker (s. d.).

Freikonservative Partei, gemäßigt konservative Partei, die zuerst unter dem Namen «Freie konservative Vereinigung» im preuß. Abgeordnetenhause nach den Wahlen vom 3. Juli 1866 unter der Führung des Herzogs von Ujest auftrat. Sie bestand zunächst aus 19 Mitgliedern, die sich von der Konservativen Partei losgelöst hatten, um vor allem die nationale Politik Bismarcks zu unterstützen, ohne sich jedoch im übrigen auf ein bestimmtes Programm zu verpflichten. Erst bei den Abgeordnetenwahlen im Okt. 1867 entschlossen sich die Mitglieder, ihre Grundsätze in einem Wahlaufruf bestimmter zu begrenzen, weil sich im Konstituierenden Norddeutschen Reichstage auch einige konservative sächs. Partikularisten und Klerikale der Fraktion angeschlossen hatten. Der Aufruf vom 27. Okt. 1867 gipfelte in den Forderungen: unbedingte Unterstützung der nationalen Interessen, Anerkennung des Konstitutionalismus und Ausbau der Verfassung im Sinne einer freiheitlichen Selbstverwaltung. Im Reichstage, wo die Fraktion später den Namen Reichspartei (s. d.) annahm, zählte sie nach den Wahlen vom 12. Febr. 1867 40 Mitglieder und erhielt 1868 eine erhebliche Verstärkung durch einen Teil des sich auflösenden (altliberalen) Centrums, das bis dahin durch Georg von Vincke geführt worden war. Der Regierung leistete die Partei namentlich durch ihre Unterstützung in dem sog. Kulturkampfe und in der Durchführung der 1879 von Bismarck eingeleiteten Wirtschaftspolitik wesentliche Dienste, während sie 1892 den Zedlitzschen Schulgesetzentwurf gemeinsam mit der Nationalliberalen und der Deutschen freisinnigen Partei heftig bekämpfte. Im preuß. Abgeordnetenhause zählte sie nach den Wahlen von 1893 62 Mitglieder. Sie hat einen Centralausschuß organisiert durch Delegation ihrer Vertretungen im Reichs- und preuß. Landtage.

Freikorps, Truppen, die nur für die Dauer des Krieges oder eines Feldzugs errichtet oder von einzelnen Führern unter Ermächtigung des Kriegsherrn aufgebracht werden, dann meist aus Freiwilligen bestehend. Sie sind nicht in die Ordre de bataille eingereiht, sondern für selbständige Unternehmungen des kleinen Krieges bestimmt, die mit denen der Parteigänger zusammenfallen. Schnelle, überraschende Bewegungen, Verwegenheit im Angriff, Einverständnis mit der Bevölkerung und genaue Kenntnis der örtlichen Verhältnisse sind unumgänglich, wenn ein F. seiner Aufgabe genügen soll. Dergleichen Kriegshaufen gab es schon im Mittelalter. Der Name kommt aber erst im 18. Jahrh. vor und bezieht sich auf die freie Werbung, vielleicht auch auf die größere disciplinarische Freiheit, welche man ihnen gab. Zu ihnen gehörten die Compagnies franches der Franzosen, die aus den südslaw. Stämmen gebildeten F. der Österreicher (Panduren, Kroaten) und die F., die Friedrich d. Gr. errichten ließ. Friedrich d. Gr. bediente sich in den Schlesischen Kriegen, besonders im Siebenjährigen Kriege, der Freitruppen, welche die Bezeichnung Freiregimenter oder Freibataillone führten, aus leichter Infanterie oder Kavallerie bestanden und dazu bestimmt waren, gemeinsam mit den Husaren den kleinen Krieg gegen die zahl- ^[folgende Seite]