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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Große Antillen - Größenklassen

die Allheit den G., aus denen sie sich zusammensetzt, gegenübergestellt, so entstehen die Begriffe Ganzes und Teil. Die Zusammensetzung und Teilung der G. im Raume und in der Zeit geht aber ohne Grenzen fort; daraus entspringen die Begriffe der Unendlichkeit und unendlichen Teilbarkeit, der unendlichen und unendlich kleinen G. Setzt man der unendlichen Teilbarkeit in Gedanken eine Grenze, so entsteht der Begriff des Unteilbaren oder Einfachen (Indivisibeln). Die Mathematik kennt außerdem stetige und diskrete G. (s. Stetigkeit), kommensurable und inkommensurable G. (s. Kommensurabel) und imaginäre G. (s. Imaginär). Hält man G. und G. gegeneinander, so entsteht, je nachdem beide sich als dieselbe oder nicht dieselbe G. ergeben, Gleichheit oder Ungleichheit. Ein Satz, der eine Gleichheit zweier G. ausspricht, heißt eine Gleichung (s. d.). Die Vergleichung räumlicher oder zeitlicher G. heißt Messen, die bei der Messung zu Grunde gelegte G., wonach wir die andere bestimmen, heißt das Maß derselben. Die Größenbestimmung ist von allen Bestimmungen eines in Raum und Zeit gegebenen Objekts die ursprünglichste, weil sie eine "Einheit der Synthesis" ausdrückt, die sich unmittelbar auf die Erscheinung, sofern sie in Raum und Zeit gegeben ist, bezieht. Ihre erste, unerläßlichste Ergänzung ist die Qualitätsbestimmung; ein Erscheinendes ist nicht dadurch schon hinreichend bestimmt, daß ihm eine G. zugeschrieben wird, es gehört dazu jedenfalls noch die Bestimmung, welcher Art das so und so Große ist.

Von erkenntnistheoretischem Interesse ist an dem Begriff der G. besonders ihre Unendlichkeit und Relativität. Alle Größenbestimmung ist nämlich wirklich nur relativ (s. d.), und wenn man von einer absoluten G. redet, so ist damit (wie mit dem Begriff des Absoluten überhaupt) eigentlich nur eine Forderung ausgedrückt, die in der Erkenntnis wirklich unerfüllt bleibt. Was man absolute G. nennt und als solche behandelt, sind G., die in den (willkürlichen) Grenzen einer bestimmten Betrachtungsweise als fest angesehen werden und angesehen werden dürfen, aber darum nicht unbedingt fest bestimmt sind. Daß eine absolute Größenbestimmung irgend eines Objekts wirklich innerhalb der Grenzen möglicher Erfahrung nicht zu erreichen ist, folgt aus dem Charakter der Unendlichkeit, der allen Relationen des Raumes und der Zeit unvermeidlich anhaftet. Unter G. versteht man gewöhnlich die extensive G. oder Ausdehnung. Von ihr unterscheidet man die intensive G., d. h. diejenige, die sich nicht in eine Ausdehnung erstreckt, sondern den Grad einer Wirkung bezeichnet, z.B. Kraft, Wärme, Helligkeit, Stromstärke u. s. w. Diese intensiven G. lassen sich auf die Einheiten der Ausdehnung sowie der Masse und der Zeit zurückführen. - Vgl. H. Cohen, Das Princip der Infinitesimalmethode (Berl. 1883).

Große Antillen, s. Antillen und Westindien.

Große Einung, s. Schwaben.

Große-Fehnkanal, s. Tabelle zum Artikel Fehn- und Moorkolonien (Bd. 6, S. 629).

Große Jury, s. Anklagejury.

Große Nation, s. Grande nation.

Großenehrich, Stadt im Landratsamt Sondershausen des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen (Unterherrschaft), hat (1890) 1014 evang. E., Postagentur, Telegraph, schöne Kirche.

