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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Hamburg
werden 80 durch alle steuerzahlenden Bürger, 40 durch die im städtischen Gebiete Grundeigentum besitzenden Bürger und 40 durch die jetzigen und frühern Mitglieder der Gerichte und Verwaltungsbehörden gewählt. Die Wahl gilt für sechs Jahre, alle drei Jahre wird die eine Hälfte der Bürgerschaft erneuert. Der aus 20 Abgeordneten bestehende Bürgerausschuß ist befugt, in einzelnen Fällen Anträge des Senats, namentlich Ausgaben für unvorhergesehene Fälle, zu genehmigen. Im allgemeinen beruht jedoch die Gesetzgebung auf dem übereinstimmenden Beschlusse des Senats und der Bürgerschaft. Für die Rechtspflege besteht seit Einführung der Reichsjustizgesetze (1. Okt. 1879) ein mit Bremen und Lübeck gemeinsames Oberlandesgericht zu H. (s. unten). Durch die Verfassung ist eine strenge Verantwortlichkeit der Verwaltungsbehörden gewährleistet. Jede Verwaltungsabteilung (Deputation.) besteht aus ein bis drei Senatsmitgliedern und einer Anzahl von Bürgern unter dem Vorsitz eines Senatsmitgliedes. Dies gilt auch von der Finanzdeputation, die früher nur aus Bürgern bestand. Die bürgerlichen Mitglieder der Deputation bekleiden ihr Amt unentgeltlich und dürfen die Wahl nicht ablehnen. Durch das religiöse Bekenntnis wird der Genuß der bürgerlichen Rechte in keiner Weise beschränkt. Das gesamte Schulwesen wird durch die Oberschulbehörde geleitet, welche aus Senats- und bürgerlichen Mitgliedern sowie aus Schulmännern zusammengesetzt ist.
Zum Deutschen Reichstag entsendet H. drei Abgeordnete (Molkenbuhr, Dietz, Metzger, sämtlich Socialdemokraten). Nach einer 15. Juni 1867 mit Preußen abgeschlossenen Militärkonvention wurde das frühere hamburgische Kontingent 1. Okt. 1867 aufgelöst, wogegen zwei preuß. Bataillone (s. unten) des 9. Armeekorps Friedensgarnison der Stadt wurden, um die Militärpflichtigen in sich aufzunehmen. Das Wappen von H. stellt eine dreitürmige silberne Burg in rotem Felde dar; das Wappenschild wird von zwei Löwen gehalten und von einem Helm mit Fahnen und Pfauenfedern bedeckt.
^[Abb.]
Die Landesfarben sind Weiß und Rot. Die frühere Handelsflagge (rot mit den drei weißen Mauertürmen) dient gegenwärtig nur noch als Nebenflagge.
Finanzen. Der Hauptteil des Staatsvermögens besteht in den Hafeneinrichtungen und Gebäuden, doch ist auch der sonstige Grundbesitz des Staates sehr bedeutend. Die Schulden erscheinen im Vergleich zur Einwohnerzahl sehr hoch, da sie aber zum größten Teil auf produktive Bauten verwandt sind, so bilden sie keine drückende Last. Die Verschuldung betrug 1870: 121,05, 1880: 139,89, 1884: 152,57 Mill. M. und steigerte sich infolge der umfangreichen, durch den Zollanschluß veranlaßten Bauten auf 236,81 im J. 1888 und 280,90 im J. 1892. Hiervon entfielen 111,91 Mill. M. auf die seit 1878 eingeführte 3 1/2proz. Staatsrente, 40 Mill. M. kamen auf 3proz. und ebensoviel auf 3 1/2proz. Staatsanleihen, 11,11 Mill. M. auf Prämienanleihen und der Rest bestand aus temporären Anleihen und ältern Schulden. Die Einnahmen beliefen sich 1870 auf 16,06, 1880 auf 