Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

292
Gregor (Päpste)
die Macht des Adels dadurch zu brechen, daß er
die Herzöge der Normannen mit Süditalien be-
lehnte. Als Nikolaus II. 1061 starb, wählten die
Kardinäle auf Hildebrands Antrieb den Bischof An-
selm von Lucca als Alexander II. zum Papst, ohne
die Kaiserin Agnes zu fragen. Diese stellte ihm
den Bischof Cadalus von Parma als Honorius II.
entgegen, wurde aber durch die zunehmenden Un-
ruhen in Deutschland gehindert, ihm die Anerken-
nung zu erkämpfen. Unter Alexander II. war Hilde-
brand ebenfalls die eigentliche Seele aller päpstl.
Maßregeln. Nach dessen Tode (1073) bestieg er selbst
als G. VII. den päpstl. Stuhl. - Vgl. Mirbt, Die
Wahl G.s VII. (Marb. 1892).
Mit seltener Energie und Klugheit verfolgte er
fortan das Ziel feines Lebens: die Herrschaft der
geistlichen Gewalt über die weltliche, oder des Papst-
tums über alle Fürsten. Der Papst als das Ober-
haupt der Kirche ist ihm der sichtbare Stellvertreter
Christi auf Erden, die Kirche eine alle Volker um-
fassende Ilniversaltheokratie. Ihr kommen beide
Schwerter zu, das geistliche und das weltliche. Jenes
führt sie selbst, dieses überträgt sie auf die weltlichen
Fürsten. Wie der Mond fein Licht von der Sonne,
so erhalten Kaiser und Könige ihre Gewalt vom
Papste, und nur durch dessen Vermittelung von
Gott. Der Papst hat die Grenzen der weltlichen
Macht zu bestimmen, er darf Fürsten ein- und ab-
setzen und die Unterthanen von der Pflicht des Ge-
horsams entbinden. Um diese Grundsätze durch-
zuführen, hielt G. vor allem eine durchgreifende Re-
form der Kirche für notwendig, eine Reinigung der-
selben von allen weltlichen Einflüssen. Er begann
mit der strengen Durchführung der in Vergessenheit
geratenen Colibatsgesetze, verbot 1074 die Leitung
des Gottesdienstes und die Spendung der Sakra-
mente durch verheiratete Priester und erklärte deren
Amtshandlungen für ungültig. Volk und Mönche
standen auf feiner Seite; die Priester mußten sich
fügen und ihre Frauen entlassen. 1075 erließ G.
ein Gesetz betreffs der Investitur (s. d.), infolgedessen
1078 der fog. Investiturstreit (s. d.) ausbrach. Her-
kommen war, daß der weltliche Fürst Bischöfe und
Abte ziemlich willkürlich ernannte und mit Ring
und Stab belehnte. G. verlangte nun, daß die Bi-
schöfe von Klerus und Volk gewählt und vom Erz-
bifchof investiert, die Abte von den Mönchen ge-
wählt und vom Vifchof investiert würden,unbefchadet
ihrer Lehnspflicht gegen den König. Gleichzeitig
erließ G. strenge Verfügungen gegen alle Formen
der Simonie (s. d.).
In der Durchführung seiner Reformen verfuhr
G. sehr verschieden. Philipp I. von Frankreich, dem
er wegen seiner Simonie mit Interdikt und Ab-
setzung drohte, fügte sich zum Schein. Wilhelm der
Eroberer von England änderte gar nichts; G., der
auf seine Hilfe gegen Heinrich IV. hoffte, ließ ihn
gewähren. In Deutschland dagegen schienen ihm
die Verhältnisse unter Heinrich IV. einen völligen
Sieg der Kirche zu ermöglichen. Schon Alexander II.
hatte mehrere Räte Heinrichs IV. wegen Simonie
mit dem Bann belegt. Der König entließ sie nicht
und war deshalb selbst dem Bann verfallen, miß-
achtete diefen jedoch völlig. G. fuchte deshalb die
kaiserl. Bestätigung feiner Wahl nicht nach. Die
Kaiserin Agnes vermochte Heinrich, 1074 zu Nürn-
berg vor dem päpstl. Legaten sich zu demütigen,
worauf er vom Bann gelöst wurde. Aber 1075 ver-
klagten die besiegten sächs. Fürsten Heinrich IV. beim
Papst wegen seines lasterhaften Lebens. G. fchickte
zur Unterfuchnng eine Gesandtschaft an das Hof-
lager Heinrichs nach Goslar. Darüber erbittert, ließ
Heinrich zu Worms 24. Jan. 1076 den Papst für
abgefetzt erklären, worauf ihn dieser bannte und die
Unterthanen vom Eide der Treue entband. Die
mißgünstigen Fürsten benutzten die Stimmung des
Volts, beschlossen auf dem Tage zu Tribur (Okt.
