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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Griechische Flotte; Griechische Inseln; Griechische Kirche

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Griechische Flotte – Griechische Kirche

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Griechische Eisenbahnen'

raieus mit kurzer Seereise geschaffen sein. – Vgl. Archiv für Eisenbahnwesen (Berl. 1889).

Griechische Flotte, s. Griechisches Heerwesen.

Griechische Inseln (Griechischer Archipel), s. Archipelagus.

Griechische Kirche (griechisch-katholische, griechisch-orientalische oder orientalisch-orthodoxe Kirche), der Teil der kath. Christenheit, der 1054 zur selbständigen Kirche geworden ist und als Norm für Lehre, Verfassung und Kultus anerkennt: die Beschlüsse der ersten sieben ökumenischen und einiger Lokalsynoden, nämlich der sog. ersten und zweiten von Konstantinopel 861, der von Konstantinopel 879, Karthago 258, Ancyra 315, Neocäsarea 315, Gangra 340, Antiochia 341 und Karthagena 418, einige Kanones von Kirchenvätern, nämlich die sog. Kanones der Apostel, 4 Kanones des Dionysius von Alexandria, 12 von Gregor von Neocäsarea, 15 von Petrus von Alexandria, einige Briefe des Athanasius von Alexandria, 92 Briefe von Basilius d. Gr., 9 von Gregor von Nyssa, 18 «Antworten» des Timotheus von Alexandria, 14 Briefe des Theophilus von Alexandria, 5 des Cyrillus von Alexandria, einen Brief des Gennadios von Konstantinopel, die Bußkanones Johannes des Fasters, verschiedene Aussprüche des Tarasius von Konstantinopel, 44 Kanones des Nicephorus Homologetes und 11 «Antworten» des Nikolaos von Konstantinopel, der um 1100 lebte und der letzte ist, von dessen Werken einige kanonische Geltung erhielten. Diese Bestimmungen bestehen in verschiedenen Sammlungen, am vollständigsten von Rhallis und Pitles im «Syntagma» (Athen 1852–59), auch im «Pedalion» von 1800 (fehlerhafte Ausgabe, letzte korrekte Ausgabe Athen 1887), und haben denselben Wert für die G. K. wie die symbolischen Bücher für die abendländischen. Alle spätern Lehrbildungen, wenn sie auch von Patriarchen sanktioniert sind, gelten erst in zweiter Linie. Doch hat die G. K. später manche Neubildungen in der Lehre von der römisch-katholischen herübergenommen, z. B. die von den sieben Sakramenten.

Zu der G. K. gehört die im Gebiet des frühern Byzantinischen Reichs (die anatolisch-orthodoxe) und die Russische Kirche (s. d.).

Die Trennung der abendländ. und morgenländ. Kirche war längst, bevor es zur förmlichen Kirchenspaltung kam, teils durch polit. Verhältnisse, teils durch die Eifersucht des Patriarchen von Konstantinopel, der sich seit 518 ökumenischer Patriarch nannte, auf die wachsende Macht von Rom vorbereitet. Dogmatische Händel führten zu zeitweiliger Aufhebung der Kirchengemeinschaft, so 484–519 infolge der Bestrebungen des Kaisers Zeno, eine Union der Anhänger der orthodoxen Lehre von den zwei Naturen mit den Monophysiten herbeizuführen, so im Bilderstreit (s. Bilderdienst und Bilderverehrung) 733–787 und im Streite mit Photius (s. d.) 861–880. In dem letztern Streite, den namentlich der Anschluß der von Rom umworbenen Bulgaren an die G. K. verbitterte, brachte Photius bereits die Mehrzahl der nachmaligen Streitpunkte zur Sprache: den abendländ. Zusatz zum Nicänischen Symbolum über das Ausgehen des Heiligen Geistes auch vom Sohne (das sog. Filioque), das Verbot der Priesterehe, die Ungültigkeitserklärung der von einfachen Priestern gespendeten Salbung mit Öl und das Sonnabendfasten, vor allem die Anmaßung des Papstes, der sich zum Oberherrn ↔ über die ganze Christenheit, auch der griech. Patriarchen, aufwerfen wollte. Später kamen noch Streitigkeiten über den Gebrauch des ungesäuerten Brotes beim Abendmahl (s. Azymiten) und über die in dem sog. Aposteldekret (Apostelgesch. 15,29) verbotenen Speisen hinzu. So kam es 16. Juli 1054 zur vollständigen und bleibenden Trennung (Schisma) der griech. von der lat. Kirche, indem die Legaten des Papstes Leo IX., Kardinal Humbert, Erzbischof Petrus von Amalfi und Friedrich von Lothringen, die Exkommunikationsurkunde über den Patriarchen Michael Cärularius in der Sophienkirche zu Konstantinopel vorlasen und niederlegten. Der Bannfluch wurde sofort von Michael und den übrigen drei orient. Patriarchen erwidert. Von da an beginnen die Wiedervereinigungsversuche der röm. Kirche, bis 1453 die Eroberung Konstantinopels die G. K. von der Kirchenpolitik eines Staates frei machte, dem allein mit der Union gedient sein konnte. (S. Unierte Griechen.)

