Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

591
Gastwirtschaftsschulen - Gas- und Wasserleitungsarbeiten
Behörde nach §. 33 der Gewerbeordnung erforder-
lich. Die Erlaubnis ist nnr dann zu versagen, wenn
gegen den Nachsuchenden Thatsachen vorliegen,
welche die Annahme rechtfertigen, daft er das Ge-
werbe zur Forderung der Vdllerei, des verbotenen
Spieles, der Hehlerei oder der Ilnsittlichkeit miß-
brauchen werde; oder wenn das zum Betriebe be-
stimmte Lokal wegen seiner Lage oder Beschaffenheit
den polizeilichen Anforderungen nicht genügt.
Die Landesregierungen sind befugt außerdem zu
bestiminen, daß die Erlaubnis zum Ausschauten
von Branntwein allgemein, die Erlaubnis zum Be-
triebe der G. oder zum Ausschenken von Wein, Bier
oder andern geistigen Getränken in Ortschaften von
weniger als )5>000 (f., sowie in solchen Ortschaften
mit größerer (5'inwoduerzahl, für welche dies durck
Ortsstatut festgestellt wird, von dem Nachweis eines
vorhandenen Bedürfnisses abhängig sein soll. Vor
Erteilung der Erlaubnis ist die Ort^polizci- und
die Gemeiudebebörde gutachtlich zu hören. Die G.
können durch die Ortspolizoibehörde angebalten
werden, das Verzeichnis der von ibnen gestellten
Preise einzureichen und in den Gastzimmern anzu-
schlagen. Die Preise dürfen jederzeit abgeändert
werden, bleiben aber so lange in Kraft, biv die Ab-
änderung der Polizeibebörde angezeigt und das ab-
geänderte Verzeichnis in den Gastzimmern ange-
schlagen ist. Auf Beschwerden Neisender wegen
^Überschreitung der verzeichneten Preise steht der
Ortspolizeibehörde eine vorläufige Entscheidung
vorbehaltlich des Rechtswegs zu ^- ^ der Gewerbe-
ordnung). Nach den neuern Gesetzen stebt dem Gast-
wirt ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten
Sachen des Gastes wegen der Forderung für Woh-
nung und Vewirtnug zu, nach der Deutschen Kon-
kursordn. 5>. 4l. ein Recht auf Abgesonderte Be-
friedigung (s. d.) im Konkurse. Nber die Haftung
der Gastwirte für die Sachen der aufgenommenen
Gäste s. Delitt.
Zur Förderung des Gewerbes bestehen an vielen
Orten Deutschlands G astwirtsv e re ine. Davon
gehörten (1893) 204 in 202 Ortschaften und mit etwa
17000 Mitgliedern dem Dentscken Gastwirts-
Verb and (gegründet 1873' Sitz in Berlin) an. Da-
neben bestehen besondere Landes- oder Provinzial-
verbände solcher Vereine in Baden (Vorort: Karls-
ruhe), Bayern'(Nürnberg), Württemberg (Stutt-
gart), Anhalt (Dessau), Königreich Sachsen lLeipzig;
gegründet 1887,1893 mit 2(500 Mitgliedern), Elsaß-
Lothringen (Straßburg), Schlesien ("Ostdeutscher
Gastwirtsverband" mit Vorort Breslau), derRhein-
Main-Verband (Darmstadt) und der Saar-Blies-
thaler-Verband. Ein "Internationaler Verein der
Gastbofsbesitzer" mit Mitgliedern (etwa 700) in
Deutschland, Frankreich, England u. s. w. hat seinen
Sitz in Köln. Einzelne Ortsvcrcine haben Gast-
, Wirtschaftsschulen (s. d.) errichtet.
In Holland, wie auch in Ostfriesland, bezeichnet
man mit Gasthaus (bolländ.FllstKo^) ein Hospital.
Vgl. Stab, Hotel, Restauration, G., ihre Verwal-
tung und Bedienung (Brem. 1885); von Liebenau,
Das Gasthofs- und Wirtshauswesen der Schweiz
in älterer Zeit (Zür. 1891). Zeitschriften: Das
Gasthaus, Organdes Deutschen Gastwirtsverbandes
(balbwöchentlich; Verl., seit 1871); Restanrant-und
Hotel-Revue (wöchentlich; Lpz., seit 1879); Der
sächs. Gastwirt (I.Iabrg., Drcsd.1892); Deutscher
Gastwirtskalender (17.Jahrg., Verl. 1^94). Weitere
Litteratur s. Hotelwesen.
