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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Goldschlägerei – Goldschmiedekunst

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Goldscheidung'

Die Quartation beruht auf der Löslichkeit des Silbers und der Unlöslichkeit des Goldes in Salpetersäure. Für dieses Verfahren ist eine Legierung von 1 Teil Gold, 3 Teilen Silber oder besser 2 Teilen Gold und 5 Teilen Silber erforderlich. Die Quartation ist, wegen der Verwendung der Salpetersäure, bedeutend kostspieliger als das Affinieren, sie wird daher nur noch sehr selten ausgeführt. Das dabei in Anwendung kommende Verfahren ist eine in den Großbetrieb übersetzte Goldprobe (s. d.). Zu erwähnen ist noch die G. durch das Chlorgasverfahren und durch Elektrolyse. Das in verschiedenen Münzen ausgeführte Chlorgasverfahren besteht darin, daß unreines Gold unter einer Decke von Borax in einem Tiegel eingeschmolzen und dann mit Chlorgas behandelt wird. Hierbei verflüchtigen sich die fremden Metalle in Form ihrer Chloride, das Silber geht als Chlorsilber an die Oberfläche, während das reine Gold unter der Chlorsilberdecke zurückbleibt. Die elektrolytische Scheidung gründet sich darauf, daß das in Plattenform gebrachte Scheidegold als Anode in ein Bad von Goldchlorid gehängt wird, während als Kathode eine Platte aus hochfeinem Gold verwendet wird. Sobald der Strom in Wirkung tritt, löst sich reines Gold von den Scheidegoldplatten und schlägt sich auf den Feingoldplatten nieder, während die das Gold verunreinigenden Platinmetalle schlammförmig sich absetzen.

Goldschlägerei, die Fabrikation des Blattgoldes (s. d.).

Goldschlägerhaut, das bei der Fabrikation des Blattgoldes (s. d.) gebrauchte, von Fett gereinigte, auf einen Rahmen gespannte und getrocknete oberste Häutchen des Blinddarms der Rinder.

Goldschleie, Fisch, s. Schleie.

Goldschmid, s. Fabricius, Georg.

Goldschmidt, Levin, Jurist, geb. 30. Mai 1829 in Danzig, studierte Rechtswissenschaft in Berlin, Bonn und Heidelberg, trat dann in den praktischen Justizdienst, habilitierte sich 1855 in Heidelberg, wurde hier 1860 außerord., 1866 ord. Professor. 1870 ward G. zum Rat bei dem Bundes- (spätern Reichs-)Oberhandelsgericht zu Leipzig ernannt, 1875 als ord. Professor der Rechtswissenschaft mit dem Charakter eines Geh. Justizrats nach Berlin berufen. G. war 1873 Schiedsrichter für den Deutschen Kaiser in der zwischen England und den Vereinigten Staaten streitigen San Juan-Frage, Referent der 1874 eingesetzten, aus fünf Mitgliedern bestehenden Reichskommission für Begutachtung von Plan und Methode eines Bürgerlichen Gesetzbuchs und verfaßte das vom Institut de droit international 1874–75 angenommene Reglement für internationale Schiedsgerichte. 1875–77 war G. Abgeordneter der Stadt Leipzig für den Deutschen Reichstag, wo er der national-liberalen Partei angehörte. G.s litterar. Arbeiten bewegen sich vorzugsweise auf den Gebieten des röm. und Handelsrechts. Außer zahlreichen Monographien und Abhandlungen in Fachzeitschriften, vorwiegend in der von ihm 1858 gegründeten «Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht» (Erlangen und Stuttg., seit 1858, bisher 40 Bände mit zahlreichen Beilageheften), veröffentlichte er «Untersuchungen zu I. 122, §. 1. D. de V. O.» (Heidelb. 1855), «Kritik des Entwurfs eines Handelsgesetzbuchs für die preuß. Staaten» (2 Abteil., ebd. 1857), «Gutachten über den Entwurf eines Deutschen Handelsgesetzbuchs nach den Beschlüssen ↔ zweiter Lesung» (Erlangen 1860), «Der Lucca-Pistoja-Aktienstreit» (Frankf. a. M. 1859; Nachtrag 1861), «Encyklopädie der Rechtswissenschaft im Grundriß» (Heidelb. 1862), «Handbuch des Handelsrechts» (3. Aufl., Stuttg. 1891 fg.), G.s Hauptwerk; ferner «Das dreijährige Studium der Rechts- und Staatswissenschaften" (Berl. 1878), «Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Studien und Vorschläge» (Stuttg. 1882), «Rechtsstudium und Prüfungsordnung» (ebd. 1887), «Die Haftpflicht der Genossen und das Umlageverfahren» (Berl. 1888), «System des Handelsrechts» (4. Aufl., Stuttg. 1892), «Universalgeschichte des Handelsrechts», Bd. 1 (ebd. 1892).

