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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Friedrich Wilhelm I. (König von Preußen)
Freunden Kameke, Printzen und Ilgen war 1711
der Sturz dessog.Dreigrafenmiuisteriums (Warten-
berg, Wittgenstein und Wartcnsleben) zu danken.
Sogleich nach der Thronbesteigung F. W.s
(25. Febr. 1713) begann in Preußen ein durchaus
neues Negierungssystem. In der Hofhaltung und
Staatsverwaltung ward die strengste Sparsamkeit
und eine peinliche Kontrolle aller Ausgaben einge-
führt. Die Finanzen zu heben und das Heer zu ver-
mehren bildete von Anfang an das Ziel des neuen
Königs. Hier auf dem Gebiete der innern Verwal-
tung liegen die großen Verdienste der Regierung
F. W.s. Das Talent eines Diplomaten dagegen ging
dem Könige ganz ab. Er war eine offene, gerade Natur,
die nur allzu leichtgläubig und vertrauensfelig den
Einflüsterungen gewandter Unterhändler nachgab.
Schon wenige Wochen nach den: Regierungsan-
tritt gewannF. W. durch den Frieden von Utrecht
das Herzogtum Obergeldern an der Maas, das als
Entschädigung für die ihm zustehenden, in Frank-
reich gelegenen oranischen Güter gelten sollte; zu-
gleich erhielt er von Frankreich und Spanien die
Anerkennung der prcuß. Königswürde. Nachdem der
Spaniscbe Erbfolgekrieg beendet war, konnte sich der
König mit Nackdruck dem Nordischen Kriege (s. d.)
zuwenden. Während König Karl XII. von Schwe-
den in der Türkei weilte, waren seine deutschen
Lande Vorpommern, Bremen und Verden von den
Russen, Polen, Dänen und Hannoveranern besetzt
worden. F. W. und seine Staatsmänner verstanden
es nun, durch rasches Eingreifen und festes Auftre-
ten die von Friedrich I. fast schon ganz verlorene
Position in diefcn nordischen Verwicklungen wieder-
zugewinnen. Durch den Schwedter Vertrag vom
Okt. 1713 erklärte sich Zar Peter bereit, das schwed.
Vorpommern von der Oder bis zur Pecne, vor
allem das eben eroberte Stettin zu räumen und
gegen Erstattung von 400000 Thlrn. Kriegskosten
die Lande von preuß. Truppen in Sequestration
übernehmen zu lassen. Nach seiner Rückkehr erhob
Karl XII. Einspruch dagegen, forderte das Gebiet
zurück, verweigerte aber die Zahlung der400 000 Thlr.
an Preußen. Als er die preusi. Truppen auf Usedom
angriff, erfolgte im April 1715 die Kriegserkläruug
an Schweden. Vis zum Schluß des Jahres war
ganz Vorpommern, auch die Insel Rügen und die
starke Festung (^tralsund in der Hand der Preußen.
Durch Anschluß au Rußland und England suchte
F. W. sich den Besitz von Vorpommern zu sichern.
Aber Hannover strebte, wie an der Nordsee auch an
der Ostsee festen Fuß zu fassen und einen vorherr-
schenden Einfluß in Norddeutschlaud zu gewinnen.
Als den Hannoveranern vom Kaiser die Reichs-
exekution in Mecklenburg gegen den Herzog Karl
Leopold von Schwerin übertragen wurde, verbanden
sich Zar Peter, der Schwiegervater des Mecklen-
burgers, und F. W., um das Vorgehen der Hanno-
veraner zu hindern; dem gegenüber schlössen sich
Hannover, der Kaiser und Sachsen zusammen, um
die Exekution in Mecklenburg durchzusetzen und
Preußen in Schranken zu halten. Unter engl. Ver-
mittelung kam 1. Febr. 1720 der Friede zu Stockholm
zwischen Preußen und Schweden zu stände; das seit
1713 in preuß. Sequester befindliche Land zwischen
Oder^ und Peene nebst den Inseln Usedom und
Wollin wurde an Preußen abgetreten. Um seine
auf dem cleveschen Erbvergleich von 1666 begrün-
deten Ansprüche auf Iülich und Berg, die durch
eine unerwartete Verbindung der kath. Höfe von
Wien und Madrid bedroht waren, sicher zu stellen,
schloß sich F. W. durch das Bündnis von Herrm-
hausen (Sept. 1725) an England und Frankreich an.
