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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Goethe-Gesellschaft - Gotische Gesetzgebung

und B. Suphan angehören. Bisher konnten dank der Arbeitsteilung unter etwa 50 Gelehrte Deutschlands und Österreichs schon 40 Bände veröffentlicht werden. - Eine Erweiterung erfuhr das G. durch die Stiftung der Freiherren Ludw. und Alex. von Gleichen-Rußwurm, die 7. Mai 1889 der Frau Großherzogin das Schiller-Archiv zu Greifenstein ob Bonnland zur Aufnahme in das G. übergaben: seitdem führt dieses den Namen Goethe- und Schiller-Archiv.

Dem Archiv ist zugleich die Bestimmung gegeben, als Centralstelle für Erhaltung und Verwertung aller aus der Goethe-Schillerschen Litteraturperiode sowie auch aus den ihr folgenden Perioden stammenden Dokumente zu dienen und sich so zu einem Archiv der nationalen Litteratur zu erweitern. Auch diese Bestrebungen waren mit Erfolg gekrönt: durch Kauf oder Schenkung sind bisher unter vielem andern der Briefwechsel Goethes und Schillers, die reichen Goethe-Papiere des Kräuterschen Nachlasses, wertvolle Briefsammlungen aus Herders und Wielands Nachlaß, Karl Immermanns, Fr. Hebbels, Otto Ludwigs, Ed. Mörikes u. a. Nachlaß in den Besitz des G. gelangt, das seit dem 5. Mai 1890 auch die sämtlichen, für die Goethe-Schillerzeit litterarhistorisch wichtigen Handschriften der großherzogl. Bibliothek aufbewahrt.

Goethe-Gesellschaft, s. Deutsche Goethe-Gesellschaft.

Goethe-Haus, s. Goethe-National-Museum.

Gothein, Eberhard, Kulturhistoriker, geb. 29. Okt. 1853 in Neumarkt in Schlesien, studierte seit 1872 in Breslau und Heidelberg, habilitierte sich 1878 an der Universität Breslau für Geschichte, ließ sich später als Privatdocent in Straßburg nieder, bereiste zu Studienzwecken längere Zeit Italien und wurde 1885 Professor der Volkswirtschaftslehre in Karlsruhe. Seit Ostern 1890 ist G. ord. Professor der Staatswissenschaften in Bonn. Von seinen Schriften sind zu nennen: "Polit. und religiöse Volksbewegungen vor der Reformation" (Bresl. 1878), "Der christlich-sociale Staat der Jesuiten in Paraguay" (Lpz. 1883), "Ignatius von Loyola" (Halle 1885), "Die Kulturentwicklung Süditaliens" (Bresl. 1886), "Pforzheims Vergangenheit" (Lpz. 1889), "Die Aufgaben der Kulturgeschichte" (ebd. 1889), "Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes und der angrenzenden Landschaften" (Bd. 1, Straßb. 1891-92).

Goetheknochen, s. Intermaxillarknochen.

Gothen, gothisch, frühere falsche Schreibung für Goten, gotisch.

Goethe-National-Museum, Goethe-Haus, das von dem letzten Nachkommen des Dichters dem weimar. Staate vermachte Wohnhaus Goethes mit den "Sammlungen von Bildern, Medaillen, Mineralien, Kunstwerken aller Art, sowie allem, was in den von dem Großvater benutzten Vorzimmer, Studierstube und Schlafzimmer sich befindet". Es wurde, dem großherzogl. Stiftungsbriefe vom 8. Aug. 1885 gemäß, 3. Juli 1886 der Öffentlichkeit übergeben. Direktor ist Geh. Hofrat Ruland. Die von Goethe selbst bewohnten Zimmer sind genau so belassen, wie sie am Tage seines Todes gewesen waren, die Gesellschaftsräume, soweit dies irgend möglich, in ihrem frühern Zustand hergestellt, die Sammlungen in den übrigen Räumen zur Anschauung gebracht: die Gemälde, namentlich die durch eine Stiftung der Intestaterben Walther von Goethes (Graf Leo Henckel von Donnersmarck und Felix Vulpius) vermehrten Bildnisse des Dichters, seiner Familie und Freunde, die Büsten, Bronzen, geschnittenen Steine, Majoliken u. s. w. vollständig, die Medaillen, Plaquetten, Handzeichnungen, Stiche in einer Auswahl des Besten. Um diese noch erweitern zu können, wurde der seiner Zeit von August und Ottilie von Goethe bewohnte Dachstock auch noch zu Ausstellungszwecken, für Bildnisse, Handzeichnungen, naturwissenschaftliche Gegenstände, die von Goethe selbst benutzten optischen, elektrischen u. a. Apparate eingerichtet, ferner die reiche Mineraliensammlung in einem Raume des Erdgeschosses aufgestellt. (S. auch Deutsche Goethe-Gesellschaft.) - Vgl. Schuchardts Katalog der Sammlungen Goethes (3 Tle., Jena 1848-49); Die Schätze des G. in Weimar. 60 photogr. Aufnahmen in Lichtdruck. Text von Ruland (Lpz. 1887-88).