Goldschmidt, Meyer Aaron, dän. Schriftsteller, geb. 26. Okt. 1819 zu Vordingborg, redigierte 1840–46 das Witzblatt «Corsaren», dann die Zeitschriften «Nord og Syd» (1847–59) und «Hjemme og Ude» (1861 begonnen). Er starb 15. Aug. 1887 in Kopenhagen. Seine Novellen: «En Jöde» (1845), «Hjemlös» (1852–57),«Arvingen» (neue Aufl. 1867), «Ravnen» (1866) mit dem Epilog «Maser» (1869), «Fortällinger og Skildringer» (1863–65), «Smaa Fortällinger» (3. Aufl. 1869) und «Smaa Skildringer" (1887) zeugen von scharfer Beobachtungsgabe. Von besonderm Interesse sind seine Judentypen. Außerdem veröffentlichte er mehrere Reihen Reisebilder, z. B. «Fortällinger og Birkelighedsbilleder» (2 Sammlungen, 1877 u. 1883), sowie einige dramat. Dichtungen («En Skavank», «I den anden Verden» und «Rabbien og Ridderen» u. a.), die in Kopenhagen zur Ausführung gelangten. Lebenserinnerungen und die Entwicklung seiner Weltanschauung bot er in «Livs-Erindringer og Resultater» (2 Bde., 1877). G. gehört zu den besten dän. Erzählern. Eine Anzahl seiner kleinern Erzählungen wurden verdeutscht von Reinhardt (2 Bde., Brem. 1874) und Peters («Avrohmche Nachtigal», ebd. 1875).

Goldschmidt, Otto, Komponist, geb. 21. Aug. 1829 in Hamburg, besuchte das Konservatorium zu Leipzig und vermählte sich 1852 mit Jenny Lind (s. d.), mit welcher er 1851 eine Kunstreise durch Amerika gemacht hatte; nach ihrem Tode (1887) veranlaßte er die Herausgabe ihrer Biographie (1891; deutsch, 2 Bde., Lpz. 1891). Seit 1858 lebt G. in London, wo er 1863 Professor und später Viceprincipal an der Royal Academy of Music wurde und 1876 den «Bach Choir» gründete, den er bis 1886 leitete. 1863 und 1866 war er Dirigent der Niederrheinischen Musikfeste in Düsseldorf, 1866 des Musikfestes in Hamburg, Seine Kompositionen bestehen in Klavierkonzerten und andern Pianofortestücken, Liedern, Trios und dem Oratorium «Ruth».

Goldschmidt-Lind, s. Lind, Jenny.

Goldschmied, Käfer, s. Goldkäfer.

Goldschmied, mehrere Theologen, s. Aurifaber.

Goldschmiedekunst, dasjenige Kunstgewerbe, welches sich mit der Verarbeitung der Edelmetalle, namentlich des Goldes und Silbers, der Fassung edler Gesteine und Perlen beschäftigt. Aber auch die aus Platin, Bronze, Kupfer, Aluminium, Nickel und andern minderwertigen Metallen, selbst die aus Eisen und Stahl gefertigten Erzeugnisse, wenn sie fein durchgebildet sind und dem Arbeitsgebiet der G. angehören, werden unter ihrem Namen mit einbegriffen. Bei dem hohen Werte der Edelmetalle müssen sich natürlich die Erzeugnisse der G. nur aus Gegenstände mäßiger Größe, z. B. auf Geschmeide zur Schmückung des menschlichen Körpers und auf

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 136.