1076) einen andern König zu wählen, falls Hein-
rich nach Jahresfrist noch gebannt ^ev, und luden
G. ein, 2. ^ebr. 1077 über den König in Augsburg
persönlich Gericht zu halten. Dies zu verhindern und
sich vom Bann zu lösen war jetzt Heinrichs größte
^orge. Heimlich zog er nach Italien, suchte G. zu
Canossa in der Burg der Markgrä'fin Mathilde aus
und wurde nach dreitägiger strenger Buhe (25. bis
27. Jan.1077) unter harten Bedingungen vom Bann
befreit. Aber schon im März 1080 erneuerte G. den
Bann gegen Heinrich, worauf diefer im Juni 1080
auf der Synode zu Vrixen den Papst abfetzen und den
Erzbifchof Guibert von Ravenna als Clemens III.
(s. d.) zum Gegenpapst erwählen ließ. 1081 erschien
Heinrich vor Rom, aber erst 3. Juni 1083 konnte er
es einnehmen; 21. März 1084 brachte er seinen Papst
Clemens in den Lateran und wurde Ostern 1084
mit seiner Gemahlin von ihm gekrönt. G. war in
der Engelsburg eingeschlossen und weigerte sich hart-
näckig, auf Verhandlungen einzugehen. Er wurde
dann von dem Normanncnherzog Robert Guiscard
befreit, der ihn nach Salerno führte, wo er 25. Mai
1085 starb mit den Worten: "Ich liebte das Recht
und haßte das Unrecht; deshalb sterbe ich'lia Ezii!"
- Dieser Kampf gegen den Staat nahm G.s ganze
Kraft in Anspruch. Glaubensstreitigkeiten brachte
seine Zeit kaum. In dem Streit zwifchen Berengar
(s. d.) und Lanfranc über das Abendmahl stand er
persönlich auf Verengars Seite, hinderte aber dessen
Verurteilung nicht. Für das Mönchs- und Kloster-
Wesen schrieb G. die "NeliFio ^u^äi-Hta" (hu^di-i^H,
hu^äi-Nwi-a), eine Verfassung für die vier Klassen
der Mönche, Laienbrüder, Nonnen und Laien-
schwestern, die besonders in Deutschland Verbrei-
tung fand. Eine kurze Zusammenstellung seiner
Grundsätze enthalten die sog. "I^sZisti-i siv6 6pi3to-
Iki'uin lidi-i XI", deren 10. Heft fehlt, und die
"XXVII äictatiiL", die entweder von einem feiner
Verehrer herrühren oder den Inäsx cNpituloi-iiin
einer von ihm gehaltenen Synode enthalten. Seine
"Brieffammlung" ist am besten herausgegeben von
Iaffe' in der "Vidliotksca rsrnin 661-mHiiicÄi-uin",
Bd. 2 (Berl. 1865). - Vgl. Voigt, Hildebrand als
Papst G. VII. und fein Zeitalter (2. Aufl., 2 Bde.,
Weim. 1846); Floto, Kaifer Heinrich IV. und fein
Zeitalter (2 Bde., Stuttg. 1855 - 57); Gfrörer,
Papst G. VII. (7 Bde., Schaffh. 1859-61; Register-
band 1864); Villemain, HiLtoirs ds 62-63011-6 VII
(2 Bde., Par. 1872); Langeron, 61-63011-6 VII 6t 165
01-1311168 ä6 Ia ä0cti'in6 u1ti-H!N0iitHiii6 (2. Aufl.,
ebd. 1874); Meltzer, Papst G. VII. und dieBischoss-
wahlen (2. Aufl., Dresd.1876);Caracci, 61-6301-10 VII
(Salerno 1885); Mencacci, 8an 61-6301-10 VII (Rom
1885); Mattheis, (-1-6301-10 VII 6 ii poiitiücato
K0111H110 (Siena 1886); Ranke, Weltgeschichte, Bd. 7
(Lpz. 1887); Martens, Heinrich IV. und G. VII. nach
der Schilderung von Rankes Weltgeschichte (Danz.
1887); Stephens, Hilä^i-anä anä 1n8 tim68 (Lond.
1888); Delarc, 61-63011-6 VII 6t la r6t0i-ni6 ä61'63ii30
(3 Bde., Par. 1889); Giesebrecht, Geschichte der
deutschen Kaiserzeit, Bd. 3 (5. Aufl., Lpz. 1890).