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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Gefängniswesen
Ein neuer Anstoß zu Gefängnisreformen ging !
gegen das Ende des 18. Jahrh, von Amerika aus.
Hu Philadelphia entstand 1791 ein Gefängnis mit ,
H> Zellen, welches als "Bußanstalt" (konitentmi-v)
bezeichnet wurde. Seit jener Zeit spricbt man denn
auch in Europa, obwohl unpassend, von Pöniten- !
tiaranstalten und Po'nitentiarwesen. Nack den !
puritanischen Anschauungen der Quäker wollten sie
durck Einsamkeit das Gemüt von der Welt befreien j
und zu Gott zurückführen. Selbst die Arbeit konnte ^
aber nach diesen Anschauungen als Zerstreuung auf-
gefaßt werden und wurde auch in derTbat nach dem
ältern Pennfylvanischen Svstem dem Ver
brecher vorenthalten. Das ältere Pennsvlvaniscke
System bewährte sich scklecht und wurde in Penn-
sylvanien selbst bald wieder aufgegeben. Erst!
nach mehrern Iabrzehnten nabin man den alten!
Gruudgedanken modifiziert wieder auf. Es ent-
standen die beiden berühmten Einzelbaftanstalten
von Cherrv-Hill bei Philadelpbia oder die ti stücke
Bußaustalt (eröffnet 18-29) undvonPittoburgb oder
die Westliche Bußanstalt (seit 18^7". Nach diesem
neueru Pennsvlvanischen System wurde den Sträf-
lingen auch Arbeit gewährt, nicht als ein die!
Strafe erschwerendes Moment, sondern vielmebr
als Gegengewicht gegen die sonst für Gemüt und
Geist nachteiligen Wirkungen einer langdauernden
Vereinsamung im Kerker. Ferner milderte man
auch die Isolieruug durch Gefängni^besucke und
hielt nur auf Trennung der Verbrecher unter sich.
(S. Einzelhaft.)
Das System der Einzelhaft blieb nach seinem
Bekanntwerden in Europa keineswegs obne Gegner.
Ibren mächtigsten Stützpunkt fanden dieselben an
dem Widerspruch, den die pennsvlv. Behandlungs-
weise auf amerik. Boden selbst hervorgerufen batte.
Im Staate Neuyort war )8K'" da^ später berübml
gewordene Gefängnis von Auburn in Angriss
genommelr worden. In diesen: bildete sich nacl'
zahlreichen Versuchen ein 18^."" zunl Abschluß ge-
kommenes eigenes System, demzufolge die Ver-
brecher nur bei Nacht in gellen getrennt bleiben,
bei Tage indefsen unter dem l^esetze strengsten
Schweigens gemeinschaftlich arbeiten. Auch in an-
dern amerit. Anstalten, insbesondere in der gleich-
falls vielgenannten Anstalt von Sing-Sing lim
Staate Neunort), gelangte das sog. Auburnscke
oder Schweigsv stein s^il^ut ^M^m) zur Anwen-
dung. Da der Kostenaufwand für .Verstellung von
Schlafzellen ein viel geringerer war al5 für Ein
richtung von neuen Einzelhaftgefängnissen, so ent-
schied man sich in Europa vielfach fnrda^ Auburnfcke
System. Auf demselben beruheu die Strafanstalten
von Genf (1825)), von St. Gallen il8)i9" und zabl
reiche andere. Selbst ohne Einfübrung besonderer
Schlafzellen nabm man, wie in Preußen und 7vrant
reich, das unbedingte Schweiggebot an. Obwobl
nun nickt geleugnet werden kann, daß in Neinern
Anstalten, wie z.B. iu St. Gallen, auch mittels
des Auburnscken Systems gute Nesultate erreicht
worden sind, so bleibt dagegen dennoch der Vor-
wurf bestehen, daß das unbedingte Sckweiggebot
der menschlichen 'Natur widerstrebt, daß der Anreiz
zu Mitteilungen in der Tbatsacke der Gesellschaft
lichkeit der Verbrecher gar nicht zu ersticken ist und
deswegen zablreiche harte Disziplinarstrafen wegen
Übertretung des Schweiggebots vollstreckt werden
müssen, obwohl überbaupt nur der geringste Teil
von solchen l'ibettl'etllllgel! entdeckt werden taun.
