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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Freimarke - Freimaurerei
und sociale Gedichte" (Heft 1, Köln 1849: Heft 2, Düsseld. 1851). Außerdem erschienen noch "Neue Gedichte" (Stuttg. 1877; 3. Aufl. 1880). Gesamtausgaben der poet. Werke erschienen in Neuyork (6 Bde., 1858) und in Stuttgart (6 Bde., 1870; 5. Aufl. 1886). Eine Auswahl engl. Übersetzungen von F.s Gedichten veröffentlichte seine älteste Tochter Kate in der Tauchnitzschen "Collection of German authors" (Lpz. 1869; 2. Aufl. 1871). Mit Simrock und Matzerath gab er (Köln 1840 fg.) das "Rhein. Jahrbuch, mit Levin Schücking "Das malerische und romantische Westfalen" (Lpz. 1841; 3. Aufl., Paderb. 1889) heraus. F.s Talent bewegt sich in einem zwar beschränkten, aber um so schärfer abgegrenzten Kreise, mehr im Gebiete der beschreibenden Poesie als in dem der rein lyrischen Empfindung oder des Gedankens, seine Gedichte, zu denen er die Stoffe gern aus fremden Zonen schöpft, sind zum großen Teil malerische Schilderungen von kühner Zeichnung, verwegener Auffassung und unerhört üppiger Farbenpracht. Sie üben einen eigentümlichen erotischen Zauber, der durch eine glänzende, bilderreiche, mit Virtuosität behandelte Sprache noch unterstützt wird (so "Löwenritt", "Der Blumen Rache", "Der Mohrenfürst"). Wenn dabei auch manches Bizarre oder Manierierte unterläuft, bleibt F. doch immer durch die energische Lebendigkeit seiner Phantasie, die Glut und Pracht der Ausführung und die Plastik der Darstellung unter den Lyrikern Deutschlands eine durchaus eigentümliche Erscheinung. Dieselbe Glut erfüllt auch seine den Socialismus streifenden polit. Gedickte, deren ruhelose agitatorische Leidenschaftlichkeit freilich oft die poet. Schönheit beeinträchtigt. Während er längere Zeit hindurch als Dichter einer extremen polit. Partei den Antipathien der anders Gesinnten ausgesetzt war, hat er sich durch seine patriotischen Kriegslieder 1870 zur Höhe eines allgemein anerkannten Sängers emporgeschwungen ("Hurrah Germania!", "Die Trompete von Vionville"). Vollkommen Herr der Sprache und Meister der rhythmischen Form, ist F. zugleich ein vortrefflicher und feinfühlender Übersetzer, und seine lyrischen Umbildungen der "Oden und vermischten Gedichte" und der "Dämmerungsgesänge" Victor Hugos (beides in dessen "Sämmtlichen Werken", Bd. 9 u. 11, Frankf. 1836), der überhaupt seiner Dichtweise vielfach zum Vorbild diente, die Übertragungen engl. Lyriker, namentlich der Lieder von R. Burns und von Longfellows "Sang des Hiawatha" (Stuttg. 1857), sind Meisterwerke der Übersetzungskunst. Vielen Beifall hat auch seine engl. Anthologie "The Rose, Thistle and Shamrock" (6. Aufl., Stuttg. 1887) gefunden. 1875 gab er ein "Illustrated Magazine" (ebd.) heraus, mit einer Auswahl der besten engl.-amerik. Dichtungen. Aus seinem Nachlaß erschien "Nachgelassenes von Ferdinand F." ("Mazeppa", "Der Eggesterstein", Stuttg. 1883). - Vgl. B. Auerbach, Rede auf F., gehalten am 7. Sept. 1867 zu Darmstadt (Darmst. 1867); Kippenberg, Ferdinand F. (Lpz. 1868); Schmidt-Weißenfels, Ferdinand F. (Stuttg. 1876); Buchner, Ferdinand F. Ein Dichterleben in Briefen (2 Bde., Lahr 1881-82); Gisberte Freiligrath (Halbschwester des Dichters), Beiträge zur Biographie Ferdinand F.s (Minden 1889).
Freimarke, s. Postwertzeichen.