Großengottern, Marktflecken im Kreis Langensalza des preuß. Reg.-Bez. Erfurt, 3 km im NW. von Langensalza, am Südbach unweit der Unstrut und an der Linie Gotha-Leinefelde der Preuß. Staatsbahnen, hat (1890) 2412 E., Post, Telegraph; Gurken-, Zwiebel- und Gemüsebau.

Großenhain. 1) Amtshauptmannschaft in der sächs. Kreishauptmannschaft Dresden, hat 795,71 qkm, (1890) 72 043 (35 714 männl., 36 329 weibl.) E., 3 Städte und 156 Landgemeinden. - 2) G., früher Hain genannt, Hauptstadt der Amtshauptmannschaft G., in 117 m Höhe, an der Roder und an den Linien G.-Cottbus (79,5 km) der Preuß., Elsterwerda-Dresden und Priestewitz-G. (5 km) der Sächs. Staatsbahnen (2 Bahnhöfe), ist Sitz der Amtshauptmannschaft, eines Amtsgerichts (Landgericht Dresden), Untersteueramtes, einer Superintendentur, Bezirkssteuereinnahme, Bezirksschulinspektion und Brandversicherungsinspektion, ist nach dem großen Brande vom 8. Juli 1744 regelmäßig aufgebaut und hat (1890) 11 938 (5975 männl., 5963 weibl.) E., darunter 319 Katholiken, in Garnison (665 Mann) das 18. Königs-Husarenregiment, Postamt erster Klasse, Telegraph; schöne Anlagen an Stelle der frühern Befestigungen, eine Hauptkirche (1748 vollendet), vor derselben ein Denkmal Kaiser Wilhelms I., an Stelle des 1872 abgebrannten ein neues Rathaus mit Stadtbibliothek (6000 Bände), 1828 vom Rentamtmann Preusker gegründet, drei Bürgerschulgebäude, darunter ein neues von 1890, Krankenhaus, Armenhaus, große Kaserne, Realschule mit Progymnasium, Kinderbewahranstalt, 1839 von Preusker gegründet, eine Handels- und gewerbliche Fortbildungsschule (1830) und Gewerbeverein (1832), ferner eine städtische Sparkasse, einen Vorschuß- und Kreditverein, landwirtschaftlichen Spar- und Vorschußverein, eine landwirtschaftliche Warenbörse; Wasserleitung und Gasanstalt. Die Industrie erstreckt sich auf Woll- und Seidenspinnerei, Fabrikation von Tuch und Buckskin (10 Fabriken), Webstühlen, Maschinen, darunter Strickmaschinen, von Blechspulen, Cigarren, Leder-, Strumpf- und Wollwaren, Kupfer- und Zinnwaren, Seife und Walkfett. Ferner bestehen Dampfsägewerke, Brennereien, Ziegeleien sowie mehrere bedeutende Kunst- und Handelsgärtnereien. - G., eine Gründung der Sorben, wird schon im 10. Jahrh. erwähnt, war infolge seiner Lage an der "hohen Straße" um 1270 ein besuchter Handelsplatz, der später besonders durch das Stapelrecht auf Waid Bedeutung gewann, und stark befestigt. Ursprünglich gehörte es zur Mark Meißen, von 1312 bis 1316 zu Brandenburg und seit 1485 zum albertinischen Herzogtum Sachsen. 1540 brannten drei Vierteile der Stadt ab, die außerdem durch die Hussiten 1429, im Dreißigjährigen, im siebenjährigen und noch mehr 1706 im Nordischen Kriege sehr zu leiden hatte. Am 16. Mai 1813 kam es in G. zu einem Gefecht zwischen Franzosen und Russen.

Größenklassen der Sterne, die Klassen, nach denen man die Sterne nach ihrer Helligkeit einteilt, indem man die hellsten als 1. Größe, die nächsthellen als 2. Größe u. s. w. und die dem bloßen Auge gerade noch wahrnehmbaren als 6. Größe