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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Geld
und daß die Umbildung der Naturalwirtschaft zu
einer vollständigen Geldwirtschaft (s. d.) sich nur
in einem langsamen Werdeprozeß vollzieht. Auf
hohen Kulturstufen zeigt dann auch diese Wirt-
schaftsform gewisse Schattenseiten, welche man vor-
zugsweise der Übermacht des G. als des Repräsen-
tanten des beweglichen Kapitals zuschreibt. (S.
Geldherrschaft.)
III. Als Geldstoff kann jede Ware dlenen, die
wegen ihrer allgemeinen Beliebtheit leicht wieder
abgesetzt werden, bequem und ohne an Wert zu ver-
lieren aufbewahrt werden kann und sich außerdem
nach Maß oder Zahl leicht teilen läßt. Für Volks-
stamme, deren beweglicher Reichtum hauptsächlich
aus Herden bestand, bot sich zunächst das Vieh als
geldartiges Vermittelungsgut dar, und man sieht
in der Ableituug des lat. Wortes i^cuniH (Geld)
von pccu5 (Vieh) eine Erinnerung an diese erste
Phase der Entwicklung des G. Außerdem aber
findet man in der alten wie in der neuen Zeit noch
zahlreiche andere Arten von unvollkommenen Geld-
waren: Biber- und Zobelfelle und anderes Pelz-
werk bei Iägcrvölkern, Kakaobohnen und Zinnstücke
bei den alten Mexikanern, Theeziegel in Hochasien,
Baumwollzeuge, Kupfer- und Eisenstäbe in Afrika,
Tabak in der ersten Periode der Kolonisation von
Virginien und Maryland, Kaurimuscheln in Indien
und Afrika u. s. w. Als die vorzüglichsten Geld-
stosse haben sich jedoch für alle Kulturvölker die Edel-
metalle Gold und Silber erwiesen. Ursprünglich
deruhte der Wert dieserMetalle auf ihrerVerwendung
;u Schmuck und Geräten, und sie wurden ihrer Selten-
heit wegen schon hoch geschätzt, ehe sie als G. dienten,
^ie hatten daher von vornherein einen hohen speci-
fischen Wert, d. h. einen großen Wert bei kleiner
Menge, und vor den ihnen hierin gleichen Perlen
und Edelsteinen besitzen sie, als Geldstoffe behandelt,
außer dem Vorteil der Teilbarkeit und Wiederzu-
sammensetzbarkeit noch den wesentlichen Vorzug,
daß ihr Wert wegen der Gleichartigkeit ihrer Ma-
terie dem Gewicht einfach proportional ist und daß
sie durch den Gebrauch wenig abgenutzt werden. Auch
die Besonderheiten der Farbe und des Klanges, die
Dauerhaftigkeit des Gepräges und die leichte Kon-
trollierbarkeit in Bezug auf Qualität und Gewicht
bat wesentlich zur Einführung und Verbreitung des
Edelmetallgeldes beigetragen. So waren Gold und
Silber mehr als ein Jahrtausend vor Christi Ge-
burt in Vorderasien als G. im Gebrauch, jedoch
lange Zeit nur in Form von Barren und Ringen von
annähernd abgestuftem Gewichst. Erst im 7. Jahrh,
v. Chr. begann sin den griech. Städten Kleinasiens)
die Prägung von Münzen (s. Münze und Münz-
wesen), d. h. es wurden zuerst Goldstücke, dann
auch Silberstücke zur Garantie ihres Gewichts und
ibrer Feinheit mit einem staatlichen Stempel ver-
sehen und dadurch ausschließlich für den Gelddienst
bestimmt. Jedoch zogen gerade die Hauptvertreter
des damaligen Welthandels, die Phönizier und ihre
Kolonien, noch lange das Barrengeld dem gepräg-
ten vor, wie denn auch bis auf die neueste Zeit in
(5hina das Hauptgeld aus Silberbarren bestand
(erst 1889 ließ China in Birmingham Sildermünzen
prägen) und auch in Hamburg bis 187^ die Mark
Banco durch Barrensilber repräsentiert wurde. In
Rom wurden Silbermünzen erst seit dem I. 268
v. Chr. und die ersten Goldmünzen erst später ge-
schlagen, nacbdcm vorher nur Kupfer die Rolle de5
GeldstoM gespielt hatte.
