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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Guldborgsund - Gulden
Retfkrivning og Toneklang" (Kiel 1809) blieben
nicht ohne Anerkennung. Großes Verdienst erwarb
er sich durch seine metrischen Übersetzungen des Tibull
(2 Bde., 1803), Terenz (2 Bde., 1805)'und Plautus
(4 Bde., 1812-14).
Guldborgfund, Meerenge zwischen den dän.
Inseln Laaland und Falster, ist bei Nykiöbing seit
1867 überbrückt: )875 wurde die Eisenbahnbrücke
(300 m) eröffnet.
Gulden, früher auch Gülden oder Guldiner
aenannt, ursprünglich eine Goldmünze. Die ersten
Goldgulden (ital. ^ioi-wi ä'oro) wurden 1252 zu
Florenz geprägt und sind wie die Dukaten (s. d.) als
eine Nachahmung der Byzantiner ff. d.) anzusehen.
Sie zeigten auf der einen Seite das Bildnis Johannes
des Täufers, auf der andern eine Lilie mit der In-
schrift "l'Ioi-6iitiH" (Florenz). Von letzterer Auf-
schrift oder von der Blume (lat. üc>8) stammt der
Name Florenus, der in der Form Floren (älter
sind die Formen Flore und Flor, frz. üorin) felbst
noch jetzt hier und da für G. gebräuchlich ist und dem
üblichen Abkürzungszeichen für G. (/.,/.) den Ur-
sprung gegeben hat. Diese durch den Handel sehr
verbreitete und wegen ihrer hohen Feinheit auch
sehr geschätzte Münze prägten viele Fürsten mit
einigen kleinen Unterscheidungszeichen nach; vor
allem die rhein. Kurfürsten. Allmählich verringerte
sich das Feingewicht, bis die allgemeine Neichs-
Münzordnung Ferdinands 1. 1559 festsetzte, daß
72 Goldgulden eine 18^ Karat (also "/^ ^ 770^
Tausendteile) feine Mark Gold enthalten follten.
Man prägte auch Stücke zu 4,3, 2, '^ und ^ Gold-
gulden. Seit dem 17. Jahrh, ward der Goldgulden
allmählich durch den Dukaten verdrängt. Am läng-
sten prägte man Goldgulden in .Hannover und
Bayern. - Die ersten Silber gülden waren die
Guldengrofchen (s. d.). In größerer Menge kamen
die G. in Silber erst um die Mitte des 17. Jahrh,
vor. Sie fanden unter den mannigfachsten Ver-
schiedenheiten des Münzfußes auch in der Schweiz,
in den Niederlanden und in Polen Eingang. An
einigen Orten dienten die Silbergulden nur als
Rechnungsstufe. Die gewöhnlichste ältere Eintei-
lung des G. ist die in 60 Kreuzer ff. d.) zu 4 Pfen-
nigen (s.d.) oder in 15 Batzen (s. d.) zu 4 Kreuzer und
im allgemeinen entfprachen 3 G. -- 2 Reichsthalern
oder Courantthalern der betreffenden Münz- und
Rechnungsfüße. (^. auch Fiorino.)
Der sog. feine fächfische G. oder das neue
gweidrittelstück (s.d., d.i. das Stück zu ^Thlr.)
ward nach dem Leipziger Münzfuß von 1690 aus-
geprägt, nach welchem 18 G. (oder 12 Thlr.) auf eine
kölnische Mark fein Silber gingen. Der Meißner
(meißnische) Gülden war einesächs.Nechnungsein-
heit von 21 Groschen oder '/"Thlr. oder 1^" G. des
Konventions- oder 20-Guldenfuhes. Der 1748 in
Österreich eingeführte 20-Guldenfuß erhielt 1753,
nachdem sich Bayern durch eine förmliche Konven-
tion angeschlossen, den Namen des Konventions-
fußes und ward nach und nach auch von den mei-
sten deutschen Kreisen und Städten für die Aus-
münzung zu Grunde gelegt. (Preußen führte 1750
den 14-Thalerfuß ein.) Auch beim Konventionsfuß
rechnete man 1^ G. -^ 1 Thlr. (Reichs-, Nechnungs-
oderCourantthaler);dahernanntendienorddeutfchen
Staaten, welche ihn befolgten, ihn auch 13'/<;-Thaler-
fuß (Konventionscourantfuß). Der (in 24
iMte^ Groschen geteilte) Courautthaler war als ein
Mundstück nicht vorhanden' wohl aber gab es Stücke
zu einem Konventionsspeciesthaler (s. Species-
thaler) oder 2 Konventionsgulden (^1^ Courant-
thaler). VonsolchenKonventions-,Kaiser- oder
Reichs gülden gingen 20 auf eine Mark fein Sil-
ber, und das Stück war ^- ^o Thlr. des 14-Thaler-
fußes oder 21 Silbergroschen. Bayern trat jedoch
schon vor Ablauf eines Jahres von der erwähnten
Konvention zurück und ging zum 24-Guldenfuße
über, indem es zwar feine Münzen nach dem Kon-
ventionsfuße weiter prägte, sie aber um ein Fünftel
höher tarifierte, fodaß z. B. das 2-Guldenstück
(der Konventionsfpeciesthaler) 2^ G. (2 G. 24 Kr.)
