Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

618

Habeas-Corpus-Akte - Haber

Habĕas-Corpus-Akte (lat. habeas corpus, "du habest den Körper"), engl. Gesetz zur Sicherung der persönlichen Freiheit. Ein Writ of habeas corpus ad subjiciendum ist in der engl. Rechtssprache der Befehl eines Gerichts, durch welchen jemand, der einen andern seiner Freiheit beraubt hat, aufgefordert wird, den Gefangenen vor das Gericht zu bringen. Ein derartiger writ konnte schon frühzeitig erwirkt werden und ein Artikel der Magna Charta (s. d.) sichert bereits die persönliche Freiheit der Engländer. Es fanden sich aber namentlich unter den Stuarts Mittel und Wege, diesen Rechtssatz zu umgehen. Unter Karl I. brach der Streit aus zwischen dem König, der das Recht zu Verhaftungen ohne Angabe des Grundes beanspruchte, und dem dagegen ankämpfenden Parlament, das 1627 in der Petition of Rights (s. d.) durchsetzte, daß niemand verhaftet oder gefangen gehalten werden solle "ohne Angabe einer Ursache". Karls II. willkürliche Regierung veranlaßte noch schärfere Bestimmungen, bis endlich 1679 die berühmte H. erlassen wurde. Sie verhindert, daß jemand, der eines Verbrechens angeklagt ist, auf längere Zeit in Untersuchungshaft bleibt, und bestimmt zugleich, daß der Angeklagte, wenn es sich um ein Vergehen (Misdemeanor) handelt, in der Regel gegen Bürgschaft aus der Haft zu entlassen ist. Ein 1816 von Georg III. erlassenes Gesetz bezieht sich auf Personen, welche der Freiheit beraubt sind, ohne eines Verbrechens oder Vergehens angeklagt zu sein, z. B. Personen, die unter dem Vorwand der Geisteskrankheit eingesperrt sind, Kinder, die jemand gegen den Willen ihrer Eltern in Gewahrsam nimmt u. s. w. Diese beiden Gesetze ermöglichen die Anwendung des Writ of habeans in allen denkbaren Fällen und gelten daher mit Recht als die Hauptschutzmittel der persönlichen Freiheit in England. Unter besondern Umständen werden manchmal Gesetze erlassen, welche die Wirksamkeit der H. teilweise und zeitweise aufheben. Es ist nicht genau richtig, dies eine Aufhebung der H. zu nennen, wie es häufig geschieht, da stets nur einzelne Bestimmungen aufgehoben werden. Auch wird in solchen Fällen, da in aufgeregten Zeiten der Buchstabe des Gesetzes nicht immer streng eingehalten wird, nach Ablauf der Zeit gewöhnlich eine Act of indemnity erlassen, um Strafklagen gegen Beamte, welche die Suspension Act zu frei interpretiert haben, zu verhindern. Das letzte Beispiel einer derartigen Ausnahmegesetzgebung war ein 1881 für Irland erlassenes Gesetz, welches den Lordlieutenant ermächtigte, Verhaftungsbefehle gegen Personen, welche des Landesverrats verdächtig wären, zu erlassen, und ihre Einsperrung ohne gerichtliches Urteil ermöglichte.

Von England aus ging die H. auch in das Recht der Kolonien und später in das der Vereinigten Staaten von Amerika über. - Vgl. J. C. Hurd, A treatise on the Right of personal liberty and the writ of Habeas Corpus (Albany 1876).

Hanĕas tibi! (lat.), habe, behalte es für dich! auch: schreib' es dir selbst zu!

Habĕat sidi! (lat.), er habe seinen Willen! meinetwegen! (als Ausruf des Unwillens), aus 1 Mos. 38, 23 entlehnt.

Habel, eine der Halligen (s. d.).

