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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Halsen - Haltefrauen
Strafe war durch die (^rolina. (s. d.) angedroht. Die
spätere Praxis unterschied: das gemeine H. oder der
Strafpfayl (palus Fimplsx) von dem Schand-
pfahl, Pranger (paluL infainanZ): mit senem
wurde durch den Gerichtsdiener eine bürgerliche
Strafe, z. B. für kleinere Diebereien in Garten und
Feld u. dgl., mit diesem durch den Henker eine sog.
peinliche Strafe vollzogen. Hiermit war zumeist
auch noch anderer Schimpf, z. V. das Aufsetzen
eines gelben Hutes, verbunden; es war mehr eine
Zusahstrafe, die einer schwerern meist vorausging.
Das H. ist jetzt in Deutschland überall außer Ge-
brauch gekommen.
Halsen ist das Manöver eines Segelschiffs beim
Kreuzen (s. d.) durch Abhalten vor den Wind und
Wiederanluven, d. h. Herangehen an den Wind
über den andern Bug (s. d.). Das H. wird nötig,
wenn das Wenden (s. d.) nicht ausführbar ist, also
bei flauer Brise (s. d.) oder bei schwerein Sturm.
Halsentzündung, s. Bräune der Haustiere.
Halsfisteln, angeborene, meist an den Seiten
des Halses befindliche, eine schleimige Flüssigkeit
absondernde Fistelgänge, welche als eine sog. Hem-
mungsmißbildung zu betrachten sind, indem sie
durch das Offenbleiben der in der frühesten Ent-
wicklungsperiode des Embryo (s. d.) vorhandenen
Kiemenfpalten entstehen. Die Beschwerden, welche
sie verursachen, sind meist so gering, daß sie nur
selten Gegenstand operativer Behandlung werden.
Halsgeflecht, s. Hals (S. 691 a).
Halsgericht, veralteter Ausdruck für Gericht
über schwere Verbrechen, auf denen harte Leibes-
oder Lebensstrafe steht; im engern Sinne oder auch
mit dem Beisätze "hochnotpeinlich" ward damit ein
Gebrauch bezeichnet, der als der letzte Akt des Kri-
minalprozesses in den Fällen, wo auf Todesstrafe
erkannt war, erschien. An dem Tage, wo diese Strafe
vollstreckt werden follte, führte man den Verbrecher
an einen freien Platz, auf dem sich die Nichter schwarz
gekleidet an einer Tafel versammelt hatten. Hier
ward unter gewissen Formeln freies Gericht über
den Verbrecher, dem jedoch das Todesurteil fchon
vorher bekannt gemacht worden, gehalten. Er wurde
der That angeklagt, dann befragt, ob er derselben
geständig sei, hierauf das Urteil rhm nochmals ver-
kündigt, der Stab über ihn gebrochen und er selbst
dem Scharfrichter übergeben, wobei die Gerichts-
beisitzer sich erhoben und ihre Bänke umstießen.
Dieser Akt war in der Halsgerichtsordnnng
oder Peinlichen Gerichtsordnung Karls V. (f. l^ai-o-
Ima) als Nest des alten öffentlichen Verfahrens
beibehalten, fank aber zur leeren Ceremonie herab,
sodaß die neuern Gesetzgebungen ihn schon lange
aufgegeben haben.
Halsgeschmeide, s. Halsband.
Halste, Joh. Georg, Mitbegründer der elektro-
technischen Weltfirma Siemens & Halske in Berlin,
Petersburg (1855), London (1858), Wien (l858)
und Paris, geb. ."0. Juli 1814 zu Hamburg, kam
1829 mit seinen Eltern nach Berlin, wo er als
Mechaniker lernte; später brachte er es bei Nepsold
in Hamburg bis zum Werkführer. Am 1. Juli 1844
gründete er in Berlin mit Vötticher eine Werkstatt
für Mechanik unter der Firma Böttichor H Halske,
die sich vorwiegend mit dem Bau chem. Apparate
besonders für das Laboratorium des Professors
Eilhard Mitfcherlich befaßte. 1845 beteiligte er sich
an der Gründung der Physikalischen Gesellschaft in
Berlin, 1816 machte er die Bekanntschaft des da-
maligen Artillerielieutenants Werner Siemens (s. d.)
und gründete mit diesem 1. Okt. 1847 die Tele-
graphenbauanstalt Siemens & Halske in Berlin.
