Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Griechenland (Geschichte)'
an den Mauern von Korinth und Nauplia, die von Sguros mit Erfolg verteidigt wurden. Zu derselben Zeit hatte von Modon aus der Ritter
Gottfried von Villehardouin die Westküste von Morea gewonnen. Sein Freund Wilhelm von Champlitte, aus dem Hause der Grafen von
Champagne, in dessen Hand später die Oberleitung kam, erhielt von Bonifacius die Anerkennung der zukünftigen Eroberungen und wurde
sehr schnell Herr von Achaia, Elis und eines Teils von Messenien. Eine siegreiche Schlacht bei dem Olivenwalde von Kondura in
Messenien entschied 1205 die Herrschaft der Franken über den westl. Teil Moreas bis zu dem Fuße des Taygetos. Champlitte verteilte
das eroberte Land nach fränk. Weise als Lehn unter die mit ihm eingewanderten Ritter und eroberte Messenien, Arkadien und die Stadt
Lacedämon. Als er sich 1209 genötigt sah, nach Frankreich zurückzukehren, übertrug er Gottfried von Villehardouin als seinem
Stellvertreter die Oberlehnsherrschaft, und dieser erweiterte und befestigte durch fortgesetzte Eroberung und kluge Behandlung der
Griechen seine Macht, sodaß er 1210 durch den Ausspruch der Barone zum Oberherrn von Morea erklärt wurde. Er eroberte 1210 Korinth
und bis 1212 auch Nauplia und Argos und starb 1218. Sein ältester Sohn war Gottfried II. (1218–45), der mit der Tochter des lat. Kaisers
von Konstantinopel, Peter von Courtenay (1217), vermählt war und den fürstl. Titel legitimiert erhielt. Sein ihm in der Herrschaft folgender
Bruder Wilhelm (1245–78) eroberte Monemvasia (1248), machte sich die Bewohner der Maina unterthänig und zwang Athen, das ebenfalls
bereits einem fränk. Eroberer Guido I. de la Roche anheimgefallen war, zur Anerkennung seiner Oberherrschaft; doch erhielt Guido bei
dieser Gelegenheit (1260) den Titel eines Herzogs. Sehr nachteilige Folgen für Wilhelm hatte dagegen sein Anteil an einem Kriege des
Despoten Michael II. von Epirus gegen den Wiederhersteller des byzant. Kaisertums, Michael VIII. Paläologos. Er fiel (Okt. 1259) in die
Gefangenschaft des letztern und mußte durch die Abtretung der drei wichtigen Plätze Monemvasia, Maina und Misthra seine Freiheit und
die Herrschaft über Morea erkaufen (1262). Noch mehr verlor er in einem kurz darauf zur Wiedereroberung der abgetretenen Städte
begonnenen Kriege. Da um dieselbe Zeit (1267) der vertriebene lat. Kaiser von Byzanz, Balduin II., dem König von Neapel und Sicilien,
Karl von Anjou, die Oberlehnsherrschaft über Morea wie auch über Epirus und die Inseln abgetreten hatte, so wurden von dieser Seite
Ansprüche erhoben, die indessen durch die Vermählung von Wilhelms Tochter Isabella mit Karls zweitem Sohne Philipp Ausgleichung
fanden (1271). Als Lehn des Hauses Anjou verblieb hierauf das durch das Vordringen der Byzantiner immer mehr schwindende
Fürstentum Achaia der Isabella Villehardouin, die sich nach Philipps Tode noch zweimal, mit Florenz von Hennegau und (1301) Philipp von
Savoyen, verheiratete. Als der letztere (1307) sich entschloß, die Herrschaft in Morea aufzugeben, ging sie unmittelbar auf die Linie
Anjou-Tarent über, die das Land meist durch Statthalter regierte; der letzte Fürst von Achaia aus diesem Hause, Robert von Tarent, starb
1364.