Habelschwerdt. 1) Kreis im preuß. Reg.-Bez. Breslau, hat 790,87 qkm, (1890) 58749 (27678 männl., 32071 weibl.) E., 4 Städte, 94 Landgemeinden und 34 Gutsbezirke. - 2) Kreisstadt ↔ im Kreis H., an der Neisse und an der Linie Breslau-Mittelwalde der Preuß. Staatsbahnen, Sitz des Landratsamtes und eines Amtsgerichts (Landgericht Glatz), hat (1890) 5586 E., darunter 328 Evangelische und 23 Israeliten, Post zweiter Klasse, Telegraph, 1 evang. und 2 kath. Kirchen, ein kath. Schullehrerseminar, ein Krankenhaus (Mariahilf), ein Bürgerhospital; Fabrikation von Zündhölzern, Schachteln und Holzstiften. H. erhielt 1319 Stadtrechte.

Habelschwerdter Gebirge, der südwestl. Teil des Glatzer Gebirgslandes in den Sudeten, streicht in nordwestl. Richtung von Mittelwalde in Schlesien bis Reinerz, wo es im Heuscheuergebirge seine Fortsetzung findet. Es zieht parallel mit den westl. Böhmischen Kämmen oder dem Adlergebirge und erreicht in der Hohen Mense 1085 m Höhe.

Habēmus (lat.), wir haben; H. Papam, wir haben einen Papst (mit dem Zusatz: qui sibi imposuit nomen N., d. h. der sich den Namen N. beigelegt hat), Ruf, womit nach beendeter Papstwahl der erste Kardinaldiakon von der Gran-Loggia der Peterskirche herab dem Volke die Wahl verkündet.

Haben (frz. avoir; engl. creditor, abgekürzt Cr.; ital. avere), in der kaufmännischen Buchführung als Überschrift auf der rechten Seite eines Contos (s. d.) soviel wie Guthaben, im Gegensatz zu Soll, womit die Schuldposten bezeichnet werden. Das Wort H. ist der Infinitiv; früher schrieb man Soll Haben oder Sollen Haben, woraus sich erklärt, daß die Anwendung des Wortes Hat in der Einzahl unrichtig ist. (S. Credit.)

Habeneck, François Antoine, franz. Musikdirigent, geb 1. Juli 1781 zu Mézières, stammt von einem deutschen Vater, der in der franz. Armee als Musiker diente. H. erhielt seine Ausbildung im Pariser Konservatorium und wurde ein geschätzter Violinspieler und -Lehrer, zeichnete sich aber namentlich als Dirigent aus. Er starb 8. Febr. 1849 in Paris. Die Konzerte des Pariser Konservatoriums, deren Leitung H. 1828 bei ihrer Neugestaltung übernahm, sind durch ihn berühmt geworden. H. war es, der Beethovens Sinfonien in Frankreich einbürgerte, mit vieler Mühe zwar, aber in Aufführungen, die selbst R. Wagner und H. Berlioz als mustergültig und unübertroffen anerkannten. Auch um die Aufführungen der Großen Oper, an der er nach Kreutzers Abgang bis 1846 Kapellmeister war, hat er sich Verdienste erworben.

Habenicht, Hermann, Kartograph, geb. 3. März 1844 zu Gotha, Schüler Petermanns in Perthes' Geographischer Anstalt, arbeitete Karten für die "Mitteilungen" und Stielers Handatlas, gab Justus Perthes' Elementaratlas und Atlas zur Heimatkunde, Taschenatlas, Specialkarte von Afrika, oro-hydrogr. Schulwandkarten der Kontinente und der europ. Staaten u. a. heraus. H. schrieb: "Die Grundzüge im geolog. Bau Europas" (Gotha 1881) und zahlreiche Aufsätze in Zeitschriften, besonders über seine "Theorie der sphärischen Kraterbecken", der zufolge ungeheure Ansammlungen glühender Gase zwischen Erdkern und Kruste anzunehmen sind, und seine "Eisberg- und Wettertheorie", nach der die Klimaschwankungen Europas mittelbare Folge der Schwankungen der alljährlich bei Neufundland in den Golfstrom eintreibenden Eismassen sind.

Habent sua fata libélli (lat.), "die Büchlein haben ihre Schicksale", Citat aus des Terentius Maurus "Carmen heroicum" (Vers 258).

Haber, soviel wie Hafer.