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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Grado; Gradsterne; Graduāl; Graduāle; Graduate; Graduéll; Graduieren; Graduiert; Gradus; Gradus ad Parnassum; Gräen; Graes; Graf

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Grado (in Spanien) – Graf (Amt und Titel)

3441 ital. E., Post, Telegraph, Seefischerei, ein gut eingerichtetes Seebad, ein Seehospiz für skrofulöse Kinder und drei Sardinen- und Konservenfabriken. Die Kathedrale Sta. Eufemia, 456 vom Patriarchen Niceta erbaut, ist eine dreischiffige Basilika, deren Kanzel als eins der interessantesten Kunstdenkmale jener Zeit gilt. – Die Gründung von G. fällt um 452 n. Chr. Sie war der Mittelpunkt der röm. Flottenstation Classis und gehörte zu Aquileja (s. d.). Nach dem Sturz des Römischen Reichs gehörte G. zur Republik Venedig. Von 575 bis 1451 residierten daselbst eigene Patriarchen. 1451 wurde das Patriarchat von G. aufgehoben und das von Venedig gegründet. – Vgl. Jackson, Dalmatia and Istria, Bd. 3 (Oxf. 1887); Candioli, Führer durch G. und Umgebung (Würzb. 1892).

Grado, Stadt der span. Provinz Oviedo (Asturien), 27 km westlich von Oviedo, am Rio Cubia, hat (1887) 16489 E., mehrere Klöster, Mühlen, Fabrikation von Schokolade, Flinten und Pistolen.

Gradsterne, Distinktionssterne, sternförmige Abzeichen aus gelbem oder weißem Metall, Seide oder Wolle, gehören zu den Chargenabzeichen (s. d.) in der deutschen und österr.-ungar. Armee sowie in der deutschen Marine. In der deutschen Armee trägt der Generaloberst drei Sterne auf den Epauletten und Achselstücken, der General der Infanterie und der Kavallerie, der Oberst und der Hauptmann oder Rittmeister zwei Sterne; der Generallieutenant, der Oberstlieutenant und der Premierlieutenant einen Stern; der Generalmajor, Major und Secondelieutenant keinen Stern. In der österr.-ungar. Armee trägt außer den Distinktborten an Kragen und Aufschlägen der Feldzeugmeister, General der Kavallerie, Oberst, Hauptmann und Feldwebel drei, der Feldmarschalllieutenant, Oberstlieutenant, Oberlieutenant und Korporal zwei, der Generalmajor, Major und Gefreite einen Stern am Kragen des Rocks.

In der deutschen Marine tragen die kommandierenden Admirale, die Kapitäne zur See und die Kapitänlieutenants zwei Sterne auf den Epauletten und Achselstücken; die Viceadmirale und Lieutenants zur See tragen einen Stern, die Konteradmirale, Korvettenkapitäne und Unterlieutenants zur See keinen Stern. In ganz entsprechender Weise tragen die Maschinenoberingenieure zwei, die Maschineningenieure einen, die Stabsingenieure und Maschinenunteringenieure keinen Stern. Auch die Torpedo-, Zeug- und Feuerwerksoffiziere sowie die Ärzte und Zahlmeister der Marine tragen eine ihrem Range entsprechende Zahl von G.

Graduāl (neulat.), auf einen Grad (lat. gradus) bezüglich; Gradualerbfolge, Gradualsystem, Erbfolge nach der Nähe des Verwandtschaftsgrades (s. Gesetzliche Erbfolge, Bd. 7, S. 937 a); Gradualpsalmen, soviel wie Stufenpsalmen (s. d.).

Graduāle (neulat.), in der kath. Kirche bei der Messe der kurze Zwischengesang zwischen den Lektionen der Epistel und des Evangeliums, während der Priester sich auf den Stufen (gradus) des Altars oder vor dem Lesepult befindet. Diese Ruhepause in der kirchlichen Handlung ist von den alten Kirchenkomponisten vielfach zu kunstvollen Gesängen benutzt, die als Einlagen in der Messe verwendet wurden. – G. heißt auch ein die Sammlung derartiger Gesänge enthaltendes Buch.

