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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Gansfort - Ganzinstrumente
ein Männchen (Gänserich oder Ganter), das nach ^
drei Jahren durch ein anderes zweijähriges ersetzt ^
werden muß, während man die weiblichen Gänse ^
zur Zucht 4-5 Jahr ohne Bedenken benutzen kann. z
Jede Gans legt 15-25 weiße Eier, die man jedes-
mal nach dem Legen fortnimmt und erst dann in
einer Anzahl von 10 Stück derselben wieder unter-
legt, nachdem sie brütlustig geworden ist. Nach
28-30tägigem Brüten schlüpfen die jungen Gäns-
chen aus den Eiern; man füttert dieselben in den
ersten 24 Stunden nicht, dann mit etwas Brenn-
nessel oder anderm Grünfutter, ferner mit hart-
gekochtem, fein zerhacktem Ei, und giebt reichlich!
reines Wasser zu trinken. Nach acht Tagen füttert >
man Kleien mit etwas in Wasser angefeuchtetem
Gcrstenschrot und läßt es dabei nicht an Grünfutter
fehlen. Späterhin reicht man gekochte Kartoffeln,
Körnerfutter, auch Küchenabfälle. Gegenden in
Deutschland, wo die G. hauptsächlich im Großen
betrieben wird, sind Pommern, Ostfriesland, West-
preuhen, Elsaß und Oberhessen, in etwas kleinerm
Maßstabe auch in Mecklenburg, Oldenburg, Schle-
sien, Bayern und Württemberg. Im Ausland ist
die G. hervorragend in Böhmen, Ungarn, Polen
und Rußland. - Vgl. Säbel, Anleitung zur Hühner-
zucht und zur Züchtung der Truthühner, Gänse und
Enten (2. Aufl., Trier 1881). Wessel, Johs.
Gansfort, Vorläufer der Reformation, f.
Gant oder Vergantuug, im deutfcheu Recht
ursprünglich die gerichtliche Zwangsversteigerung,
Gantbaus das Haus, wo solche Versteigerungen
abgehalten wurden. Später wurde, uamentlich in
Süddeutschland, das Wort G. vielfach im Sinne
von Konkurs (s. d.) gebraucht und das Konkurs-
verfahren Gantprozeh, der Gemeinfchuldner
Gantmann genannt. In die deutfchen Reichs-
justizgesetze ist das Wort G., das iu der bayr. Prozeß-
ordnung und in der bad. Gesetzgebung Geltung er-
langt hatte, nicht aufgenommen worden. Ebenso-
wenig ist dies bezüglich der davon abgeleiteten
Ausdrücke aeschehen. Hier werden vielmehr nur
die Worte "Konkurs", "Konkursverfahren" und "Ge-
meinschuldner" gebraucht.
Gantang (auch Gantam, Ganton, Ganta).
1) Geldgröße der philippinischen Insel Mindanao.
Er begreift 25 Stück des daselbst allgemein als Geld
gebräuchlichen Kangan, einer groben Leinwand,
und wird auf 10 alte fpan. oder 10 mexik. Silber-
piaster gefchätzt, sodaß er zum Preise von 125 M.
für 1 1-3 Feinsilber ^ 30 M. 54'/" Pf. deutscke
Währung oder 17 Gulden 45^ Kr. österr. Währung
ist. - 2) Gewicht von verschiedener Schwere (zum
Teil auch Hohlmaß) mehrerer ostind. Inseln und
auf der Halbinfel Malaka; meist nur für schütt-
barc feste Körper, besonders Reis üblich. Auf
den Philippunschen Inseln ist G. ein kleines Maß
für Getreide, Kaffee und Kakao, sowie für Flüssig-
keiten als Maß für erstere drei Waren ^5 des
Cadan (s. Coyang), als Flüssigkeitsmaß ^ der
Tinaja, in beiden Fällen ---31. Auf 1 Pico (f. Pikol)
Weizen rechnet man 30 Gantas. In Batavia be-
greift im allgemeinen der G. 10 Cätties (Catje?)
^ ^10 Pikol --- 6,152 k^, in Bantam 32 Cätties ^
19,68? Kx, sodaß 1 G. von Bantam -- 3^ sonstige
batavische G. ist. Für die Insel Pulo-Pinang wird
der G. als ein auch für Flüfsigkeiten übliches Hohl-
maß von ^/gcx, Coyang angegeben, im Inhalt von
-- 4,4511. In Singapur ist der G. für feste und
flüssige Waren s^?? Coyang) ^ 1^4 altes engl.
