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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Freipaß - Freising
thal (13,4 km) der Pfalz. Eisenbahnen, hat (1890)
2427 E., Posterpedition, Telegraph, kath. und evang.
Pfarrkirche, Schloß, Neste der ehemaligen Festungs-
werke; Obst-, namentlich Kirschen-, Wein- und Ge-
treidebau. F. wird schon im 8. Jahrh, erwähnt.
Freipaß, bei den deutschen Zollbehörden ein
Ausweis, welchen sie auf Antrag in dem Falle er-
teilen, wenn für Waren, welche aus dem Auslande
eingehen, unter bestimmten Voraussetzungen die
zollfreie Ablassung im voraus gesichert werden soll;
z. B. wenn Warenmuster u. dgl. nur vorübergehend
ein- oder ausgeführt werden, um in unveränder-
tem Zustande nach dem Ursprungsgebiete zurück-
zukehren. Derartige Waren unterliegen sowohl beim
Eingang als beim Ausgang einer amtlichen Ab-
fertigung (s. d.), werden in geeigneter Weise, z. B.
durch Anlegung von Siegeln und Bleien, identifi-
ziert, müssen von dem F. begleitet sein und werden
in besondern Freiregistern an-und abgeschrieben.
Freire, Luis Iosö Iunqueira, brasil. Dichter,
s. Brasilianische Litteratur (Bd. 3, S. 433 d).
Freiregimenter, s. Freikorps.
Freireligiöse Gemeinden, s. Freie Gemein
Freis, Krampf, s. Frais. ften.
Freifamkraut, s. Viola.
Freisaffen, s. Freigut.
Freischarcn, eine Erscheinung dcr neuesten Zeit,
die im Sonderbundskriege der Schweiz, im ersten
deutsch-dän. Kriege, in den deutschen, ital., poln. Ne-
volutionskämpfen u. s. w. hervorgetreten ist; der
Name ist erst seit 1848 gebräuchlich geworden. Diese
Kriegsscharen bilden sich ohne Autorisation (dies der
Unterschied von Freikorps, s. d.) auf Veranlassung
einzelner Männer (z. B. Garibaldi) oder polit. Ver-
bindungen durch freiwilligen Zuzug. Ihre Organi-
sation ist Sache des Anführers und immer fchwierig,
am schwierigsten ihre Disciplinierung. Offiziere und
Unteroffiziere wählen sie sich meist selbst. Diese sind
oft unfähig, und wenn auch einige Waffenfertigkeit
der Freiwilligen sich bald findet, so wird eine tak-
tische Brauchbarkeit in der Regel bei F. erst in einem
Kriege von längerer Dauer zu erlangen sein. Die
unter qanz eigentümlichen Verhältnissen erreichten
Erfolge Garibaldis 1860 dürfm darüber nicht täu-
schen. F. erfordern eine ganz eigene Behandlung,
wenn sie etwas Tüchtiges leisten sollen. Die Fecht-
weise von Linientruppen soll man nicht von F.
fordern. Ein kühner Angriff, wenn er gelingt, stei-
gert ihr moralisches Element, das in ungünstigen
Wechselfällen freilich wenig Bestand hat. Geregel-
ten Truppcn werden die F. niemals gewachsen sein,
und auch im eigenen Heere, wenn sie allzu zahlreich
sind, werden sie eine Last für die Kriegsleitung.
Dennoch können sie von Bedeutung werden. Sie
müssen nur an den Liuientruppen einen militär.
Halt gewinnen und find daher mit diesen in Ver-
bindung zu bringen. In Deutschland verzichtet je-
doch die obere Heeresleitung mit vollem Nechte auf
jede Verwendung von F., und auch in Zukunft dürf-
ten derartige Formationen ausgeschlossen bleiben.
Frei Schiff - frei Gut bezeichnet im Völker-
recht kurz das Princip, wonach die neutrale Flagge
das feindliche Gut deckt, anders ausgedrückt: wo-
nach feindliches Privatgut der Aufbringung in
einem Seekriege nicht ausgefetzt fein fotl, wenn es
sich in einem Schiffe befindet, dessen Nationalität
keine feindliche ist. (S. Seebeute.)