und das 1-Guldenstück I V5 G. (1 G. 12 Kr.) galt.
Mit Ausnahme Österreichs folgte das ganze füdl.
Deutschland diesem Beispiele; der 24-Guldenfuh
- auch Reichs fuß genannt -blieb aber zunächst
ein bloßer Rechnungsfuß, wie der norddeutsche
Konventionscourantfuh, da die Rechnungseinheit,
der G. von ^4 Mark feinen Silbers, nicht geprägt
war. Diefer G. hieß auch der rheinländische
oder rheinische G. Wegen der übermäßigen
Ausprägung von Scheidemünzen wurden diese im
südwestdeutschen Verkehr das verbreitetste^ahlungs-
mittel, sodaß der durchschnittliche Silbermhalt des
G., nach welchem man rechnete, bald beträchtlich
weniger als ^4 Mark feinen Silbers war. Unter
folchen Umständen half man sich mit den groben
Silbermünzen anderer Länder, den franz. Laub-
thalern ff. d.) und den feit 1793 hauptfächlich durch
österr. Heere eingeführten Kronenthalern (s. d.).
Eine Wendung zum Bessern brachte der Münchener
Münzvertrag vom 25. Aug. 1837, durch welchen
Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt,
Nassau, Frankfnrt a. M. und einige kleinere Staa-
ten sich verpflichteten, Courantmünzen nur nach
dem 24^/2 - Guldenfuße zu prägen, fodah der füd-
deutfche oder rheinische G. ^ 17^ Silbergr. preu-
ßisch (24^2 G. - 14 Thlr.) war. Infolge des
Wieuer Münzvertrags vom 24. Jan. 1857 prägten
die erwähnten Staaten das deutsche Münzpfund
(---1/2 K^) zu 52^/2 G. aus, was gegen den 245/2-
Guldenfuß nur um ein Unbedeutendes (etwas mehr
als 2/9 Proz.) zurücksteht. Um dieselbe Zeit führte
Österreich den neuen österreichifchen G. (G.
österr. Währung) ein, von dem 45 auf ein Pfund
fein Silber gehen. Diese neue Währung entspricht
nach dem alten Münzgewicht annähernd einem 21-
(genauer einem 21,0501-) Guldenfuß; 100 alte G.
(Konventionsgulden oder G. Konventionsmünze)
find nach gesetzlicher Vorschrift ^ 105 G. (nach dem
Silberinhalte aber ^ 105,2505 G.) neuer oder österr.
Währung. Demnach wurde bei Feststellung des
Umrechnungssatzes die alte Währung um etwas
weniger (100^105) als ^4 Proz. unterschätzt. Der
jetzige österreichische G. wird in 100 Kr. (Neukreuzer)
geteilt. An Courantsorten waren ausgeprägt wor-
den: Stücke zu 2,1 und ^ G., sowie Vereinsmünzen
zu 3 G. oder 2 Thlr. und zu I V2 G. oder 1 Thlr.
Die 5/4-Guldenstücke und die Vereinsmünzen wur-
den nur bis Ende 1867 geprägt, die Gulden seit
1879 nur noch auf Staatsrechnung. Die 1892 be-
gonnene Währungsreform hat dazu geführt, daß
1893 dieThaler undDoppelthaler (österr. Gepräges),
sowie die Zweigulden- und Einviertelguldenstücke
außer (5urs gesetzt wurden. Die Silberguldenstücke
bleiben bis auf weiteres in Umlauf, doch werden
folche gemäß dem Münz- und Währungsvertrag
zwifchen den beiden Reichshälften der Monarchie
vom 2. Aug. 1892 (ausgenommen die Ausmünzung