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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Großbritannien und Irland (Verfassung der Kolonien. Finanzen)

Peace) entspricht. Höchste Instanz für Schottland ist das House of Lords.

Irland hat eine etwas selbständigere Verwaltung, indem der Lord Lieutenant in Dublin beinahe königl. Hofhalt hat und mit einem eigenen Privy Council umgeben ist. Da derselbe indessen stets ein Mitglied des House of Lords ist und bei den schwierigen Verhältnissen in Irland der Hauptsekretär als Vertreter der irischen Regierung im House of Commons eine besondere wichtige Stellung einnimmt, hat das Amt des letztern einen hervorragenden Charakter angenommen, und das erstere beschränkt sich auf Repräsentationspflichten. Augenblicklich ist der Chief Secretary Mitglied des Cabinet und nicht der Lord Lieutenant. Die Einrichtungen der lokalen Verwaltung sind noch nicht reformiert; ein die Reform anstrebender Gesetzentwurf konnte 1892 infolge der Opposition der Home Rulers (s. d.) nicht mehr vor der Auflösung des Parlaments durchberaten werden. Hingegen liegt jetzt (1893) dem Parlament ein Gesetzentwurf vor, der Irland Home Rule und damit eine selbständige gesetzgebende Körperschaft und selbständige Exekutive geben will. (S. unten Geschichte.)

Die irischen Gerichtshöfe sind ähnlich wie die englischen organisiert, nur in Strafsachen ist die Organisation eine andere. Auch sind besondere Gerichtshöfe für die Regelung von Streitigkeiten zwischen Grundeigentümern und Pächtern vorhanden. Für die gewöhnlichen Gerichtshöfe ist das House of Lords höchste Instanz.

Verfassung der britischen Besitzungen und abhängigen Länder.

a. Indien. Das gewaltige Indobritische Reich nimmt eine Sonderstellung ein. (S. Ostindien.)

b. Die Kolonien. Sie zerfallen in vier Klassen: solche, wo der von der Krone eingesetzte Gouverneur alle Gewalten in sich vereinigt (sog. Crown-colonies), z. B. Gibraltar und St. Helena; solche, bei denen dem Gouverneur ein ernannter ausübender und ein ebenfalls ernannter gesetzgebender Rat zur Seite steht, z. B. Britisch-Neuguinea, Ceylon, die Fidschi-Inseln, einige der westind. Kolonien, die Straits-Settlements (Hauptstadt: Singapur); auch diese werden als Crown-colonies bezeichnet; solche, deren gesetzgebende Versammlung wenigstens teilweise aus der Wahl der Bewohner hervorgeht, bei denen aber der ausführende Rat von der Krone oder vom Gouverneur erwählt ist, hierher gehören einige westind. Kolonien, Mauritius, Malta, Natal u. s. w.; und solche, bei denen nur der Gouverneur von der Krone ernannt ist, und die ähnliche Verfassungen wie England selbst haben, dahin gehören die austral. Kolonien, Neufundland, Kapland; ferner der Bundesstaat Dominion of Canada.

Der Gouverneur hat in allen Kolonien zu den Gesetzen seine Zustimmung zu geben; er kann dieselbe einfach verweigern, oder die Entscheidung der engl. Regierung überlassen, oder das Gesetz unter Zufügung einer Klausel genehmigen, daß es erst in Kraft treten soll, nachdem es die Zustimmung der engl. Regierung erhalten hat. Auch nachdem die unbedingte Genehmigung des Gouverneurs erfolgt ist, kann die engl. Regierung ein Gesetz wieder aufheben. Falls eine Kolonie noch kein gesetzgebendes Organ hat, kann der König durch "Order in Council" Gesetze für dieselbe erlassen. Das Parlament des Vereinigten Königreichs hat, konkurrierend mit den gesetzgebenden Organen der Kolonien, theoretisch die Befugnis, für diese Gesetze zu erlassen; diese Befugnis könnte, wenn thatsächlich ausgeübt, sehr ernsthafte Folgen haben. Die brit. Regierung wird in Kolonialangelegenheiten durch den Staatssekretär für die Kolonien vertreten. Für die Gerichte aller außerhalb des Vereinigten Königreichs belegenen Länder unter brit. Oberhoheit ist das Judicial Committee of the Privy Council höchste Instanz.