Hingegen schon im folgenden Jahre ging er mit der
Kaiserin Katharina I. einen Neutralitätsvertrag ein,
der bald auch zu einer Verständigung mit dem Wiener
Hofe führte. Dem gewandten österr. Unterhändler
Grafen Seckendorff gelang es, in Gemeinschaft mit
Grumbkow den vertrauensseligen F. W. ganz in
das österr. Fabrwasser hinüberzuziehen. In dem
Vertrag zu Wustcrbausen (Okt. 1726), der Dez. 1728
zu dem geheimen Allianzvertrag von Berlin erwei-
tert wurde, verzichtete F. W. auf Iülich und erhielt
dafür vom Kaiser die Nachfolge in Berg zugesichert;
als Gegenleistung übernahm F. W. die Garantie
der Pragmatischen Sanktion. Doch schon 1728 hatte
Karl VI. auch dem Pfalzgrafen von Sulzbach die
Erwerbung von Berg heimlich zugestanden; 1732 .
trat er dann offen mit der Forderung hervor, F. W.
solle auf einen Teil von Berg verzichten, und verband
sich 1738 mit Frankreich, England und Holland zu
einer gemeinsamen diplomat. Aktion am Berliner
Hofe. "Als F. W. erkannte, wie feine Vertrauens-
seligkeit mißbraucht worden war, wandte er sich in
bitterm Groll von Österreich ab und ging 1739 einen
Vertrag mit Frankreich ein, durch den ihm ein Teil
von Berg ohne Düsseldorf garantiert wurde.
Wenn durch die zurückhaltende Politik F. W.s
das Ansehen des prcusi. Staates nach außen hin
nickt vermehrt wurde, so ermöglichten doch diese
Iabre der Rnhe eine um so kraftvollere Entwicklung
im Innern. F. W. ist der Schöpfer des preuß. Heers
und des preuß. Ofsizierkorps und hat auch dem
Beamtentum, der Finanzverwaltung, ja dem ganzen
preuft. Volke das Preußen eigentümliche Gepräge
verlieben. Von 38000 Mann brachte F. W. das
Heer auf 80000, eine Friedensstärke von beinahe
4 Proz. der Bevölkerung. Da er nur trefflich
geschulte Berufssoldaten unter seinen Fahnen zu
haben wünschte, beseitigte er die Landmilizen
seines Vaters und hob den Lebndienst des Adels
förmlich auf, indem er die adligen Leben in Allo-
dien umwandelte und dem Adel eine Steuer, den
fog. Lehnskanon, auferlegte. Die inländische Wer-
bung wurde systematisch georduet und geregelt durch
das sog. Kantonsystem (s. d.) von 1733. Daneben
blieb jedoch auch die ausländische Werbnng bestehen.
F. W. führte ferner das unbedingte Ernennuugs-
recht der Offiziere durch die Krone ein; zugleich
wurden an den Offizier gewisse Forderungen der
Bildung, der militär. und sittlichen Tüchtigkeit ge-
stellt, die früher ganz unbekannt gewefen waren.
Aus dem frondierenden, rohen und wüsten Land-
junkertnm des Ostens schuf F. W. eine monarchisch
gesinnte Aristokratie. Für die Verpflegung und
Ausbildung des Heers erließ der König feste Vor-
schriften; übereinstimmende Kleidung und überein-
stimmende Bewaffnung, gleiches Kommando und
gleiche Disciplin fanden erst jetzt Eingang. Eine
besondere Fürsorge widmete F. W. seiner Potsdamer
Riesengarde. - Um auch in der Verwaltung eine
Einheitlichkeit durchzuführen, fchuf der König 1723
das Generaldirektorium (s. d.) als ein Gesamtmini-
sterium für Finanzwesen, innere Verwaltung, Kriegs-
verwaltung, Handel, Gewerbe und Landeskultur;
gleichzeitig wurden in der Provinzialinstanz die
alten Kommissariate mit den Amtstammern ver-
einigt zu den Kriegs- und Domänenkammern. Zur
Kontrolle der gesamten Verwaltung, insbesondere