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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Gendarmerie - Genealogie
Hauptwaffe führte, fo nannte man jeden einzelnen
mit seiner Gefolgschaft eine "vollzählige Lanze"
(lipics fournie). Ludwig XIV. beseitigte die "Ge-
folgschaften" und teilte die F6N3 ä'üi-ines in be-
sondere ausschließlich aus Edelleuten bestehende
Compagnien ein, die zu den königl. Haustruppen
(s. Naiäon äu roi) gehörten. Unter mancherlei For-
mationsveränderungen, bei denen sie aber stets die
eigentliche schwere Reiterei bildeten, bestanden sie
bis zur Franzosischen Nevolntion, die ihre Auflösung
herbeiführte. Der Name Gendarm ging uunmehr auf
die mit der Handhabuug des Dienstes der allgemei-
nen Sicherheit betraute Truppe, die frühere Mnx;-
<;Iiku83L6, über, was bald in andern Ländern Nach-
ahmung fand, fodaß die Bedentnng der G. als be-
waffuete Organe der öffentlichen Sicherheit jetzt all-
gemeiu geworden ist. In Preußen hatte bis 1806
ein Kürassierregiment den Sondernamen G. und
galt als eine Art Gardetruppe. Seit 1809 wurden
in den meisten dentschen Staaten, der in Frankreich
getroffenen Einrichtung entsprechend, G. zu Pferde
und zu Fuß aufgestellt, welche den Sicherheitsdienst
namentlich auf dem Laude (s. Feldpolizei) zu ver-
sehen habeu; die früher ähulichen Zwecken dienenden
Organisationen, wie Landjäger, Landreuter, Land-
dragoner, Polizeihusaren u. s. w., gingen in der Gen-
darmerie auf. Nach schwierigen Vorarbeiten kam
in Preußen das Gendarmerieedikt vom 30. Juli
1812 zum Abschluß, welches seine Ergänzung und
vollständige Ausführung in dem Gefetz vom 30. Dez.
1820 fand; fo wurden dann die G. auch in allen neu
erworbenen Landesteilen eingeführt.
Über die Bedentung der Fe logend arm erie und
Leibgendarmerie f. diese Artikel. - Vgl. .hecker,
Lehrbnch des deutscheu Militärstrafrechts (Stuttg.
1887), sowie Stengel im "Wörterbuch des Verwal-
tungsrechts" (2 Bde., Freib. i. Br. 1889-90).
Gendarmerie, s. Gendarmen.
Gendebicn(spr.schangd'biäng), Alexandre, belg.
Staatsmann, geb. 4. Mai 1789 zu Mons, wurde 1811
Advokat iu Brüssel, wo er mit zur Gründung der gegen
das Holland. Regiment gerichteten kath. Liberalen
Union wirkte und nach dem Ausbruch der franz. Iuli-
revolution anfänglich den Röunionisten förderlich
war. Nach den ersten Ruhestörungen zu Brüssel im
Aug. 1830 war er Mitglied der Kommission, die dem
König Wilhelm die Beschwerden des belg. Volks
vortrug, aber unbefriedigt nach Brüssel zurückkehrte.
Hier suchte G. gleichfalls vergeblich den Prinzen von
Oranien zu bestimmen, sich znm König der Belgier
erwählen zulassen. Während der Septemberkämpfe,
am 25., bildete er mit van de Weyer, Rogier und
d'Hooghvoorst die erste proviforifche Regierung. Im
Nationalkongreh vertrat er den Bezirk Mons,
stimmte für die Unabhängigkeit Belgiens, die mon-
archische Staatsform und für beständigen Aus-
schluß der Oranien-Nassauischen Dynastie. Im Dez.
1830 und Jan. 1831 verhandelte er in Paris wegen
der sofortigen Anerkennuug des neuen Staates und
der bevorstehenden Wahl des Sohnes Ludwig Phi-
lipps, des Herzogs von Nemours, zum König der
Belgier, kehrte jedoch unverrichteter Dinge zurück.
Nach Einsetzung des Regenten wurde G. Erster Prä-
sident des Brüsseler Appellhofs und Iustizminister,
legte jedoch diese Amter bald wieder nieder, setzte
sich fortan in entschiedene Opposition gegen den
Gang der belg. Politik und war lange in der Kam-
mer der Abgeordneten als Deputierter von Mons
der Leiter derer, die gegenüber Holland die Sachen
aufs äußerste treiben wollten. Nach der Annahme
des Traktats der 24 Artikel (19. März 1839) trat
G. vom polit. Schauplatz ab. Er starb 6. Dez. 1869.
- Vgl. Iuste, ^Ioxanäi'6 O. (Vrüss. 1874).