Prockhaus' Konvcrsations-Lexikon. 14. Aufl.. VII.
Weingallon ^ 4,7^2 1. In der Stadt Malaka ist
der G. C/800 Coyang oder ^ "Maß", Maat) für
Reis ein Gewicht von 6 Holland. Troypfund ^
2,9531lF; 500 G. ^ 1 Last. In Palembang (auf Su-
matra) ist der G. (V"ao Coyang oder ^ Beli, Valy)
ein Gewicht von etwa 6 Cätties -- etwa 3,69i kF.
Für Queda (auf der Halbinsel Malaka) wird derG.
l'/24o Bahar) als ein Gewicht von 2 engl. Handels-
pfund ^ 907,2 ß angegeben. In Bandjermafsin (auf
Vorneo) ist der G. Reis (^.^ Last) eine Gewichts-
inenge von 13^/2 engl. Handelspfund ^ 6,043 Kx,
der G. Pfeffer 16 batav. Cätties ^- 9,843 K3. In
Mankassar (auf Celebes) ist der G. der Niederländi-
schen Handelsgesellschaft für Reis ein Gewicht von
11^/2 Holland. Troypfund -^ 5,66 kß, der G. der
Eingeborenen ^ "/g solcher G. oder 3,773 k^. Auf
den Sulu-Inseln wird der G. bei Reis an Gewicht
zu 4 chinef. Cätties oder ^25 chinef. Pikol gerechnet
-- 2,4i9 kF. Endlich bezeichnen die Niederländer mit
G. auch die Einheit des japan. Hohlmaßes für feste
und flüssige Waren, das Schoo (s. d.), ^ 1,8041.
Gantetet (frz., fpr. gangt'leh), Panzerhandfchuh;
in der Chirurgie eine Handbinde (veraltet).
Ganten, eine Brettervorrichtung zwischen zwei
Pfählen, mit drei Löchern für den Kopf und die
Hände eines Verurteilten, der in dieser gezwängten
Stellung der Verspottung des Volks preisgegeben
wurde' ähnlichen Zwecken dienten der Pranger oder
Kaak, die sog. Geige, der hölzerne Esel, die Beiß-
tatze u. s. w.
Ganterift oder Gantrisch, Gipfel der Stock-
hornkette in der Simmengruppe der Freiburg er
Alpen (f. Westalpen), erhebt sich 6 km südlich vom
Gurnigelbad (s. d.) auf der Wasserscheide zwischen
Saane und Simme zu 2178 ui Höhe. ^Gant.
Ganthaus, Gantmann, Gantprozetz, s.
Gantrifch, Berggipfel, s. Ganterist.
Ganymedes, in der griech. Mythologie der
Mundschenk und Geliebte des Zeus, Sohn des
Tros und der Kallirrhoe, Bruder des Ilos und
Assarakos, wurde nach der Ilias seiner Schönheit
wegen von den Göttern in den Olymp erhoben, um
den Becher des Zeus zu füllen. Nach andern Sagen
wurde er durch Zeus' Adler oder von Zeus selbst
in dessen wahrer Gestalt oder in der eines Adlers
entführt. Als Ort, wo der Raub geschah, wird das
Idagebirge angegeben. Aus der antiken Kunst ist
von einem Vronzewerk des Leocharcs (4. Jahrh,
v. Chr.), das den G. darstellt, wie er vom Adler des
Zeus emporgetragen wird, eine Nachbildung in einer
kleinen Marmorgruppe im Vatikan zu Rom erhal-
ten. Im Gemälde wurde der "Raub des G." dar-
gestellt von Correggio (Wien, Hofmuseum) und von
Rembrandt (Dresdener Galerie). G., den Adler
tränkend, bildete Thorwaldsen in Marmor (Museum
in Kopenhagen).
Gänze, eine Form der Noheisenstücke, s. Eisen
(Bd. 5, S. A27ll,) und Eisenerzeugung (Bd. 5,
Ganzes, s. Größe. lS. 925a).
Ganzfranz, s. Buchbinderei (Bd. 3, S. 651 d).
Ganzinstrumente, ein von Schafhäutl ein-
geführter Ausdruck; er bezeichnet die Normalformen
der Musikinstrumente, z. B. Blechblasinstrumente,
die infolge ihrer weitern Mensur (des Durchmessers
der Röhre) eine tiefere Tonlage einnehmen als die
enger mensurierten oder Halb in st rumcnte. Das
Verhältnis des Röhrendurchmefsers oben zu unten
ist bei den G. 1:20, bei den Halbinstrumenten
1:4 bis 1:8. (S. Vlasinstrumente.)
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