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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Großbritannien und Irland (Staatsschuld)

Medicine oder Geheimmittel, Jagdscheine u. s. w. Außer den angeführten Einnahmen erhob die Regierung 1892 Zuschlagssteuern in der Höhe von 7581833 Pfd. St., die den lokalen Behörden nach Maßgabe ihrer Beiträge zur Erleichterung der lokalen Besteuerung, die in England und Wales sehr hoch ist, überwiesen werden; England und Wales erhielten 6426859, Schottland 795713, Irland 359261 Pfd. St.

Die Staatseinnahmen und -Ausgaben (31. März 1892) betrugen im einzelnen:

Einnahmen Pfd. St.

Zölle 19736000

Accise 25610000

Stempelgebühren 13700000

Grund- und Haussteuer 2484000

Einkommensteuer 13810000

Post 10150000

Telegraph 2480000

Kronländereien 430000

Zinsen 222110

Vermischte Einnahmen 2372676

Zusammen 90994786

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a. Ständige Ausgaben Pfd. St.

Staatsschuldzinsen und Rückzahlung 26628571

Civilliste 409592

Gehälter, Pensionen u. s. w. 431501

Gerichtshöfe 509129

Bau von Kasernen 325000

Vermischte Ausgaben 305705

Ausgabe für Münzreform 400000

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b. Jährlich bewilligte Ausgaben

Armee 17259000

Flotte 14150000

Regierungsbehörden (Civil Service) 17500709

Zollamt 2691948

Post 6126481

Telegraph 2489000

Subventionen an Postdampfer 701136

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89927772

Überschuß für das Finanzjahr 1891/92 1067014

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90994786

Für das Finanzjahr 1892/93 waren die Einnahmen auf 90395377, die Ausgaben auf 90375365 Pfd. St. festgesetzt.

Die meisten Einnahmequellen sind dauernd bewilligt. Die Gesetze über die Erhebung der Einkommensteuer und die Erhebung des Zolls auf Thee werden stets nur auf ein Jahr erlassen, sodaß die jährliche Customs and Inland Revenue Act, außer den Bestimmungen über diese beiden letztgenannten Einnahmequellen nur die Steuern berührt, die aufgehoben, verändert oder neu eingeführt werden. Von den Ausgaben werden etwa zwei Drittel stets nur auf ein Jahr bewilligt. Die gesamte Staatseinnahme heißt Consolidated Fund, und die Ausgaben, welche dauernd bewilligt werden, werden aus derselben in erster Linie entnommen. Da die Prüfung der für jedes Jahr zu bewilligenden Ausgaben im House of Commons ziemlich lange dauert, werden zur Bestreitung der laufenden Kassenbedürfnisse von Zeit zu Zeit weitere Summen aus dem Consolidated Fund durch Gesetze (von welchen jedes als Consolidated Fund Act bezeichnet wird) genehmigt. Die Appropriation Act giebt dann schließlich die Einzelheiten über die Bestimmung der Gesamtsumme. Die Beratungen über die Ausgaben finden im Committee of Supply statt, die Beratung über die Beschaffung der Mittel und über vorläufige Deckung der Kassenbedürfnisse im Committee of Ways and Means; aber diese Gesetze werden nicht erlassen, ehe die Ausgaben, für die sie bestimmt sind, durch Resolutions genehmigt sind. Diese Resolutions, die später in der Appropriation Act zum Gesetz erhoben werden, haben die vorläufige Wirkung, daß die durch die Consolidated Fund Act genehmigten Summen nur in Übereinstimmung mit ihrem Inhalt verausgabt werden können. Zur Sicherung der genauen Einhaltung der richtigen Verwendung der Staatsausgaben ist ein von der Regierung ganz unabhängiger, für das Parlament nicht wählbarer und ebenso wie die Richter nur auf Grund einer Petition beider Parlamentshäuser absetzbarer Beamter bestimmt: der Comptroller and Auditor General (General-Kontrollbeamter und Rechnungsrevisor). Seinen Bericht begutachtet dann die ständige Kommission des Unterhauses für Rechnungswesen.

Staatsschuld. Die brit. Staatsschuld zeigt eine riesenhafte Höhe. Sie entstand und vermehrte sich im wesentlichen nur durch Kriege. Zur Zeit der letzten engl. Revolution (1689) belief sie sich auf 664263 Pfd. St. Kapital mit einer jährlichen Zinssumme von 39855 Pfd. St. Unter Wilhelm III. wurde sie auf 12767225 Pfd. St. vermehrt; unter der Königin Anna stieg sie von 12767225 Pfd. St. nach dem Spanischen Erbfolgekriege (1714) auf 36175460 Pfd. St.; die Zinslast belief sich bereits auf 3063000 Pfd. St. Georg II. fand eine Schuld von 52850797 Pfd. St. vor. Bis zum Pariser Frieden 1763 war die Schuld großenteils infolge der Unterstützung Friedrichs II. im siebenjährigen Kriege bis auf 132716049 Pfd. St. angewachsen. Dieselbe verringerte sich während der folgenden Friedenszeit um 5873238 Pfd. St. und betrug beim Ausbruch des nordamerik. Unabhängigkeitskrieges 126842811 Pfd. St. Dieser Krieg veranlaßte neue Anleihen im Betrage von 116220334 Pfd. St., und beim Friedensschluß (1784) hatte die Staatsschuld eine Höhe von 243063145 Pfd. St. erreicht. Bis 1792 erfolgte eine Verminderung von 3399724 Pfd. St. Während der Kriege mit Frankreich zur Zeit der Revolution und Napoleons I. folgte Anleihe auf Anleihe unter den drückendsten Bedingungen, und zur Zeit des Pariser Friedens von 1815 belief sich die ganze Schuld auf 861039049 Pfd. St., zu deren Verzinsung 32645618 Pfd. St. erforderlich waren. Großbritannien ist jedoch die einzige europ. Großmacht, welche ihre Staatsschuld in der langen Friedensperiode nach 1815, wenn auch nur in mäßigen Verhältnissen, fast beständig zu verringern wußte. Es gab lange Zeit nur zwei Ausnahmefälle. 1835 wurden 20 Mill. aufgenommen, um die Negersklaven, in den Kolonien von ihren Eigentümern loszukaufen, und 1847 wieder 10 Mill. zur Linderung der Hungersnot in Irland. Am Anfang des Krimkrieges (1854) betrug die ganze Schuld 801777305 Pfd. St.; am Ende desselben (1857) 837144597 Pfd. St. Seitdem ist diese ungeheure Summe um mehr als 160000000 Pfd. St. reduziert worden. Am