1867 trat er aus dem Geschäft aus. H. hat sich
auch um die Stiftung und Fortführung des Kunst-
gewerbemufcums zu Berlin verdient gemacht; 1867
wurde er in den Vorstand und 1881 zum zweiten
stellvertretenden Vorsitzendeil desfelben gewählt. Er
starb 18. März 1890 in Berlin.
Halskette, s. Halsband.
Halskleinod (lat. monile), in der Heraldik das
dem Turnierhelm mittels Kette anhängende Kleinod,
das jetzt ein notwendiger Bestandteil eines Wappen-
Helmes ist. Das H. wurde zur Anbringung des Ab-
zeichens oder Wappens der adligen Genossenschaft
oder Turniergesellschaft des Trägers benutzt.
Halskrankheiten, s. Hals (S. 691a).'
Halskrause, war bis um 1550 ein das Hemd
oben abschließender schmaler, leicht gekrauster Kra-
gen von feiner Leinwand. In der zweiten Hälfte
des 16. Jahrh, wuchs derfelbe in die Breite, trennte
sich vom Hemde und ward zu einem selbständigen
Kleidungsstück. Anfangs noch ziemlich kurz und
zierlich gefältelt, nahm die H. später, namentlich
zuerst am Hofe Heinrichs III. von Frankreich, aus
zarter Leinwand mit heißem Eifen in wellige runde
Falten gelegt, gestärkt,und oft auf einem Gestelle von
Draht ruhend, nicht selten die Gestalt großer Scheiben
an, die man Krösen, spottweise auch Mühlen-
stein kragen nannte und die von Mann und Frau
getragen wurden. DerH. entsprach auch dieForm der
Manschetten. Die Kröse war in Deutschland ebenso
beliebt wie in den Niederlanden, in Frankreich wie
in England. Um das Ende des 16. Jahrh, ver-
kleinerte sie sich wieder, man nahm ihr die Unterlage
von Draht bei der Tracht der Männer und ließ nun
dieKrosekegelförmigaufdie Schulterfallen. Anderer-
seits nahm man aber das Drahtgestell, das sie früher
getragen hatte, und überzog diefes mit Spitzen, dar-
aus einen steifen Kragen bildend, neben dem, na-
mentlich bei den Frauen im Mittelstände, die stehende
Kröse bis gegen 1645 getragen wurde. Als zum
richterlicheil und geistlichen Kostüm gehörig, hielt
die Kröse sich bis ms 18. Jahrh, und m den Volks-
trachten Niedersachsens, Mährens u.s.w. sogar bis
in unsere Tage.
Halsnerven, s. Hals (S. 691a.).
Halsschwindsucht, soviel wie Kehlkopfschwind-
sucht (s. Kehlkopf).
Halstead <spr. hällstcdd), Stadt in der engl. Graf-
schaft Essex, auf dem steilenUfer des Colne,hat(189y
6056 E., got. Kirche, Kornbörse, Lateinschule sowie
Fabriken für Seide, Krepp und Sammet.
Halswirbel, s. Hals (S. 690d) und Wirbel-
Halszapfen, s. Zapfen. Mlle.
Haltaus, Christian Gottlob, Nechtshistoriker
und Sprachforscher, geb. 21. April 1702 zu Leipzig,
studierte dort die Rechte und, durch Vurkhard Mencke
angeregt, mittelalterliche Geschichte, wurde 1734
Lehrer, 1752 Nektor am Nikolaigymnasium zu
Leipzig; er starb 11. Febr. 1758. Neben seinem
(Lpz. 1729), einer für mittelalterliche Chronologie
grundlegenden Arbeit, verfaßte er namentlich sein
sehrbcdeutendes,noch heuteunentbehrliches "(-Io885l-
i iuin (FßrmHnicum ineäii ^6vi" (2 Bde., ebd. 1758),
eine lexikalische Darstellung der altdeutschen Nechts-
sprache nach den Urkunden.
Haltefrauen, s. Engelmacherei.