Gothenburg, s. Göteborg.

Goethe- und Schiller-Archiv, s. Goethearchiv.

Gothisches Reich in Schweden, s. Götarike.

Goethīt, ein von Lenz nach Goethe benanntes Eisenerz, das im rhombischen System, mit Manganit isomorph, krystallisiert und einerseits säulen-, nadel- bis haarförmige Individuen von gelblichbrauner bis dunkelrotbrauner Farbe (Nadeleisen) bildet, andererseits auch in dünntafeligen und spießigen, durchscheinenden und diamantglänzenden Lamellen (Rubinglimmer) erscheint; die Krystalle sind zu Drusen oder zu büschelförmigen Gruppen, auch zu schuppig-faserigen Aggregaten verbunden. In chem. Hinsicht besteht der G. aus dem Eisenhydroxyd Fe<sub>2</sub>O<sub>2</sub>(OH)<sub>2</sub>, mit 89,9 Proz. Eisenoxyd und 10,1 Wasser, ist also etwas eisenreicher und wasserärmer als das gewöhnliche Brauneisenerz. Salzsäure löst ihn leicht und gänzlich auf. Er findet sich z. B. in Cornwall (Nadeleisen), im Siegenschen, auf dem Westerwalde (ausgezeichneter Rubinglimmer), bei Oberstein a. d. Nahe und auf der Wolfsinsel im Onegasee (eingewachsen in Quarz).

Gothland, s. Götarike und Gottland.

Gothofrēdus, Dionysius (Denis Godefroy), Rechtsgelehrter, geb. 17. Okt. 1549 in Paris, studierte zu Löwen, Köln und Heidelberg, floh als Hugenotte nach Genf, wo er 1585 die Professur der Pandekten übernahm, ging 1591 nach Straßburg, 1604 nach Heidelberg, floh 1620 nach Straßburg, wo er 7. Sept. 1622 starb. Er ist berühmt durch Ausgabe alter Quellenwerke (Fragmente der Zwölf Tafeln, Ulpian, Paulus Gaius, Theophilus, Harmenopulos) und besonders die erste Gesamtausgabe des "Corpus juris civilis" (Genf 1583), die in dreierlei Ausgaben, mit Kommentar, mit der Glosse, ohne alle Noten, während zwei Jahrhunderten mehr als 60 Auflagen erlebte. - Sein Sohn Jacobus, geb. 13. Sept. 1587 in Genf, wurde 1616 Advokat am Parlament in Paris, 1619 Professor in Genf, wo er 24. Juni 1652 starb. Er gehört zu den hervorragendsten Romanisten ("Kommentar zum Codex Thoedosianus", Lyon 1655; hg. von Ritter, Lpz. 1736-45; "Fontes IV juris civilis", Genf 1638).- Vgl. Godefroy-Ménilglaise, Les savants Godefroy (Par. 1873).

Gothofrēdus, Geschichtschreiber, s. Abelin.

Gothōnen (lat. Gothōnes), soviel wie Goten (s. d.).

Gotik, s. Gotischer Stil.

Gotische Gesetzgebung. 1) Westgoten. Den Reigen der westgot. Gesetzgeber eröffnet König Eurich (466-485), dessen Gesetze von König Leovigild (572-586) einer Revision unterzogen wurden. Leovigilds Sohn Reccared I. (586-601) legte die bessernde