Freischläfer, an Bord der Kriegsschiffe Leute,
die keine Nachtwache haben, deren Dienst daher
erst morgens 4 Uhr beginnt; zu ihnen gehören die
Lastlcutc, Hellegatsleute, Schiffsköche, Stewards,
Handwerker.
Freischöffen, s. Femgerichte.
Freifchurf, im Vcrgbau das Recht, von einem
bestimmten Felde (Schurffeld) jeden andern von
Aufschlußarbeiten auszuschließen. Der F. ist den
Rechten, die das Schürfen von der behördlichen Er-
laubnis nicht abhängig machen, nicht bekannt; er
hat immer die Schurflizenz zur Voraussetzung.
Er ist ein Schürfprivilegium, das auf Ansuchen
untcr gewissen gesetzlich normierten Voraussetzun-
gen von der zuständigen Behörde verliehen wird.
Das österr. Gesetz vom 23. Mai 1854 regelt diese
Materie eingehend in den §§. 13 - 39. Ihm ist
gefolgt das fardin. Gesetz vom 20. Nov. 1859,
das sächs. Gesetz vom 16. Juni 1868, U. 18 fg., so-
wie der neueste Entwurf eines franz. Berggesetzes.
In mancher Beziehung ist auch das portug. Gesetz
vom 31. Dez. 1851 hierher zu rechnen. - Wissen-
schaftlich begründet ist die Lehre vom F. von
Dr. Otto Franke in Vrasserts "Zeitschrift für Berg-
recht", XXVII, 32-79.
Freischütz, in der Sage ein Schütz, der sich
durch Bündnis mit dem Teufel fog. Freikugeln
verfchafft. Sechs follen unfehlbar treffen; die sie-
bente aber oder auch eine von den sieben gehört
dem Teufel, der nach feinem Willen die Richtung
giebt. Diefe Sagen fowie die verwandten vom
Festmachen herrschten besonders bei den deutschen
Landsknechten des 15. Jahrh, und im Dreißigjäh-
rigen Kriege. Nach einer Erzählung Apels in dem
mit Laun herausgegebenen "Gespensterbuch", Bd. 1
(Lpz. 1810; Sonderabdruck, ebd. 1823), verfaßte
F. Kind den Text zu der bekannten Oper von
K. M. von Weber (1821 komponiert), die wegen
des Reichtums an volkstümlichen Melodien noch
heute auf allen Bühnen wie im Volk lebt. - Vgl.
Gräfse, Die Quelle des F. (Dresd. 1875); auch
Kinds "Freischützbuch" (Lpz. 1822 u. ö.).
Freising. 1) Bezirksamt im bayr. Reg.-Bez.
Oberbayern, hat 693,7? hkin, (1890) 33365 (16440
männl., 16925 weibl.) E., 72 Gemeinden mit
471 Ortschaften, darunter 1 Stadt. - 2) Unmittel-
bare Stadt und Zauptort des Bezirksamtes F.,
3l km im NO. von München,
links an der Ifar und dcr Li-
nie Hof-Wiesau-München der
Bayr. Staatsbahnen, in frucht-
barer und anmutiger Gegend
am Rande des Münchener
Plateaus, in 446 m Höhe, Sitz
des Bezirksamtes, eines Amts-
gerichts (Landgericht Mün-
chen II), Landbau-, Rent- und
Forstamtes und einer Oberförsterei, hat (1890) 9486
(4814 männl., 4672 weibl.) E., darunter 276 Evan-
gelische, 2214 Haushaltungen; in Garnisondie 2. Ab-
teilung des 1. Feldartillerieregiments Prinzregent
Luitpold, Posterpedition, Telegraph, Wasserleitung.
Kanalifation; königl. Lyceum für kath. Theologen,
königliches kath. Gymnasium, 1827 eröffnet (Nektm
Höger, 15 Gymnasiallehrer, 4 Reallehrer und 48^
Schüler), königl. Realschule (6 Kurse in 10 Ab
teilungen), ehemals Gewerbeschule mit Handels
abteilung, städtiscke Erzielmna,sanstalr für di<
Realschule, königliches kath. Schullehrerseminar
kath. Präparandenschule, Diöcesanbibliothek (1500(
Bände); Vorschußverein, großartiges Waisenhaus