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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Gotische Gewölbe; Gotischer Baustil; Gotischer Stil

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Gotische Gewölbe - Gotischer Stil

Hand an die Gesetzgebung; er erließ ein reichhaltiges Gesetz, die sog. Antiqua. Diese bildet den Hauptbestandteil der Lex Wisigothorum, welche in zwei Redaktionen, der des Rekkesvinth (649-672; auch von Rekkesvinths Vorgänger Chindasvinth [641-652] sind zahlreiche Gesetze in die Lex aufgenommen) und der des Erwig (682) vorliegt. Diese, ein ausführliches systematisches Gesetzbuch, gilt unterschiedslos für alle Unterthanen, gotische wie römische. Bis auf König Chindasvinth war für die röm. Bevölkerung des Westgotenreichs die Lex Romana Wisigothorum von Alarich II. (506) in Kraft, das sog. Breviarium Alaricianum. Die letzte Redaktion der Lex stammt von König Egica (687-701). Auch nach der Zerstörung des Westgotenreichs durch die Araber blieb die Lex Wisigothorum bei der westgot. Bevölkerung im Südosten des Fränkischen Reichs und im nördl. Spanien in Geltung. Noch im 13. Jahrh. ließ sie König Ferdinand III. von Castilien ins Castilianische übersetzen als Fuero juzo (= forum judiciale). - Vgl. F. Dahn, Westgot. Studien (Würzb. 1874). Eine kritische Ausgabe der Lex Wisigothorum fehlt, abgedruckt ist sie bei Walther, Corpus juris Germanici (3 Bde., Berl. 1824). - 2) Ostgoten. König Theodorich erließ (nach 512) ein nur auf röm. Rechtsquellen beruhendes Edikt, in welchem er Vorschriften über die am häufigsten vorkommenden Rechtsverletzungen in einer alle Unterthanen ohne Rücksicht auf Nationalität gleich bindenden Weise gab. Im übrigen, soweit das Edikt keine Vorschrift enthielt, lebten die Römer nach röm., die Goten nach got. Rechte. Edikte Athalarichs (526-534) finden sich neben solchen Theodorichs in den "Variae" des Cassiodor. Herausgegeben wurde das "Edictum Theodorici" von Bluhme in den "Monumenta Germaniae", Leges V. Fasc. 1 (Hannov. 1875).

Gotische Gewölbe, s. Gewölbe (Bd. 7, S. 955 b).

Gotischer Baustil, s. Gotischer Stil.

Gotischer Stil (Gotik) ist eine seit dem 15. Jahrh. in Italien aufgekommene Bezeichnung für die Stilformen, welche im 12. Jahrh. in Nordfrankreich erfunden und von da während des 13. über die ganze kath. Welt verbreitet, den Romanischen Stil (s. d.) verdrängten, dann im 15. und 16. Jahrh. der Renaissance (s. d.) Platz machten, um seit Mitte des 17. Jahrh. im romantischen Stil Englands wieder aufgenommen und im 18. über ganz Europa und Nordamerika verbreitet zu werden. Der Name stammt aus dem geschichtlichen Irrtum der Italiener her, daß die Goten die eigentlichen Zerstörer von Rom, also Barbaren und die Vernichter der antiken Bauweise gewesen seien. Es ist also ursprünglich ein Schimpfwort. Bis in das 18. Jahrh. hieß alles ungeregelte, formlose, häßliche: gotisch. Man hat den Namen aus Mangel eines bessern beibehalten. Die Franzosen nennen den G. S. "architecture ogivale" (Vermehrungs- oder Verstärkungsbaukunst, wegen der Vermehrung der Stützen gegenüber dem roman. Stil). Der Vorschlag Rumohrs ihn Germanischen Stil zu nennen, hat sich als unhaltbar erwiesen, weil er in Nordfrankreich, wenngleich unzweifelhaft unter starkem Anteil der fränk. Bevölkerungsteile, zuerst aufkam.