Das Herzogtum Athen, bis 1308 Eigentum der Familie de la Roche, kam dann an
Walther V. von Brienne (s. d.), nach dessen Tode in der Schlacht am
↔ Kephissos (15. März 1311) es ebenso wie Mittelgriechenland für mehr denn zwei Menschenalter in die Hand
catalonischer Söldner fiel, die mit dem Herzog zerfallen, ihre Waffen gegen ihn selber gewendet hatten und sich nach seiner Besiegung
unter die Hoheit der damals in Sicilien regierenden Könige aus dem Hause Aragonien stellten.
Im nördlichen G. hatte der frühzeitige Tod des Markgrafen Bonifacius von Montferrat (1207) gleich anfangs die Herrschaft der Franken sehr
schwankend gemacht, und 1222 eroberte der Despot Theodor Angelos von Epirus das ganze Land. Er verlor jedoch schon 1230 seine
Freiheit im Kriege gegen die Bulgaren. Sein Bruder Manuel behauptete allerdings Thessalonich, das nach wechselnden Schicksalen
(s. Thessalonikisches Kaiserreich) der Kaiser Johannes Dukas Vatatzes von Nicäa 1246 mit seinem Reiche
vereinigte. 1237 riß Michael (II.) Angelos Epirus wieder an sich, das nun noch lange im Besitz des Hauses Angelos und seiner
Rechtsnachfolger blieb. Erst 1358 erfolgte hier der siegreiche Aufstand der Albanesen gegen das Griechentum und 1430 die Einführung
der türk. Oberhoheit.
Die Inseln des Archipels, die bei der Begründung des lat. Kaisertums den Venetianern zugesprochen worden waren, wurden zum Teil, wie
z.B. Korfu, von einer auf Kosten des Staates ausgerüsteten Flotte erobert, zum Teil bemächtigten sich ihrer venet. Nobili, denen der Senat
1206 die Zusicherung gegeben hatte, daß ihnen ihre Eroberungen als erbliche Lehen unter Oberhoheit der Republik verbleiben sollten.
So wurde Marino Dandolo Herr von Andros, Andrea und Geremia Ghisi von Tenos, Mykonos, Skyros und Skopelos. Auf Kephallenia und
Zante blühte, von diesen Beziehungen unabhängig, seit Anfang des 13. Jahrh, das Haus Orsini auf, das dem Fürsten von Achaia den
Lehnseid leistete. Der mächtigste von allen ital. Fürsten im Archipelagus wurde Marko Sanudo, der das reiche Naxos
(s. d.) 1207 besetzte, seine Herrschaft über Paros, Antiparos, Santorin, Anaphi, Kimolos, Milos, Siphnos, Ios und Pholegandros ausdehnte
und sich unter Anlehnung an das lat. Reich der Lehnshoheit Venedigs zu entziehen wußte. Seine Nachkommen erhielten sich auf dem
Throne bis 1383, wo die Herzogswürde auf die Familie Crispo überging, die Sultan Selim II. 1566 stürzte. Dagegen war die Herrschaft der
venet. Nobili auf manchen der übrigen Inseln zum Teil nur von kurzer Dauer, da der Kaiser Johannes Dukas Vatatzes von Nicäa schon seit
1247 wieder mehrere der Inseln, wie Lesbos, Chios, Samos, Nitaria und Kos, mit seinem Reiche vereinigte. Während der ganzen Zeit der
fränk. Herrschaft wurde die Kraft G.s fortwährend durch die Kriege mit Byzantinern und Türken und die unaufhörlichen Fehden der Franken
untereinander fast ganz erschöpft; nur Attika unter dem Hause de la Roche und Morea unter den drei Villehardouins erfreuten sich
besserer Verhältnisse.
Zu Anfang des 14. Jahrh. war das eigentliche G., das Fürstentum Achaia, das Herzogtum Athen, die fränk. Inselstaaten und die venet.
Kolonien, noch immer in fränk. Hand. Die Distrikte des Peloponnes dagegen, welche die Fürsten von Achaia an Michael Paläologos hatten
abtreten müssen, wurden als Reichslehn oder «Sekundogenitur» kaiserl. Prinzen zur Apanage überlassen. Aber um die Mitte des 14.
Jahrh., wo das Byzantinische
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 332.