Gendron (spr. schangdröng), Auguste, franz.
Maler, geb. 1818 zu Paris, Schüler von Paul
Delaroche, hielt sich 6 Jahre in Italien auf, wo er
feine ersten Bilder ausführte. Nach Frankreich
zurückgelehrt, malte er besonders Darstellungen von
weiblichen Gestalten, Feen, Nixen, Elfen und andere
Phantasiegebildc der nord. Mythologie. Die ro-
mantische Stimmung paart sich in diesen bei nicht
eben sehr kräftigem Ton mit feiner Technik. Ferner
schuf er: Begräbnis der heil. Katharina (1817),
Tiberius auf Eapri (1851), Sonntag in Florenz im
15. Jahrh. (1855), Bestattung einer jungen Vene-
tianerin (1859), Dankopfer an Ltskulap, Tribut der
Athener an den Minotanros (1876). <^e'me Haupt-
werke sind die acht Wandgemälde in einem Vorzim-
mer des Rechnungshofs (1871 durch Brand vernich-
tet), der Plafond eines Saales im ehemaligen
Staatsministerium und die dekorativen Malereien
in der Kirche St. Gervais und im Louvre. G. starb
12. Juli 1881 in Paris.
<5sno (frz., fpr. fchähn), Zwang, den man sich
oder andern auflegt; 8an8 Föne, ungezwungen,
geradezu; genieren (fpr. fchen-), lästig fallen,
beengen; fich genieren, sich Zwang auflegen,
Umstäude machen; ALuaut, lästig, beengend.
Genealogie (grch.), die Wissenschaft von Ur-
sprung, Folge und Verwandtschaft der Gefchlechter,
ist, insofern sie es namentlich mit merkwürdigen,
einflußreichen Geschlechtern zu thun hat, ein wich-
tiger Teil der Geschichte. Sie zerfällt in einen theo-
retifchen Teil, der die Lehre von den genealog.
Grundfätzen enthält, und einen praktifchen, die Ge-
fchlechter selbst darstellenden. Zur Versinnlichung
der Abstammung und Verwandtschaft dienen die
Stammbäume (s. d.) und die Genealogischen Ge-
schlechts- oder Stammtafeln (s. d.). Eine andere
Einrichtung haben die Ahnentafeln (s. d.). Wichtig
ist die G. auch in perfönlicher und rechtlicher Be-
ziehung, wenn es sich um gewisse, aus der Ver-
wandtschaft abzuleitende Ansprüche handelt; so
namentlich bei Erbschaftsstreitigkeiten. Die ältesten
Spuren der G. finden sich in den Stammverzeich-
nissen der Helden der Alten Welt, und schon die
Israeliten hatten eigene Beamte zur Anfertigung
von lHtammverzeichnissen. Weiter ausgebildet wurde
sie durch die Gliederung der Staatsbürger in ver-
schiedene, zum Teil bevorzugte Klassen. Der Mangel
an Kritik in der Geschichte und die Sucht, den Gro-
sien zu schmeicheln, brachte seit dem 15. Jahrh, die
sinnlosesten Fabeln in die G. Ahnen wurden er-
logen und manche Geschlechter nicht nur auf die
Zeit Karls d. Gr., sondern sogar auf die Helden des
Trojanischen Krieges zurückgeführt. Indessen ver-
mögen nur wenige Familien der regierenden Fürsten-
häuser und des hohen Adels ihre Ahnen über das
11. Jahrh, zurückzuführen, weil erst um diese Zeit
Familiennamen vorkommen,die im 12. und13.Jahrh.
nach und nach gewöhnlicher wurden. Bekannt als
voll von falfchen Angaben ist namentlich Rürners
"Thnrnier-Vuch" (Franks. 1566). Auch Reusner
und Henniges, Ende des 16. Jahrh., konnten sich
in ihren genealog. Arbeiten zu keiner wirk/ich histor.
Auffassung erheben.
Eine lichtvollere Behandlung der G. begann zu-
erst in Frankreich durch DucrMne, Saint-Marthe,