Eine größere Annäherung der geographisch zusammenhängenden Kolonien aneinander hat bereits teilweise stattgefunden und wird noch weiter erstrebt, ebenso ein engerer Zusammenhang sämtlicher Kolonien mit dem Mutterlande. Diese Bestrebungen äußern sich in dem Wunsche nach einer Reichs-Föderation (Imperial Federation) und haben ein Symbol in dem Mai 1893 in London eröffneten Reichsinstitut (Imperial Institute, s. London) gefunden. Aufgeführt sind sämtliche Kolonien oben S. 402.

Sehr mannigfaltig sind die Verfassungen der nicht zu den Kolonien gerechneten Channel Islands (Kanalinseln) und der Insel Man, ferner von Aden und Cypern.

Finanzen. Früher waren die Zölle die Haupteinnahmequelle. Vor 50 Jahren gab es kaum Lebensmittel, die nicht irgend eine indirekte Abgabe zu zahlen hatten. Der brit. Zolltarif führte 1840 1046 verschiedene Artikel als zollpflichtig auf, 1859 war die Zahl derselben auf 307, 1875 auf 53 und 1890 auf 50 gesunken. Diese sind zum großen Teil Genußmittel und Luxusartikel. Diese indirekten Steuern treffen meistens die reichern Klassen der Bevölkerung.

Das Nationaleinkommen stellte sich (1892) auf 102359607 Pfd. St. Jedoch mußten 11364817 Pfd. St. nachgelassen, teils auf Reklamation hin zurückgezahlt werden. Von den direkten Steuern ist die Einkommensteuer die einträglichste. Ihre Wiedereinführung fällt in das J. 1842 (bis dahin wurde die Einkommensteuer ab und zu als Kriegssteuer erhoben). Seit 1877, wo ein weiterer Penny erhoben wurde, muß dieselbe als eine bleibende jährliche Steuer angesehen werden. 1891/92 betrug die Abgabe 6 Pence pro 1 Pfd. St. bei einem Einkommen von mehr als 150 Pfd. St. Einkommen unter 400 Pfd. werden unter Abzug von 120 Pfd. herangezogen. Unter den Stempelgebühren sind die 4 Erbschaftssteuern die wichtigsten; von ihrem Gesamtertrage (11 Mill.) flossen 8,2 Mill. in die Staatskasse, der Rest wurde den Kommunalverbänden überwiesen. Von den indirekten Steuern bringen die Zölle, die meistens in England und Wales erhoben wurden, 20092787 Pfd. St., darunter Kaffee und Schokolade 287237 Pfd. St., Thee (das Nationalgetränk) 3424769, Tabak und Schnupftabak 9965221, Wein 1291179, eingeführte Spirituosen 4631700 Pfd. St. Die Accise trug noch größere Summen ein, und zwar warfen am meisten die Taxen auf Spirituosen und Bier ab. Die Spirituosen brachten (1892) 16480199, Bier 9851822 Pfd. St. ein. Die Accise hat auch einige direkte Steuern unter ihrer Verwaltung, z. B. die Abgaben für die Schankgerechtigkeit und den Tabakverkauf, deren Erträgnisse sich auf 2037343 Pfd. St. beliefen; ferner die Taxe auf Luxusequipagen, die (1892) 474084 Pfd. St. einbrachte; die Steuer auf das Anbringen von Wappen, adligen Abzeichen auf Thüren, Eßgeräten, Wagen, Briefpapier, Ringen (75303 Pfd. St.), auf männliche Dienerschaft zum Luxus (143019 Pfd. St.); dazu kommen noch Hundesteuer, die Steuer auf Patent