Gastwirtschaftsschulen. Für die Gründung
voll G. war teils das Bedürfnis nach einer bessern
allgemeinen Ausbildung der Kellner- und Kock-
lehrlinge, teils auch der Wunsch maßgebend, dort,
wo Fortbildungsschulpflicht bestand, die Unterrichts-
stunden auf eine dem Gastwirtsgewerbe passende
Zeit zu verlegen. Die Unterrichtszeit ist Wochen-
tags an den mittlern Nachmittagsstunden von 3 bis
<l Uhr. Das Schnlgeid (an manchen Orten ist der
Unterricht unentgeltlich) schwankt zwischen 12-
20 3.1t. pro Halbjahr. Die schulen werden zumeist
von den Gastwirtsvereinen unterhalten und von den
Staats-und Stadtbebördeu, von letztern nament-
lich durch Gewährung kostenfreier Unterrichtslokale,
unterstützt. Der Unterricht erstreckt sich ans Rechnen,
deutsche, französische und englische Sprache, Buch-
führung und Wechsellehre, Gesetzesknnde, Geo-
graphie und Verkehrskunde, sowie Warenkunde, so-
! dann auf praktischen Unterricht über Führung und
Benehmen des Kellners, ^erviettenbrechen, Tafel-
decken und Servieren, solche schulen giebt es in
Deutfchlaud zu Dresden (gegründet 1875, Schuljabr
1892-93 125 Schüler), Magdeburg, Berlin, Ham-
burg, Leipzig (feit Ostern 1892), Bremen, Gera,
Ehemnitz lseit Ostern 1893).
Gasuhr, s. Gasmesser.
Gas- und Wasferleitultgsarbeiten, ein
Posten im Bauauschlag (s. d.), haben nach dem
"Baugewerkskalender" von 1893 folgende Preise:
Gasleitungen.
! 1) Beste geschweift Gasrohren inkl. Tichtmatcrial, exkl
! Verlegen: M.
! i laufender Meter Gasrohr 6mui..... 0,45
! 1 " " ,) 13 "..... 0,75
1 " " " 25 "..... 1,40
1 " i) " 50 " ..... 3,40
1 " " " 76 ...... 3,50
2) Oashaupthähne von Messing, inkl. Einsetzen
in die Leitnng:
1 Stück Gashauftthahu'." nini........ 2,50
i " " 13 "....... 3,50
1 " " 25 ........ 7,50
1 " " 50 "....... 22,00
1 " " 76 "....... 75,00
3) Schlüssel dazu uon........... 0,80-2,60
4)EiserneDeckenschcibemitaugegosselleulAnslaß 0,60-0,75
5) Für erforderliche Verbindungsstücke 25 -
3" Proz. Ailfschlag vom verlegten Nohrbetrage.
6) Arbeitslohn für Verlegen der Gasröhren:
1 laufender Meter Gasrohr 6-76 min . . 0,80-1,50
Wasserleitungen.
1) Gußeisernes Zuflußrohr (Truckrohr) iukl. Verlegen, Blei
nnd Dichtmaterial, Fenernng, Vorhalten der Werkzeuge uud
Verschnitt: M.
1 laufender Meter, 38-100 nain im Lichteu 3,50-9,00
2) Gußeisernes Abflußrohr, wie voriges:
1 laufender Meter, 63-200 inm im Lichten 3,50-10,0c
3) Innen und außen glasiertes Thonrohr inkl.
Verlegen, Dichtmaterial und Verschuitt:
1 lanfender Meter, 100-350 inui im Lichten 2,50-9,00
4) Abzweige bez. Flanschetts in Blei, Gnßeisen
nnd Thon werden mit 1 in der betreffenden Di-
mension anßer dem Maße berechnet.
5) Bugen, übergaugsrohre u. s. w. wie bei 4,
mit 0,50 m.
6) Erdarbciten, bis 1 in tief, pro lausender Meter 0,90
Erdarbeitcn, bis 1,50 ui tief, pro lanf. Meter 1,50
7) iHtcmmarbeiten werden besonders berechnet,
ch Bleizuflußrohr inkl. Verlegen, Lötzinn, Feue-
rung, Verfchnitt und Vorhalten der Werkzeuge:
1 laufender Meter, 13 uirn lichte Weite . . 1,75
1 > " 25 " " " . . 3,75
1 >' v 50 " u " . . 8,00
9) Vleiabstnßrohr, wie bei 8:
11auf.Met.Vleiabflußrohr,39uirnlichteWeite 2,75
1 " " " 50 " n )) 3,00
1 )> " " 76 " >' )> 5,00
1 >' " " 100 " " " 8,00
! 10) Klosettcinrichtlingen:
! 1 Klosett I. Klasse mit doppeltem Gernch-
> verschlnß, Fayeneebecken, gußeisernem Con-