Die innere Entwicklung der G. K. ist bis 1453 nicht viel fortgeschritten. Dieses frühzeitige Erstarren des Dogmas erklärt sich aus der Stellung der G. K. als der byzant. Staatskirche. Als solche hatte sie die Aufgabe, die namentlich seit Justinian unausgesetzt in das byzant. Reichsgebiet vordringenden barbarischen Völkermassen zu nationalisieren. Es fehlte ihr daher an Trieb, sich im Innern fortzubilden; sie bedurfte vielmehr eines festen Dogmas, um sich zu halten und die Heiden zu erziehen. Gleichwohl zählt die G. K. dieser Zeit einige tüchtige Theologen, außer Photius den Ökumenius (s. d.), Bischof von Trikka, den Theophylakt (s. d.), Erzbischof der Bulgaren, die auf dem Gebiet der Schrifterklärung, den Niketas Choniates (s. d.), der in der Dogmatik, den Euthymius Zigadenus (s. d.), Mönch bei Konstantinopel, der auf beiden genannten Gebieten Hervorragendes leistete. Nikolaus Cabasilas, um 1350 Erzbischof von Thessalonich, war ein begeisterter Mystiker, Symeon von Thessalonich (gest. 1429), ein gelehrter Ausleger des Kultus. Der G. K. gefährliche Ketzer waren die Paulicianer (s. d.), die Hesychasten (s. d.), letztere Träger einer vollendeten Mystik. In dieser Periode blühte auch das Mönchtum der G. K. auf. (S. Athos, Sinai, Latmos, Patmos, Sumelas, Meteorenklöster.) Bis zum Emporkommen des Islam fiel das Gebiet der G. K. mit dem des Byzantinischen Reichs zusammen. Der Islam aber schränkte in den eroberten Provinzen die Kirche nach und nach auf die Centralpunkte der größern Städte ein.

Die zweite Periode der G. K. beginnt 1453 und ist noch nicht abgeschlossen, da die Griechen eifrig eine Nationalkirche innerhalb der Grenzen des alten Byzantinischen Reichs erstreben. Von Griechenland wurde die Geisteskultur nach Italien verpflanzt (s. Humanismus). Die höhern Schulen gingen ein, eine einzige nur wurde im Anschluß an das Patriarchat in Konstantinopel neu gegründet. Im übrigen Reich kannte man nur in Verbindung mit größern Kirchen Schulen, in denen Chorknaben mit dem für die Kirche Nötigen vertraut gemacht wurden. Die Kenntnis des Hochgriechischen beschränkte sich daher auf kleine Kreise von Kirchenfürsten und Gelehrten, das Volk verlor, namentlich in den entferntern Provinzen, selbst die Volkssprache, das Vulgärgriechisch, sodaß im 18. Jahrh. für die griech. Christen Kleinasiens die Erbauungsbücher in türk. Sprache mit griech. Buchstaben gedruckt werden mußten. Die Gesamtzahl der bis 1600 gedruckten griech. Kirchenbücher beträgt

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 348.