Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

272
Freimaurerei
Tage Johannes des Täufers (24. Juni) sowie am Geburtstage des Landesherrn finden Festlogen statt. Dem Andenken verstorbener Brüder wird jährlich eine Trauerloge gewidmet. Behufs einheitlicher Regelung gemeinsamer innerer und äußerer Angelegenheiten haben sich Logenverbände gebildet, deren Organ den Namen Großloge (auch wohl Mutterloge) führt. Die einem solchen Verbände angehörigen Logen führen in Beziehung ans die Großloge den Namen Bundes- oder Tochterloge, während sie sich gegenseitig als Schwesterlogen betrachten. Doch giebt es auch Logen, die einem solchen Verbände nicht angehören, so in Deutschland fünf, nämlich zwei in Leipzig, je eine in Gera, Altenburg und Hildburghausen. Diese sind, namentlich zur Erlangung einer Vertretung im Großlogentage, zu einer "Freien Vereinigung der fünf unabhängigen Logen in Deutschland" zusammengetreten. Großlogen giebt es in Deutschland acht, nämlich die "Große Nationalmutterloge zu den drei Weltkugeln" zu Berlin (mit 122 Tochterlogen und 13473 Brüdern), die "Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland" zu Berlin (mit 101 Tochterlogen und 11037 Brüdern), die Großloge "Royal York zur Freundschaft" zu Berlin (mit 66 Tochterlogen und 6520 Brüdern), die "Große Loge von Hamburg" zu Hamburg (mit 25 deutschen und 7 außerdeutschen Tochterlogen und 3024 Brüdern), die "Große Landesloge von Sachsen" in Dresden (mit 20 Tochterlogen und 3659 Brüdern), die "Großloge zur Sonne" in Bayreuth (mit 23 deutschen und 3 außerdeutschen Tochterlogen und 2300 Brüdern), die "Große Mutterloge des Welfischen Bundes" zu Frankfurt a. M. (mit 15 Tochterlogen und 2532 Brüdern) und die "Große Freimaurerloge zur Eintracht" in Tannstadt (mit 8 Tochterlogen und 796 Brüdern). Die Großloge ist die maurerische Oberbehörde ihrer Tochterlogen. Sie vertritt dieselben dem Staat gegenüber und ist diesem für ihr Verhalten verantwortlich, da in den Staaten, in denen die F. nicht verboten ist, die Logen dem Vereinsgesetze nicht unterstellt sind, ihre Versammlungen daher nicht polizeilich überwacht werden. Jede Loge, welche sich ohne Genehmigung einer Großloge konstituiert, heißt Winkelloge; sie untersteht dem Vereinsgesetz, ihre Mitglieder werden in anerkannten Logen nicht zugelassen. Hinsichtlich der Gründung von Logen betrachten die deutschen Großlogen das Reichsgebiet als gemeinschaftlich, soweit nicht die Landesgesetze entgegenstehen. Jede einzelne Großloge hat ihr besonderes Ritual. Oft weichen die Ritualien verschiedener Großlogen nicht bloß in der Form, sondern auch in der Lehre erheblich voneinander ab; man spricht deshalb auch von verschiedenen Lehrarten oder Systemen der F. So sind die Lehrarten der Großen Nationalmutterloge zu den drei Weltkugeln und der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland (beide zu Berlin) und der Großloge der Eintracht in Darmstadt wesentlich vom Geiste des Christentums getragen, weshalb auch Nichtchristen in die Tochterlogen dieser Lehrarten als Mitglieder nicht aufgenommen werden können. Indessen betrachten alle deutschen Logen, auch die, welche Nichtchristen aufnehmen, die Heilige Schrift (nicht bloß das Alte Testament) als die reinste und reichste Quelle der Gotteserkenntnis. Doch halten sich alle Lehrarten frei von kirchlichem Dogmenzwange, indem nur die allen christl. Bekenntnissen gemeinsame reine Lehre Christi in Frage kommt. Da aber in dem Nahmen der drei Johannisgrade nicht ausreichend Raum für die Behandlung des reichen maurerischen Inhalts dieser Lehre ist, so haben die genannten beiden Berliner Großlogen noch weitere, über den Johannismeistergrad hinausgehende Grade (die Großloge zu den drei Weltkugeln 4 [Schottenloge und innerer Orients], die Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland 6 [Andreasloge und Kapitel]). Auch die dritte Berliner Großloge, Royal York zur Freundschaft, welche die Aufnahme von Nichtchristen in die Johannisloge gestattet, hat noch einen über die Johannisgrade hinausreichenden, nur Brüdern christl. Bekenntnisses zugängigen Grad, den sie den innern Orient nennt. Die übrigen Großlogen arbeiten nur in den drei Johannisgraden, denen sich bei manchen Logen noch eine Art vierten Grades, der sog. Engbund, anschließt, der sich hauptsächlich mit der Geschichte der F. beschäftigt.
