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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Friedrich Wilhelm (Kurfürst von Brandenburg)
Erbverträge mit Mecklenburg (1442) und mit Sach-
sen und Hessen (1457), den Vertrag mit den: Erzstift
Magdeburg (1449), den Kauf der Landvogtei über
die Lausitz, Cottbus und andere Herrschaften, und
vor allem den Erwerb der Neumark vom Deutschen
Orden für 40000 Fl. (1454). Hingegen mißglückte
durch den Widerstand der Pommern der Erbfall
Pommern-Stettins (1464-09). Im April 1470
trat F., entmutigt durch unglückliche Kämpfe gegen
Pommern und durch den Verlust seines Sohnes,
die Herrschaft seinem Bruder Albrecht Achilles ad.
Im Sept. 1470 ging er auf die Plasscnburg und
starb 10. Febr. 1471 zu Neustadt a. d. Aisch. - Vgl.
Gähtgens, Die Beziehungen zwischen Brandenburg
und Preußen unter Kurfürst F. II. (Gießen 1890).
Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Branden-
burg (1640-88), der Große Kurfürst genannt,
geb. 16. Febr. 1620 zu Berlin als Sohn des Kur-
fürsten Georg Wilhelm und der pfälz. Prinzessin
Elisabeth Charlotte. Die erste Erziehung leitete in
Eüstrin Johann Friedrich von Calcum. Entscheidend
für die ganze Entwicklung des Prinzen wurde der
vierjährige Aufenthalt in den Niederlanden, wo er
ein in jeder Beziehung hochentwickeltes Staatswefen
kennen lernte. 1638 heimberufen, trat er nach dem
Tode seines Vaters 1. Dez. 1640 die Negierung
an. Seine Länder waren durch den Dreißigjährigen
Krieg bis auf den Grund verwüstet; Brandenburg,
Pommern und Eleve von fremden Truppen über-
schwemmt, auch Preußen ein unsicherer Besitz, da
der Polenkönig die Bclehnung verweigern konnte;
die Negierung des Hauptlandes befand sich in der
Hand eines verhaßten polit. Gegners, des Grafen
Schwarzcnbcrg, die eigenen Soldtruppen waren in
hellem Aufruhr, die Finanzen gänzlich zerrüttet, die
Stände allenthalben unzufrieden und dem Auslande
zugeneigt. Die Velehnung mit Preußen erlangte
F. W. von Polen, allerdings nicht ohne harte Be-
dingungen; mit den Schweden wurde ein Waffen-
stillstand geschlossen, auf Grund dessen sie bis auf
wenige Städte die Mark räumten (1641 in Stock-
holm, verlängert in Stettin 1643); der plötzliche
Tod Schwarzenbcrgs ließ den Konflikt mit dem
mächtigen Minister nicht zum Ausbruch kommen;
die meuterischen Obersten wurden mit Hilfe von
Burgsdorf bei Seite geschoben, der sich an ^ckwar-
zenbergs Stelle zum ersten Natgeber des Kurfürsten
aufschwang. Seine auswärtige Politik gedachte
F. W. vor allem zu stützen auf die Freundschaft
mit den Oraniern. Im Zusammenhang mit diesen
Plänen warb er um Luise Henriette, die älteste Toch-
ter des Statthalters Friedrich Heinrich, und ver-
mählte sich mit ihr im Dez. 1646. Von Holland
unterstützt, nötigte der Kurfürst den Pfalzgrafen von
Neuburg, seinen Rivalen bei der jülich-clevischen
Erbschaftssrage, zu dem Provisionalvertrag von
1647, durch den das 1.1612 als Norm für dle Kon-
fessionsverhältnisse festgesetzt wurde. Veidcn westfäl.
Fricdensunterhandlungen vermockte F. W. bereits
selbständig und mit einigem Gewicht nicht bloß für
fein Land, sondern auch für die allgemeine evang.
Sache sich zu verwenden; er erreichte, daß den Re-
formierten die gleichen Rechte wie den Lutheranern
eingeräumt wurden. Weniger Erfolg batte er mit
seinen eigenen Forderungen. Seit 1637, feit dem
Aussterben der pommerscden Herzöge, stand ihm laut
den Erbverträgen der Besitz von ganz Pommern zu.