Der G. S. entstand nämlich in der Umgegend von Paris und macht sich zuerst in entschiedener Weise am Dom von St. Denis (1144 geweiht) durch die folgerichtige Durchbildung des Spitzbogens geltend. Er ging hervor aus der Notwendigkeit, die streng quadratische Grundrißanlage des roman. Stils zu durchbrechen und zu freierer Raumgestaltung zu gelangen. Denn der roman. Rundbogen machte es nötig, wollte man gleiche Stichhöhe für die Gurtbogen erhalten, die Halbmesser gleichweit in den Zirkel zu fassen, der Spitzbogen dagegen schafft die Möglichkeit, verschieden weite Bogen mit gleicher Stichhöhe anzulegen. Es konnten somit die Gewölbe weiter gespannt, die Seitenschiffe in engere Verbindung mit dem Langhaus gebracht, der Stützenwechsel aufgegeben und in die Grundrißbildung eine edle Freiheit gelegt werden. Die Mauern wurden nunmehr ganz vom Gewölbdruck entlastet und das Stützensystem bis in die letzten Folgerungen durchgeführt. Der Grundriß blieb im wesentlichen der basilikale des roman. Stiles, mit der Abänderung, daß nunmehr die Gewölbejoche in Haupt- und Nebenschiffen gleiche Breite erhielten. Die Ausbildung des Chorhauptes wurde eine freiere, seitdem an Stelle der halbrunden Apsis ein aus dem Vieleck gebildeter Chor mit geraden Seitenlinien entstand. Der Aufriß dagegen fand eine völlige Umgestaltung durch den Umstand, daß man den Gewölbedruck vermittelst frei gespannter Strebebogen von den Pfeilern im Innern zu einem großen Teil auf solche an der Außenseite des Baues (Strebepfeiler) zu übertragen und durch Belastung mittels aufgesetzter Türmchen (Fiale, s. d.) zu bewältigen lernte. Es konnten die Pfeiler im Innern daher leichter, zierlicher, reicher als Bündel profiliert gebildet werden. Infolge der niedrigen Anlage der Seitenschiffe bildete sich Gelegenheit, das Hauptschiff durch Oberlichtfenster zu erhellen und da die Mauern ganz vom Druck entlastet waren, an ihre Stelle große Fenster zu stellen, die aus den gekuppelten des roman. Stils sich zu Maßwerkfenstern fortentwickelten. Über jedes derselben wurde äußerlich vielfach ein Giebel (Wimperg) gesetzt, der seinerseits wieder mit dem zum bevorzugten ornamentalen Gebilde werdenden Maßwerk geschmückt wurde. Unter den Fenstern und über den zu den Seitenschiffen führenden Bogen, also hinter dem Dach und Gewölbe der Seitenschiffe, wurden nach innen sich öffnende Galerien zur Belebung der Wandfläche des Mittelschiffs (Triforien) angeordnet. Die Gewölbe wurden anfangs durch Diagonalrippen getragen, bald aber setzte man reichere Gestaltungen, ganze Rippennetze, schließlich sogar geschwungene Linien an ihre Stelle. Den vielen Rippen entsprechend, oft sogar den einzelnen Teilen von deren Profilierung gemäß, wurden die Pfeiler mit zahlreichen Säulchen, später mit birnförmigen und andern Gebilden (Dinste) umgeben, sodaß ihr Kern völlig hinter lotrechtem Linienwerk verschwindet. Jeder Dinst erhält sein eigenes Kapitäl, bis später, um das Aufstrebende, das dem ganzen G. S. eigen ist, stärker zu betonen, die Dinste unvermittelt in die Rippen übergingen. Im Äußern werden die Seitenfaçaden durch die Streben und Fenster bedingt. Auch hier kommt das Aufstrebende durch das Ornament zur Geltung durch die blumenartigen Gebilde (Knaggen), die von den Hauptgliedern abknospen. Die Westfaçaden des Hauptschiffes und die der Querschiffe werden reich ausgebildet und zwar sowohl durch mächtige Fensterrosen (s. d.) als durch große Thüranlagen, welche in abgetrepptem Profil, von Wimpergen überragt, die glänzendsten Prunkstücke abgeben. Namentlich sind die über den eigentlichen, meist rechtwinkligen Thüren angebrachten Bogenfelder (Tympanon) und die an