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Goldchlorür – Goldene Rose
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Golschloride'
Die Verbindungen des Goldes mit Brom und Jod sind den Chlorverbindungen analog; das Goldjodid ist sehr unbeständig.
Goldcyanide.
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a. Goldcyanür, AuCy, entsteht beim Fällen einer sauren Lösung von
Goldchlorid mit Cyankalium oder beim Eindampfen einer Lösung von Goldchlorid mit Quecksilbercyanid und Auslaugen des Rückstandes mit Alkohol als
gelbes unlösliches Pulver; es löst sich in Alkalicyaniden zu krystallisierbaren Doppelsalzen. Kaliumgoldcyanür,
KAuCy2, entsteht auch beim Lösen von Knallgold in Cyankalium; es bildet große gelbe prismatische
Krystalle. –
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b. Goldcyanid, AuCy3 + 3 H2O, weiße
luftbeständige, in Wasser leicht lösliche Blätter. Man fällt Kaliumgoldcyanid mit Silbernitrat, entzieht dem Niederschlag durch kalte Salzsäure das
Goldcyanid und läßt verdunsten. Kaliumgoldcyanid, KAuCy4,
krystallisiert mit 1½ Molekülen Wasser in tafelförmigen Krystallen, wenn man eine möglichst neutrale Lösung von Goldchlorid in eine heiße Lösung von
Cyankalium gießt.
Die Cyanverbindungen des Goldes finden Anwendung bei der galvanischen Vergoldung.
Golddraht, s. Draht (Bd. 5, S. 480 a), Gold (S. 123 b).
Golddruck. Der Druck in Gold, Silber, Kupfer u. s. w. erfolgt auf dem Wege des Buch- wie des Steindrucks in der Weise, daß
man mit einer konsistenten Firnisfarbe die Schrift u. s. w. vordruckt und sie dann entweder mit fein pulverisierter Bronze überreibt, die auf der
Vordruckfarbe fest haften bleibt, oder mit fein geschlagenem Blattmetall belegt. Ein späteres Satinieren der Drucke erhöht den Glanz der Bronze wie des
Blattmetalls. Neuerdings hat man auch versucht, Bronze direkt zu verdrucken, sie also gleich zu einer druckfertigen Farbe zu präparieren, jedoch ohne
befriedigendes Resultat. Der G. auf Buchdecken erfolgt zumeist mit Blattgold; doch hat man neuerdings besonders für den Aufdruck an Ornamenten
durch Bronzen verschiedener Nuancen schöne Wirkungen erzielt. Auch in diesem Fall muß die Bronze aufgestrichen (aufgepudert) werden.
(S. Buchbinderei, Bd. 3, S. 652 a und Bronzedruck.)
Golde, tungus. Volksstamm am Flusse Amur in Ostasien, von der Mündung des Sungari östlich bis zu der des Flusses Gorin
sowie auf chines. Gebiet längs des Sungari bis zur Stadt Sansin, und längs des Ussuri bis 44° 45' nördl. Br. Ihre eigentliche Heimat scheint das
Ussurigebiet zu sein. Bei den Chinesen heißen sie Jü-phi-ta-tse, d. i. Fischhäuter, weil sie sich zum Teil (besonders
die am Amur) mit Fischhäuten kleiden. Sie selbst nennen sich am Ussuri Chodseng. Ihre Zahl beträgt auf russ. Gebiet 2500 Seelen; die Sprache steht
unter allen tungus. Dialekten dem Mandschu am nächsten. Die G. sind Schamanen, erweisen dem Bär, Tiger und Panther göttliche Verehrung und leben
in Polygamie. Ihre Hauptbeschäftigung ist Fischfang und Jagd, doch sind sie auch in Schmiede- und Tischlerarbeiten geschickt, überhaupt fehlt es ihnen
nicht an Gewandtheit und geistigen Fähigkeiten. Vor der Vereinigung des Amurgebietes mit Rußland standen die G. unter mandschurischen Beamten,
zahlten aber ↔ schon Rußland einen Tribut (Jassak) an Zobelfellen. – Vgl. von Schrenck, Reisen und Forschungen im Amurlande
(Bd. 3, Lief. 1, Petersb. 1881).
Goldelixir, Bezeichnung für diejenige Materie, mittels deren die Alchimisten vorgaben, unedle Metalle in Gold verwandeln zu
können; dann aber auch gleichbedeutend mit Goldtinktur (s. d.).
Golden, Golden City (spr. gohld'n ßiti), Hauptort des County
Jefferson im nordamerik. Staate Colorado, 18 km westlich von Denver, am Clear-River, ist Eisenbahnknotenpunkt, Sitz der Staatsbergbauschule, hat
(1890) 2383 E., Schmelz-, Glas-und Backsteinwerke sowie bedeutenden Bergbau.
Goldene Aue, Güldene Aue, Teil des Helmethales in Thüringen, zieht sich verbreiternd
von Nordhausen bis Sangerhausen und Artern, im N. vom Südharz, im S. vom Kyffhäuser-Gebirge und dessen westl. Ausläufern begleitet. Die G. A. ist
ein sehr fruchtbares und anmutiges Thal, hat eine Höhe von 145 bis 180 m und war wahrscheinlich mit dem östlich gelegenen Rieth ehedem
Meeresboden. – Vgl. Dietrich, Merkwürdigkeiten der Güldenen Aue (Roßla 1879).
Goldene Bulle (lat. bulla aurea), zunächst das nach Art einer Medaille doppelseitig
geprägte goldene Siegel, welches im Mittelalter seit dem 9. Jahrh. besonders wichtigen oder feierlichen Urkunden, namentlich der Kaiser, angehängt zu
werden pflegte, dann aber auch eine mit dem goldenen Siegel versehene Urkunde selbst (s. auch Bulle
und Chrysobullon). Die berühmteste G. B. ist die in lat. Sprache abgefaßte Kaiser Karls IV., die nach längern Vorberatungen in ihrem
Hauptteile auf dem Reichstage zu Nürnberg 10. Jan., in einem zweiten Teile auf dem Reichstage zu Metz 25. Dez. 1356 festgestellt und angenommen
wurde, ein großes Verfassungsgesetz des Deutschen Reichs, das als solches in seinen Grundlagen bis zu dessen Auflösung 1806 gegolten hat. Es sind
hier namentlich die Rechte der Kurfürsten (s. d.) geregelt worden, vor allem ihr ausschließliches Recht, den röm.-deutschen König
und künftigen Kaiser zu wählen, wie es sich seit dem großen Interregnum allmählich herausgebildet hatte, und die Formen, in denen solche Wahl zu
geschehen hatte. Auch über den Landfrieden wurden darin Bestimmungen getroffen und alle Innungen und Städtebündnisse verboten. – Vgl. von
Olenschlager, Neue Erläuterung der güldnen Bulle (Frankf. 1766); O. Harnack, Das Kurfürstenkollegium bis zur Mitte des 14. Jahrh. Nebst kritischem
Abdrucke der ältesten Ausfertigung der G. B. (Gieß. 1883).
Goldene Horde (russ. Zolotája Ordá), Name des Heerlagers Dschutschis, des ältesten
Sohnes Dschingis-Chans, wahrscheinlich benannt nach dem goldenen Zelte des Chans. Sie begründete das Chanat Kiptschak
(s. d.) oder das Reich der G. H.
Goldener Chersones, s. Birma (Bd. 3, S. 28 a).
Goldene Rose (lat. rosa aurea), die alljährlich am vierten Fastensonntag (Lätare),dem
sog. Rosen-
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 127.