Alle anerkannten Großlogen (nicht bloß die deutschen) bestellen beieinander Repräsentanten, derart, daß alle Korrespondenzen der Großlogen untereinander durch die Repräsentanten vermittelt werden. Die deutschen Großlogen treten außerdem seit 1871 jährlich zur Abhaltung eines Großlogentages behufs Beschlußfassung über freimaurerische Angelegenheiten von allgemeinem Interesse zusammen. Der Vorsitz wechselt unter den acht Großlogen. Versammlungsort ist der Sitz der den Vorsitz führenden Großloge. Die Beschlüsse des Großlogentages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Stimmeneinhelligkeit aller Mitglieder. Gegenwärtig geht man mit dem Plane um, den Großlogentag zu einem Maurerparlament zu erweitern.
Geschichte. Die Vorgeschichte der F. ist noch nicht derartig aufgehellt, daß es möglich wäre, den Ursprung des Bundes mit Sicherheit anzugeben. Die Ableitung ans dem Orden der Tempelherren ist nach den Forschungen Schottmüllers (s. unten Litteratur) als unhaltbar aufgegeben. Ebensowenig erscheint es gerechtfertigt, ihn von den Mysterien des Altertums abzuleiten, da deren letzte Spuren mit dem Ende des 2. Jahrh. n. Chr. erlöschen. Auch mit den Essenern und Therapeuten läßt sich trotz aller Ähnlichkeit nach Inhalt und Form ein geschichtlicher Zusammenhang nicht nachweisen. Kurz, alle Versuche, die F. auf eine ältere Wurzel als die der mittelalterlichen deutschen Bauhütten (s. d.) zurückzuführen, sind resultatlos geblieben. Veranlassung zu allen diesen Vermutungen hat die Thatsache gegeben, daß die Bauhütten der modernen F. in ihren Riten und Symbolen eine lichtvolle Kunstlehre vererbten, die unmöglich das geistige Produkt der Handwerker sein konnte, auch die Ausbildung einer derartigen Kunstlehre der auf die Wahrnehmung der Zunftinteressen gerichteten Aufgabe der Bauhütten vollständig fremd zu sein schien. Erst neuere Forschungen, namentlich die Arbeiten von Katsch ("Über die Vorgeschichte der F.") und Keller (s. unten Litteratur, S. 275 b), haben den hervorragenden Anteil dargethan, den die urchristl. Brüdergemeinden (Waldenser, Apostolische Brüder, Armen von Lyon, Begharden, Beghinen), die gegen die Inquisition Schutz in den ihnen geistig verwandten Bauhütten suchten, auf die Gestaltung des religiösen Lebens der Hüttenbrüderschaften ausgeübt haben. Diese nahmen viele der christl. Brüder als "Liebhaber des Handwerks" (angenommene Maurer) zu Mitgliedern auf, durch deren Einfluß sich die bereits vorhandene