IV. Bezüglich des Geldwerten ist zunächst
daran festzuhalten, daß jedc^ache, die als G. dienen
soll, Wert besitzen muß. Dieser Wert kann nun aller-
dings künstlich mittels des öffentlichen oder privaten
Kredits gefchaffen werden, aber als vollkommenes
G. ist doch nur dasjenige zu betrachten, welches
seinen vollen Wert in seinen: Stosse selbst trägt. Es
ist dies der Fall, wenn das geprägte G. und das
durch Einschmelzung desselben gewonnene Barren-
metall, abgesehen allenfalls von einer kleinen, durch
die Prägungskosten bedingten Differenz, den sog.
Prägc- oder Schlags ch atz (s. Münze und Münz-
wescn), gleichwertig sind, oder mit andern Worten,
wenn der Real-, Sach- oder Stoffwert des G.
dem Nominal-, Nenn- oder Prägungswert
desselben gleich ist. Diese Bedingung stellt man ganz
besonders an das eigentlicheWährungsgeld oder
Courantgeld (s. Courant), welches das Haupt-
zahlungsmittel des Landes (die Landesvaluta)
bildet und von den Staatsangehörigen in jedem Be-
trage zum Nennwerte angenommen werden muß.
Welche Währung (s. d.) ein Land hat, ob sie eine
Gold-, Silber- oder Doppelwährung (s. die einzelnen
Artikel) ist, hängt lediglich davon ab, ob dieses Wäh-
rungsgeld aus Gold, Silber oder aus beiden Metallen
zugleich hergestellt wird. Weicht der Sachwert des G.
durch absichtliche unterwertige Prägung oder durch
Rückgang des Preises der Edelmetalle von dem
Nennwert desselben bedeutend ab, so wird das G. in
gewissem Grade zum Kreditgeld, weil nun sein
Nennwert nicht mehr voll sachlich begründet ist. Aber
die Macht, welche der Staat durch die Verleihungder
Währungseigenschaft auf die Wertbestimmung einer
Geldart ausüben kann, ist so groß, daß wirklich ein
beträchtlicher Unterschied zwischen dem Nennwert
derselben und ihrem innern Stoffwert aufrecht erhal-
ten werden kann, ja daß sogar, wie das Papiergeld
(s. d.) mit Zwangskurs beweist, Währungsgeld ohne
allen stofflichen Wert, sich in Umlauf zu behaupten
vermag. Der ^taat nimmt eben das Kreditgeld
nicht nur selbst bei seinen Kassen zum Nennwert an,
sondern er giebt auch allen Schuldnern das Recht,
ihre Gläubiger mit diesem G. zu seinem Nennwerte
zu bezahlen, sodaß es für die erstern privatwirtschaft-
lich unzweifelhaft diefen Wert wirklich besitzt, wenn
es auch innerlich minderwertig ist.
Gewi^e Münzen haben nur den Charakter von
Handelsgeld, d. h. es ist ihnen von Staats wegen
keinerlei Zahlungskraft beigelegt, sondern ihre An-
nahme und Bewertung ist dem freien Übereinkommen
überlassen. Ihr Wert in dem gesetzlichen Währungs-
geld wird deshalb als Handels wert und insofern
er im Kurszettel ausgedrückt wird, als Kurswert
bezeichnet. Dabin gehören die im Lande selbst ge-
prägten Handels- oder Fabrikationsmünzen
(s. Münze und Münzwesen) und die im Inlande kur-
sierenden ausländischen Geldsorten. Dient eine
Geldeinheit nur zur Verrechnung, ohne daß sie
wirklich durch Münzen repräsentiert wird, so nennt
man sie Rechnungsgeld (s. d.).
Als eine untergeordnete Geldart ist noch die
Scheidemünze (s. d.) zu nennen, die zu kleinern
Zablungen verwendet wird. Ihrer Unterwertigkeit
wegen darf dieselbe nur auf Rechnung des Staa-
tes, nicht für Privatrechnung geprägt werden. Da-
gegen ist es durchaus zweckmäßig/daß die Münz-
i anstalten, insoweit sie nicht für Staatsrechnung
! beschäftigt sind, vollwertiges Währungsgeld und
! Handelsmünzen für jeden Privaten, der Barren