Die Überzeugung, daß die strenge langjährige
Einzelhaft ein übelstand sei, führte zu einem neuen
System, welches darauf Bedacht nahm, alle Vor-
züge der Einzelhaft zu verwerten und alle Nackteile
derselben zu vermeiden. Dieses neue System ist das
von Sir Walter Crofton seit 1854 ins Werk gesetzte
Irische oder Progressivsystem, welches äußer-
lich sckon in England vorbereitet war, i'evv>em dort
185'! die Transportationsstrafe auf ein geringes
Maß beschränkt worden war. In England batte
man die Überzeugung gewonnen, daß die Einzel
baft böchstens auf ein Jahr Anwendung finden
dürfe, und späterbin war man sogar auf eine neun-
monatige Frist berabgegangen, nach deren Ablauf
gemeinsame Sträflingsarbeit im Freien eintreten
! sollte. Außerdem bestand in England die Einrich-
! tung, daß jeder Verbrecher, welcher sich gut be-
tragen, vor Ablauf seiner Strafzeit unter der Be-
dingung begnadigt werden konnte, daß er bei
schlechten! und liederlichem Lebenswandel sofort,
obne weitern Prozeß, in die Strafanstalt zur Ver-
büßung des Strafrestes zurückgebracht werden sollte,
i Vgl. .voltzendorsf, Die Deportation als Straf-
! mittel und die Verbrechertolonien der Engländer
und Franzosen, Lpz. 1859, und die Schrift des-
selben Verfassers, Die Kürzungsfähigkeit der^Frei-
deit^ftrafen und die bedingte Freilassung der (Hträf-
i linge, ebd. 1861.) Dieser Grundsatz ist auch durch
das Deutsche Reicksstrafgesetzb. ^tz. 2N--2li ange-
nommen worden. Danach können Verbrecher, welche
eine längere Gefängnis- oder Zuchthausstrafe ^
Festung ist ausgeschlossen - zu verbüßen haben,
nack Abbnßung von drei Vierteilen, mindestens aber
einem Iabr ibrer Strafe vorläufig entlassen werden,
wenn sie sieb gut geführt haben, jedoch nur unter
^ oem Vorbebalt, daß diese Vergünstigung bei schlech-
ter ,^'übrung des Entlassenen oder wenn derselbe
! den ibm bei der Entlassung auferlegten Verpflick
nmgen zuwiderhandelt, jederzeit widerrufen werden
tann mit der Wirkung, daß dann die volle Straf-
> dauer, welcke im Moment der Entlassung noch zu
^ verbüßen war, abgebüßt werden muß. Entlassung
sowobl al5 Widerruf erfolgen, erstere auf Grund
de^ Gutacktene" der Gefängnisverwaltung, durch
den Iustizminister. Ist die Strafzeit ohne Wider-
rnf der Entlassung abgelaufen, so ist die Strafe ver-
büßt. In England war also die Einzelhaft nur ein
Vorbereitnngvstadinm und die bedingte Freilassung
oder Beurlaubung der Gefangenen der Abfchluß
der sckweren "vreibeit^strafen. Auf dieser Grund
' läge erbaute Erofton fein neues System. Derselbe
^ sab ein, was schon vor ihm der Oberst Maconochie
^ zuerst gefordert: daß die bessernde Freiheitsstrafe
^ in ibrem Verlaufe von dem Verhalten des Sträf-
lings zum Teil abbangig gemackt werden müsse, daß
der fortschreitenden Besserung auch fortschreitende
Erleichterungen der >?aft entsprechen müssen, daß
das eigene Interesse an der Besserung dem Sträf-
linge durch äußere und merkliche Übergänge ver
sinnlickt werden, daß aus dem Bestrafungsprozeß
die Gesellfchaft die Überzeugung wahrfcheinlicker
Besserung und infolgedessen die Neigung zur Be-
schäftigung Entlassener schöpfen müsse, und endlich,
daß die evfabrung^geniäß schwierige Rückkehr von
der Gefangenschaft zur Freiheit so allmählich als
möglich gestaltet werden solle. Wegen dieses Fort-
schreitens von anfänglich größerer Strenge zu dar-
! auf folgender größerer Milde hat man das Irische
! System mit Neckt als ein Progressivsystem bezeichnet,