Aber Schweden hatte das für feine Machtstellung
in Deutschland wichtige Land an sich gerissen und
Brockbails' Konversations-Lexikon. 14. Aufl.. VII.
verweigerte die Herausgabe. Nur einen kleinen Teil
seiner Ansprüche konnte F. W. durchsetzen. Hintcr-
pommern kam an Brandenburg. Als Entschädigung
für das Verlorene wurden die Bistümer Cannnin,
Minden, Halberstadt sowie die Anwartschaft auf
Magdeburg, das bis 1680 noch dem sächs. Prinzen
August verblieb, dem Brandenburger zugesprochen.
Was im Osten 1648 nicht gelungen, das suchte
F. W. mit rascher Wendung nun im Westen zu er-
reichen. Der Neuburger Pfalzgraf hatte den Pro-
visionalvcrtrag von 1647 umgangen, hatte statt des
Normaljahres 1612 das den Katholischen weit gün-
stigere im Westfälischen Friedmangenommene Jahr
1624 auch in Iülich-Verg zur Geltung bringen
wollen. Auf Unterstützung durch die Oranier ver-
trauend, erbob F. W. die Waffen gegen feinen Neben-
buhler. Mitte Juni 1651 brachen die Branden-
burger in Berg ein und rückten bis Düsseldorf vor.
Doch von Holland, wo das oranifche Haus gestürzt
war, kam keine Hilfe; die wenigen brandend. Streit-
kräfte waren dem von den kath. Staaten unterstütz-
ten Pfalzgrafcn nicht gewachsen und der Kurfürst
mußte sich zu einem Ausgleich in Eleve bequemen.
Nun aber begann mit Georg Friedrich von Waldeck
(s. d.), der, Vurgsdorf verdrängend, als leitender
Minister an die Spitze des Staates trat, in der in-
nern wie in der auswärtigen Politik eine eifrige
Reformthätigkeit. Bei der Verbesserung der innern
Verwaltung erstrebte man vornehmlich eine Hebung
der finanziellen Einkünfte, bessere Ordnung der
Eentralverwaltnng und Errichtung eines stehenden
Heers. Die Reform des kurfürstl. Kannnerstaates,
d. h. der Domänen- und Regalicnverwaltnng, be-
zweckte an Stelle der bisher noch herrschenden
Naturalwirtschaft die Geldwirtschaft durchzuführen,
an Stelle der Administration die Verpachtung ein-
zurichten, durch das Kollegium der Etaatskammer-
räte eine einheitliche obere Leitung der gesamten
Domänenverwaltung zu schassen. Die Centralver-
waltung des Staates wurde neu geordnet durch die
Reorganisation des Geh. Nates im Dez. 1651. Auf
dem großen märkischen Landtag von 1652 und 1653
wurde der Kampf mit den ständen um die Er-
richtung eines stehenden Heers nachdrücklich aufge-
nommen, der Landtag bewilligte endlich die Gelder
für den Unterhalt der Truppen auf 6 Jahre; damit
war die erste Grundlage für die preuß. Armee gelegt.
Allerdings mußte dieses große und wichtige Zuge-
ständnis vom Kurfürsten erkauft werden durch weit-
gehende sociale, wirtschaftliche und lokale Neckte,
die 1653 dem märkischen Adel eingeräumt wurden.
In der auswärtigen Politik hatte sich der Kurfürst
nach dem Iülichschcn Kriege unter dem Einfluß von
Blumentbal dem Kaiser genähert. Dieser bedürfte
des Kurfürsten, um die Wahl seines Sohnes Ferdi-
nand zum röm.König durchzusetzen; F.W. anderer-
seits suchte die Hilfe Österreichs, um die Schweden
zum Verlassen Hinterpommerns zu bewegen. Im
Juni 1653 kam endlich der Ränmungsvertrag von
Stettin zu stände, durch den F. W. zwar Hinter-
pommern erhielt, aber außer den im Westfälischen
Frieden abgetretenen Gebieten noch mehrere Städte
auf dem rechten Oderufer und überdies die Hälfte
der hinterponnnerschen Seezölle an Schweden über-
lassen mußte. Sobald aber Kaiser Ferdinand die
Wahl seines Sohnes erreickt hatte (Mai 1653), ver-
! scklosi er sich den wcitern Wünschen F. W.s, so ins-
besondere dem Verlangen nach Rückerstattung des
unrechtmäßig eingezogenen Iägerndorf. Auf dem
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