Graduate (spr. gräddjuĕt; deutsch Graduiert) heißt auf englisch jeder, der einen akademischen Grad erworben hat. Solche Grade sind z. B. Bacalaureus Artium (gewöhnlich B. A. geschrieben); Magister Artium, (M. A.); Bacalaureus juris civilis (B. C. L.) oder Legum (L. L. B.); Bacalaureus Medicinae (M. B.); Doctor juris civilis (D. C. L.) oder Legum Doctor (L. L. D.); Doctor Medicinae (M. D.) u. s. w. Im Gegensatz zu den G. werden die Studenten, die noch keinen akademischen Grad erworben haben, als Undergraduates bezeichnet, doch gelten unter den G. die Bacalaurei als noch in statu pupillari befindlich. Die Magistri und Doctores haben in der Regel weitgehende Stimmrechte in Bezug auf die Verwaltung der Universität und wählen in Oxford, Cambridge und London auch die parlamentarischen Vertreter derselben.

Graduéll (frz.), grad-, stufenweise.

Graduieren (frz.), mit Graden versehen, nach Graden abteilen, z. B. Thermometer, Barometer, Quadranten u. s. w.; einen akademischen Grad erteilen; von metallenen Patronenhülsen gebraucht, soviel wie Kalibrieren (s. d.).

Graduiert, s. Graduate.

Gradus (lat.), Stufe, Grad, in eigentlicher und übertragener Bedeutung; per gradum, stufenweise; pro gradu disputieren, zur Erlangung eines akademischen Grades disputieren; G. comparatiōnis, Vergleichungsgrade (grammatikalisch); G. admonitiōnis, die Grade der Admonition (s. d.); G. cognatiōnis, Verwandtschaftsgrade; G. poenitentĭae, Bußgrade; G. prohibĭti, verbotene Grade (der Verwandtschaft, welche ein Ehehindernis bilden).

Gradus ad Parnassum (lat., «Stufe zum Parnaß»), ein griech. oder lat. Wörterbuch mit Angabe der Quantität jedes Vokals, unter Hinzufügung der gleichbedeutenden Worte, passenden Beiwörter und poet. Ausdrücke, zum Gebrauch bei prosodischen und poet. Übungen. Den ersten lateinischen «G. a. P.» (Köln 1702 u. ö.) bearbeitete der Jesuit Paul Aler (s. d.); in neuerer Zeit Sintenis (2 Bde., Züllichau 1816; 4. Aufl. von Friedemann, Lpz. 1842; 8. Aufl. von Koch, 2 Bde., ebd. 1879); einen griechischen gaben Braß (Lond. 1832) und Siedhof (Gött. 1839) heraus, ein G. a. P. benanntes musikalisches Studienwerk Clementi.

Gräen, s. Graien.

Graes, de, s. Gratius.

Graf, ursprünglich Diener, im Mittelalter für sehr verschiedene Beamte gebraucht. So gab es Holz-, Salz-, Hall- (in Reichenhall), Wasser- Deich-, Mühl-, Stall- (comes stabuli, connetable), Hans-, Spielgrafen. Die Hansgrafen (von Hansa abgeleitet) waren Richter am Handelsgericht, die Spielgrafen Richter der vor dem ordentlichen Gericht nicht als ehrlich oder zeugnisberechtigt geltenden Spielleute. Am wichtigsten wurde der G. der fränk. Verfassung, entsprechend dem angelsächs. gereffa (heute sheriff). Der grafio, lat. comes oder judex (in der fränk. Amtssprache nicht Richter, sondern allgemein Beamter) war im Fränkischen Reiche der königl. Beamte für den pagus, d. i. den Gau, und das Reich zerfiel in Gaugrafschaften. Seine Befugnis ging auf Verwaltung und Gericht. Der König ernannte zu G. wen er wollte, selbst Unfreie (pueri regis), bis die Großen 614 bestimmten, daß er den G. nur aus den Grundbesitzern des Gaues ernennen dürfe. Über den G. standen die Herzöge, die den Oberbefehl über den Heerbann mehrerer Grafschaften hatten. Als Einkommen empfing der G. einen Anteil an den gerichtlichen Strafgeldern und die Nutznießung eines für die Amtsdauer verliehenen Landbesitzes. Diese