Freimaurerei (Masoney, Masonentum, auch Königliche Kunst genannt, frz. fran-maçonnerie; engl. free-masonry), die Kunst ohne die Antriebe der Furcht und der Hoffnung gut und vollkommen zu werden und durch Lehre und Beispiel veredelnd auf die Menschheit einzuwirken. Die Menschheit in ihrer sittlichen Vollendung, befreit von allen sie trennenden Vorurteilen (der Geburt, des Standes, der Nationalität u. s. w.), geeint durch das Bewußtsein gemeinsamer Gotteskindschaft, wetteifernd im Dienste der Tugend und arbeitend am Baue allgemeiner Glückseligkeit, ist das Ideal, dem die F. nachstrebt. Ausgehend von dem Glauben an Gott den Schöpfer (allmächtigen Baumeister) der Welt und Vater aller Menschen, betrachten die Freimaurer sich als Brüder. Atheisten können daher als Freimaurer nicht aufgenommen werden. Diejenigen freimaurerischen Vereinigungen, die berechtigt sind, neue Mitglieder in den Freimaurerbund aufzunehmen, heißen Logen oder auch Johannislogen nach Johannes dem Täufer, dem Patron des Bundes. In Deutschland giebt es gegenwärtig (1893) 388 Johannislogen mit 44744 Brüdern. Außerdem bestehen noch zahlreiche Freimaurerkränzchen, die, ohne die Rechte der Logen zu haben, regelmäßige Zusammenkünfte zur Pflege freimaurerischerZwecke abhalten. Eine eigentliche Geheimlehre, d. h. Kenntnisse, die andern Kreisen verschlossen wären, hat die F. nicht. Wenn sie gleichwohl ihre Mitglieder zur Verschwiegenheit gegen Ungeweihte verpflichtet, so bezieht sich diese Verpflichtung namentlich nur auf die Erkennungszeichen sowie auf die Rituale und Symbole, deren sie sich bei Mitteilung der Kunstlehre bedient. Da das Verständnis dieser Rituale und Symbole nur durch Übung erworben werden kann, wird der Neuaufgenommene nur stufenweise mit der freimaurerischen Kunstlehre bekannt gemacht; demgemäß finden sich in jeder Loge Lehrlinge, Gesellen und Meister. Hinsichtlich der Aufnahmefähigkeit wird übereinstimmend von allen deutschen Logen verlangt, daß der Aspirant ein freier Mann von gutem Rufe sei und au Gott und die Unsterblichkeit der Seele glaube. Die Mehrzahl der deutschen Logen (223 von 388) verlangt von dem Aspiranten außerdem, daß er sich zum Christentum bekenne, wogegen die übrigen 165 dem religiösen Bekenntnis einen Einfluß auf die Aufnahmefähigkeit nicht einräumen. Doch öffnen die Logen ohne Unterschied ihre Pforten jedem einer andern Loge angehörigen Bruder ohne Rücksicht auf dessen religiöses Bekenntnis.
An der Spitze der Loge steht der Logenmeister (auch Meister vom Stuhl genannt), ihm zur Seite stehen noch einige andere Beamte (ein abgeordneter [stellvertretender] Meister, zwei Aufseher, ein Schatzmeister, ein Sekretär, ein Ceremonienmeister [Schaffner] u. s. w.). Die Beamten werden jährlich von der Brüderschaft gewählt, bez. vom Logenmeister ernannt. Wichtige Angelegenheiten legt der Logenmeister dem Beamtenkollegium oder der gesamten Brüderschaft zur Beschlußfassung vor. Bei der Abstimmung über die Aufnahme neuer Mitglieder ist Stimmeneinheit erforderlich, im übrigen entscheidet einfache Stimmenmehrheit. Jedes Mitglied (mit Ausnahme jedoch der dienenden Brüder) ist stimmberechtigt. Etwaige Vergehungen von Mitgliedern werden im Wege des für alle Logen gleichartigen maurerischen Verfahrens geahndet. Zu dem Zwecke besteht bei jeder Loge ein Ehrenrat. Am Schluß jeder in regelmäßigen Perioden stattfindenden Instruktions- oder Arbeitsloge wird für die Armen gesammelt, ebenso am Schluß gemeinsamer Mahle (Brudermahle oder Tafellogen). Am