29,98, 1885 auf 38,34, 1890 auf 58,42 und sind für 1893 im ordentlichen Etat auf 65,377 Mill. M. veranschlagt. Hierzu liefern Domänen und Regalien 4,785 Mill. M. (darunter 2,048 Mill. M. aus Grundmieten und Mieten von Gebäuden, 2,702 von der Stadtwasserkunst, 4,187 von den Gas- und Elektricitätswerken, 1,193 von den Quaianlagen, 1,370 Mill. M. von der Lotterie), ferner Steuern und Abgaben 37,385 Mill. M. (10 Mill. M. Einkommensteuer, 11,159 Grundsteuer, 1,822 Stempelabgabe, 1,420 Tonnengeld, 2,000 Immobilienabgabe, 4,100 vom Zollwesen, 4,831 Mill. M. Anteil von dem Mehrertrag der Zölle); ferner ergaben die Gebühren und sonstigen Einnahmen der Behörden 8,928 Mill. M., wozu noch der Ausfall im ordentlichen Etat mit 4,279 Mill. M. kam. Die Ausgaben sind im gleichen Maße gewachsen, in einzelnen Jahren überschritten sie die Einnahmen, meist blieben sie aber beträchtlich hinter denselben zurück. Es wurden verausgabt 1870: 16,07, 1880: 30,59, 1885: 36,18 und 1890: 51,05 Mill. M. Für 1893 sind die Ausgaben im ordentlichen Etat auf 65,377 Mill. M. veranschlagt, davon kommen auf Senat und Bürgerschaft 0,762, Finanzverwaltung 15,156 (darunter 11,737 Mill. M. für Verzinsung und Amortisation der Staatsschuld), ferner auf Handel und Gewerbe 1,449, auf öffentliche Bauten 11,403, auf das Unterrichtswesen 6,343 Mill. M. (und zwar 4,491 Mill. M. für die Volksschulen im städtischen Gebiete), ferner 2,902 auf Justizwesen, 9,638 Mill. M. auf Polizei und andere innere Angelegenheiten (darunter 4,753 Mill. M. für die Polizeiverwaltung allein), auf öffentliche Wohlthätigkeit 6,477, Zollwesen 4,274, Reichshaushalt-Etat 3,936 Mill. M. Im außerordentlichen Etat beliefen sich Einnahmen wie Ausgaben auf 12,477 Mill. M., die zum größten Teil auf das Bauwesen entfielen. Während die Bewilligungen aus Anleihen bez. Überschüsse 1875-79: 28,7 bez. 8,9 Mill. M. betragen hatten, stiegen sie in den nächsten fünf Jahren auf 108,8 bez. 5,4 und erreichten in den folgenden fünf Jahren 1885-89: 51,1 bez. 16,5 Mill. M.
2) Die Stadt H., die größte der Hansestädte und erste Handelsstadt Deutschlands, liegt 53° 33' nördl. Br. und 9° 59' östl. L. von Greenwich, in einer höhe, die von 1 m (Elbspiegel) bis zu 33 m ansteigt, zum größten Teil am rechten Ufer des nördl. Arms der hier geteilten Elbe, etwa 110 km von der Mündung derselben in die Nordsee, von Berlin 285, von Bremen 114, von Lübeck 63 km entfernt, und hat eine Ausdehnung von 9,8 km (O. nach W.) und 10,5 km (S. nach N.) und 50,3 km Umfang. Von der Gesamtfläche (7665 ha) sind 1950 ha Gebäude und Höfe, 760 ha Straßen, 1080 ha Wasserfläche, 215 ha öffentliche Anlagen und Begräbnisplätze und 3829 ha gärtnerisch und landwirtschaftlich benutzt. Der mittlere Luftdruck beträgt 760,8 mm, die mittlere Jahrestemperatur 8,0° C. (+ 32,0° C. Maximum, -19,8° C. Minimum), die mittlere Temperatur des Januar - 0,4, des April 7,16, des Juli 17,3, des Oktober 8,9° C, die Niederschlagshöhe 728 mm. (Hierzu ein Plan: Hamburg-Altona mit Verzeichnis der Straßen, Plätze und öffentlichen Gebäude.)
Bevölkerung. Die ortsanwesende Bevölkerung der Stadt mit Einschluß der Bewohner auf